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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-01-29 · Heft 5 (29.1.1849) · p. Seite 59

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 5 (29.1.1849)
Date
1849-01-29
Page
Seite 59 (sequence 3)
Language
German
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59 Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankfurt am Main, 14. Januar. In Folge der Veröffentlichung der Grundrechte hat der Senat der hiesigen Stadt die Vorsteher der israelitischen Gemeinde aufgefordert, ihm ihre Ansicht darüber mitzutheilen, wie die volle Gleichberechtigung aller Religionsparteien und ihrer Bekenner in der neuen Verfassung auf's Vollständigste zu verwirklichen wäre. Braunfchweig» 17. Januar. (Privatmitth.) Um auch hier den Unfug mit den in der Kreuz und Quere hcrumziehenden Polen zu steuern, ist vom 1. Januar ab das ganze Armenabfertigungswesen in die Hände der Polizei gelegt worden. Die Reisenden erhalten dort den Betrag für Speisung am Sabbat und Festtagen, so wie ein Biatikum zur Weiterreise. In außerordentlichen Fällen wird stets das religiöse Interesse gewahrt werden. Es versteht sich, daß unter obigen Verfügungen das Umhcrbetteln in den Häusern streng verboten ist. Hamm, im Januar. (Privatmitth.) Nachträglich, wenn auch etwas verspätet, thcile ich Ihnen noch Abschrift des Ministerialreskripts mit, welches der hiesige Vorstand auf seine Eingabe in Betreff des Verbots königl. Regierung zu Arnsberg wegen der Amtstracht jüdischer Kultusdiener empfangen hat. Auffallend ist darin die Bestimmung, daß der betreffenden Verfügnng königl. Regierung für jetzt keine Folge zu geben sei. Ganz den auch sonst kund gegebenen Absichten und Grundsätzen des gegenwärtigen Gouvernements entsprechend, will man also blos den unausweichlichen Anforderungen der Zeit vorläufige Konzessionen machen, den günstigen Zeitpunkt erwartend, wo man dieselben vielleicht ohne Scheu und Rückhalt wieder nehmen könne! Die Herren scheinen aus den jüngsten Erfahrungen wenig gelernt und vom alten Regierungssystem noch weniger durch sie vergessen zu haben. Nicht gleichgiltig scheint es, daß dieses Reskript vom Tage datirt, wo die neue Verfassung mit den Grundsätzen vollständiger politischer und kirchlicher Gleichstellung aller Religionsgesellschasten ausgegeben wurde. Wir glauben, daß auch das christliche Publikum, schon im eigenen Interesse, solche Vorkommnisse nicht mehr übersehen darf, da bekanntlich die Reaktion jeder Zeit mit den Juden ihr böses Werk ungeschcut beginnen zu dürfen geglaubt hat. In dieser Beziehung wäre wahrlich das übereinstimmende Datum der preußischen Verfassung und unsers Reskripts nicht gleichgiltig und ohne Bedeutung. Abschrift. „Dem Synagogenvorstande wird auf die an das Staatsministerium gerichtete Eingabe vom 1. Oktober d. I. eröffnet, daß die königl. Regierung zu Arnsberg bereits aus anderer Veranlassung von dem Ministerium der geistlichen rc. Angelegenheiten mit Anweisung versehen worden ist, der Zirkularverfügung vom 20. Juli d. I. bezüglich auf die Amtskleidung der jüdischen Kultusbeamten für jetzt keine weitere Folge zu geben." Berlin, den 5. Dezember 1848. Ministerium der geistlichen ic. Ministerium des Innern. Angelegenheiten. Im Aufträge. gez. v. Ladenberg. gez. v. Puttkammer. Berlin, 18. Januar. So haben wir uns nicht ganz geirrt. Die Angriffe, die ungerechtesten, weil allgemeinen, gegen die Juden, gehen nicht blos mehr von der N. Preuß. Zeit., vom Nolksblatt und Konsorten aus, auch höhere Hand spannt die Sehne und schießt die Pfeile aus dem Dunkel heraus. Die Voss. Zeit, vom 18. enthält folgenden, mit einem Stern bezeichneten Artikel als „erstes Berlin": „Artikel 11 der Verfaffungsurkunde hat den Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte unabhängig gemacht von dem religiösen Bekcnntniß, und die freisinnigste und weiteste Ausdeutung und Anwendung dieses Grundsatzes liegt sicherlich in den Absichten der Staatsregierung, wovon vor Kurzem wieder die Mittheilung des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelcgenheiten, welche der preußische Staatsanzeiger vom 13. d. hinsichtlich der Ehen zwischen Christen und Juden enthielt, ein erfreuliches, und das Prinzip durchaus bekräftigendes Zeugniß abgelegt hat. Das genannte Ministerium hat sich besonders eifrig und schaffenskrästig erwiesen, auf seinem wichtigen Gebiet aus der Verfassung eine lebendige und lebengebende Wahrheit werden zu lassen, und dies haben auch die Bekenner des jüdischen Glaubens nach einer Seite hin erfahren, welche ihnen der alte Staat aus der Konsequenz seines Prinzips

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