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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-03-05 · Heft 10 (5.3.1849) · p. Seite 135

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 10 (5.3.1849)
Date
1849-03-05
Page
Seite 135 (sequence 11)
Language
German
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135 Menschen in seinem Vagabondenleben bestärken. Man halte diesen Ausspruch nicht für lieblos: Mitleiden ist eine göttliche Tugend, aber nur dann, wenn es mit Einsicht gepaart wird. Darum, meine Glaubensgenoffen, muß der Krebsschaden, welcher die der Mildthätigkeit geweideten Opfer in Atome zersplittert und verzehrt — das Bettelwesen — gänzlich beseitigt werden. — Man hat in der letzten Zeit hier und da die Einrichtung getroffen, die Bettler in einem dazu bestimmten Hause abzufertigen, um die einzelnen Gemeindemitglieder mit ihrem Besuche zu verschonen.' Aber was ist damit für die Moralität des Volkes gewonnen? Nichts! — Spricht das Verlangen nach einer solchen Einrichtung nicht vielmehr eben für unsere obige Behauptung, daß wir uns nur des Bettlers zu entledigen suchen? Das alte eingewurzelte Uebel kann nur mittels gemeinsamer, durchgreifender Maßregeln geheilt werden. — Wir würden in dieser Beziehung, zunächst für Preußen, etwa folgende Vorschläge machen: 1) Sobald sich, wie es doch zu erwarten steht, gewisse Kreise zusammen vereinigt haben werden, um ihre religiösen Angelegenheiten gemeinsam zu verwalten, sollte die an der Spitze befindliche Bezirksbehörde sich vor Allem ein genaues statistisches Verzeichniß aller wirklichen Dürftigen verschaffen, die der Unterstützung würdig sind. 2) Als feststehender Grundsatz sollte angenommen werden, daß jeder Kreis für seine Dürftigen zu sorgen hat. Es müßte zur Ehrensache werden, daß die Bewohner eines Kreises nicht von den Armen anderer Kreise behelligt würden; ja es wäre den Dürftigen bei Strafe der Entziehung aller Unterstützung zu verbieten, Almosen einzusammeln. 3) Gleichzeitig müßte der Grundsatz Geltung finden, daß einem wandernden Bettler weder von den Vorständen noch von den Privaten irgend eine Unterstützung gereicht würde. Wollte man hierin einzelne Ausnahmen gestatten, so waren die Falle genau zu bezeichnen und fest daran zu halten. 4) Sollten die statistischen Listen Herausstellen, daß einzelne Kreise von Armen besonders überbürdet waren, so würden sie, in Betreff der Armenpflege, mit anderen wohlhabenderen Kreisen zu vereinigen sein. 5) Aufgabe der Armenverwaltung würde es sein: A. Alle arbeitsfähigen Armen nach Möglichkeit zur Arbeit anzuhalten; namentlich alle ihre Kinder, Knaben und Mädchen, für irgend ein Handwerk erziehen zu lassen. B. Die ehrbaren Dürftigen den betreffenden christlichen Orts- und Armenbehörden zur Unterstützung kräftig zu empfehlen und sich fortwährend zu überzeugen, was von dieser Seite für sie geschehen. C. Ueber den Rest ihrer Bedürfnisse alljährlich einen Voranschlag zu entwerfen, denselben der einzusetzenden Abschätzungskommisston Behufs der Umlage zu übersenden, sodann die eingehenden Beträge gewissenhaft zu vertheilen. 6) Der Betrag jenes Voranschlags wäre durch die erwähnte Kommission, etwa unter Zuziehung der Ortsvorsteher, auf die einzelnen jüdischen Bewohner des Kreises, je nach der Leistungsfähigkeit als Armensteuer zu repartiren. Diese Vorschläge enthalten in allgemeinen Umrissen dasjenige, was wir für sehr ersprießlich erachten. Man furchte nicht etwa die Höhe der Acmensteuer und bedenke nur, welche Summen aufgebracht werden könnten, wenn diejenigen, die jetzt im Durchschnitt z. B. täglich einen Silbergroschen verschenken, monatlich einen Thaler zur Armenkasse zahlten. Gegen die Widersetzlichkeit Einzelner müßte man sich dadurch zu waffnen suchen, daß man die Armenpflege zum integrirenden Theil des Kreisstatutes machte. Wir sind fest überzeugt, daß mit Hilfe solcher Maßregeln, das demoralisirende jüdische Beltelwelsen bald ein Ende nehmen würde, und können daher schließlich den Wunsch nicht unterdrücken, daß unsere Worte nicht aller und jeder Beachtung entbehren mögen. Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen 1*/4Ngr.(l gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petitschrift oder deren Raum sowie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Es wird gesucht ein Kandidat der Theologie mosaischen Glaubens zum Unterricht für Kinder von 10 bis 14 Zähren in den höheren Wiffenschaften, so wie in Musik, ferner eine Modistin, welche im Stande ist einem Geschäfte als Direktrice vorzustehen. Wo? erfährt man aus fcankirte Anfragen in der Be re n d sohn'schen Buchhandlung in Hamburg. Ein mit den besten Zeugnissen versehener, schon über 5 Jahre im Amte stehender, geprüfter Lehrer und Prediger, der sowol in den jüdischen Religionswissenschaften, als auch in den deutschen Realien und in der französt-

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