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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-04-02 · Heft 14 (2.4.1849) · p. Seite 184

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 14 (2.4.1849)
Date
1849-04-02
Page
Seite 184 (sequence 4)
Language
German
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184 Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankfurt am Mai«, im März. (Eingesandt.) Hier ist folgende Ansprache in Druck erschienen: An die israelitischen Religionsgemeinden in Deutschland. Es hat in neuerer Zeit in unserer Mitte mehr und mehr der Gedanke Wurzel gefaßt, wie nothwendig auf dem Gebiete des Judenthums, zur Erhaltung der Gemeinden, zur Förderung des religiösen Fortschrittes, zur Bewahrung des Glaubens, ein möglichst einheitliches Zusammenwirken in und zwischen den Gemeinden, ein organisirendes Verfassungswesen und insbesondere ein geeigneter Zentralpunkt erscheine, von welchem aus, ohne der Freiheit der Einzelnen zu nahe zu treten, das religiöse Leben seine Erfrischung, das Gemeindeleben seine Ordnung, der Gottesdienst seine zeitgemäße Gestaltung und das Selbstbewußtsein der israelitischen Religionsgesellschaft einen neuen Aufschwung erhalten möge. Daß dieses nun nicht mehr durch ein blos aus Rabbinen und Predigern zusammengesetzte Versammlung bewirkt werden könne, indem der zurHerrschast gelangte Volks- und Gemeindewille auch auf religiösem Gebiete sich geltend machen will und sohl, ist ebenso gewiß und unzweifelhaft, als auf der andern Seite vorzüglich in der Gegenwart, den mächtigen Zeitbewegungen und der neuerrungenen Religionsfreiheit gegenüber, die Nothwendigkeit sich um so dringender herausstellt, auf Mittel zu sinnen, wie nach den Grundsätzen der Freiheit und Gerechtigkeit die verschiedenen religiösen Richtungen, innerhalb desselben Gemeindeverbandes, nebeneinander bestehen und ihren Bedürfnissen Rechnung getragen werden könne. Von diesem Gedanken geleitet, hatten sich am 31. August v. I. zu Frankfurt am Main mehrere Männer zur Bildung eines Komitö's zur Vorbereitung einer allgemeinen israelitischenSynode vereinigt, und beschlossen, zu diesem Behufe durch eine sowol an einzelne Männer besonders, als öffentlich an die Gemeinden zu richtende Einladung eine vorberathende Synodalversammlung in genannter Stadt zu veranstalten. Diese Versammlung wurde am 23. und 24. Oktober v. I. abgehalten, und es haben sich an derselben mehrere Mitglieder aus verschiedenen israelitischen Oberräthen, Rabbinen, Prediger, viele Gemeindevorsteher, Gelehrte verschiedenen Faches, im Ganzen 68 israelitische Männer aus der Nähe und Ferne, betheiligt. Die Verhandlungen wurden in drei Sitzungen zu Ende gebracht und auf Grund einer gedruckten Vorlage gepflogen, aus welcher sich die Versammlung die ihr dringlichft scheinenden Punkte durch Berathung und Beschlußnahme aneignete. Das Ergebniß der Verhandlungen wurde der unterfertigte Ausschuß beauftragt, den israelitischen Gemeinden in einer Ansprache mitzutheilen, und wenn dieses bisher nicht geschehen ist, so wolle man den Grund hierzu in keinen anderen Umständen suchen, als theils in der verzögerten zweiten Lesung, theils in der zur Zeit noch nicht vollständig bewirkten Einführung der deutschen-Grundrechte, in welchen der neue Rechtsboden für alle Zustände des deutschen Volkes, also auch für die jüdisch-religiösen, gegeben ist. Wir sind nämlich der Ansicht, daß so lange diese so tief in alle bestehenden Verhältnisse eingreifenden neuen Bestimmungen nicht überall volle Rechtskraft erhalten haben, somit auch das Verhältniß des Staates zu den einzelnen Religionsgesellschaften nicht in der nöthigen Klarheit hervortritt, auch die Israeliten der verschiedenen Landestheile Deutschlands nicht zur klaren Einsicht ihrer Ansprüche und Bedürfnisse aus dem Gebiete der Religionsgemeinde gelangen können, und deshalb die Berufung einer Synode in dem jetzigen Zeitpunkte wol nicht zu dem erwünschten Ziele führen möchte. Um jedoch das Band zwischen der vorbcrathenden Synodalversammlung und der später zu berufenden Synode nicht zu schwächen und das Interesse an der Synodalangelegenheit lebendig zu erhalten, theilen wir hierdurch den israelitischen Gemeinden folgende Erklärungen und Beschlüsse der Vorversammlung mit, auf deren Grunde die Synode später zusammentreten soll, unter Beifügung der nothwendig scheinenden, den Protokollen entnommenen Motive und Erläuterungen : 1) Die Zweckmäßigkeit einer zu berufenden Synode wurde von der Versammlung einstimmig anerkannt. 2) Uebcr den Begriff der Synode wurde mit großer Mehrheit Folgendes festgestellt: Die israe-

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