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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-04-02 · Heft 14 (2.4.1849) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 14 (2.4.1849)
Date
1849-04-02
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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XUI. Jahrgang. No. 14. Allgemeine Zeitung -cs Zudcnthums. unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redakteur Dr. Ludwig Philippson, Rabbiner zu Magdeburg. Verlag von Baumgärtners Buchhandlung zu Leipzig. Leipzig, den 2. April 1849. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 96 Bogen in Quart incl. des Titels, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 224 Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspcdition für beide Letztere hat sich die königl. sachs. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitender Artikel: Die allgemeine israelitische Synode. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, Frankfurt, Hannover, Wien, Berlin, Berlin, Köln, Magdeburg, Altenmuhr, Altstrelitz. Literarische Nachrichten: Magdeburg. Belletristisches: Hispania und Jerusalem. Novelle aus dem zwölften Jahrhundert. (Fortsetzung.) Leitender Artikel. Magdeburg, 26. März. Die allgemeine israelitische Synode. Diese Nummer unserer Zeitung bringt den Lesern eine Ansprache des von der Vorsynode (am 23. und 24. Oktober vor. I.) gewählten ständigen Ausschusses für die erste allgemeine israelitische Synode. Eine Beleuchtung dieser Ansprache, die wir zuvor durchzulesm bitten, wkro daher am Platze sein. Die Ansprache bringt uns zuvörderst einen gedrängten Bericht dessen, was in dieser Angelegenheit bis jetzt geschehen, die Motive, warum der Ausschuß bis jetzt nicht vorgegangen, dann eine Uebersicht von den Beschlüssen jener Vorsynode. Diese Beschlüsse zeigen, 1) daß man die Synode nicht mit den Grenzen des deutschen Vaterlandes abschließen will, sondern wenn sich auch Israeliten nichtdeutscher Länder an derselben betheilkgen wollen, sie höchst willkommen sein würden; 2) daß die Synode aus allen Gemeinden und Genossenschaften jeder religiösen Richtung bestehen soll, daß aber 3) sie nicht in das Chaos freiwillig gekommener Männer versinken, sondern lediglich aus Abgeordneten der Gemeinden und Genossenschaften selbst zusammengesetzt sein soll, die auf Grund allgemeinen Wahlrechts ihr Mandat erhalten haben. Wir halten uns überzeugt, daß ein Zeder die volle Zweckmäßigkeit dieser Anordnungen erkennen wird. Es ist zuerst, daß die Synode durchaus nicht auf die Resultate geschehener religiöser Spaltung gebaut werden, sondern alle religiösen Richtungen in ihrem Schooße vereinigen soll, was unsere volle Beistimmung erhält, und die Synode hat, selbst bei dieser Vereinigung, dennoch einen gewissen und sichern Halt, da sie eben, wie die Ansprache sich ausdrückt, die Mittel suchen sott, „wie nach den Grundsätzen der Freiheit und Gerechtigkeit die verschiedenen religiösen Richtungen innerhalb desselben Gemeindeverbandes nebeneinander bestehen und ihren Bedürfnissen Rechnung getragen werden könne." Mit Vergnügen weisen wir auf einen zweiten Artikel aus Frankfurt am Main in dieser Nummer hin, wo derselbe Grundsatz in Bezug auf die Neugestaltung der Gemeindeverfassung der Israeliten in Frankfurt geltend gemacht wird. Wir glauben, daß hiermit der Grundsatz der neuern Zeit für die jüdischen Gemeinden, für das ganze jüdische religiöse und Gemeindeleben ausgesprochen worden ist. Bis jetzt konnten die verschiedenen religiösen Richtungen in der jüdischen Gemeinde in Streit liegen; sie kämpften da um ihre Existenz. Denn die Majorität bestritt das Dasein der Minorität, übte gegen die Minorität Zwang

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