Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1849-01-22 · Heft 4 (22.1.1849) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
13 (1849)
Issue
Heft 4 (22.1.1849)
Date
1849-01-22
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3224737-3225606-3225611--09941-3239960
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

XIII. Jahrgang. No. 4. Allgemeine Zeitung des Zudenthuws. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redakteur Dr. Ludwig Philippfon, Rabbiner zu Magdeburg. Leipzig, Verlag von Baumgärtners Buchhandlung zu Leipzig. den 22. Januar 1849. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 96 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registersu. s.w. umfassen. Zn Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs. Monate — 224 Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen'nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die königl. sachs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitender Artikel r Die Verbindung der jüdischen Gemeinden. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Posen, Ostrowo, Berlin, Berlin, Schönlanke, Magdeburg, Frankfurt a. M., München. Frankreich: Paris. Korrespondenzen r Geschichte der einzigen jüdischen Familie in Krain, Karnthen und Steyermark. (Fortsetzung.) Leitender Artikel. Magdeburg, 15. Januar. Die Verbindung der jüdischen Gemeinden. Unsere Leser werden fick erinnern, daß wir in No. 52 eine „Aufforderung an alle israelitischen Gemeinden Preußens" gaben, die wir um der neuen Leser dieses Jahrgangs willen in ihren Hauptstücken hier noch einmal geben. „Die Stunde der politischen Befreiung, die Stunde der bürgerlichen und politischen Gleichstellung, die heilige Stunde vollstandigerGlaubens- und Gewissensfreiheit hat endlich geschlagen! Und neben dieser Gleichstellung der Bekenner steht auch die Gleichstellung des Bekenntnisses, die Ebenbürtigkeit, die Gleichberechtigung und Gleichbedeutung unserer Religion an der Seite aller Religionen ... keine Zurücksetzung, keine Mmderachtung derselben mehr! Und neben dieser Gleichberechtigung die volle Selbstständigkeit, die ganze Unabhängigkeit unsers Religions-, Kultus-, Gemeindewesens! Um unsere religiösen Angelegenheiten, deren Richtung, deren Verwaltung hat sich jetzt keine Regierung, kein Landrath, kein Bürgermeister zu kümmern, Niemand davon Einsicht zu nehmen, Niemand Rechenschaft zu fordern, Bestätigung zu ertheilen. Die Verfassung vom 5. Dezember e. hat diese köstlichen Ercungnisse nunmehr festgestellt und besiegelt — und mögen wir in Zukunft im Einzelnen noch mancherlei zu wünschen, zu vertheidigen, zu wachen, zu erreichen haben — im großen Ganzen können sie uns nicht wieder genommen werden. Jndeß ist es niemals genug, die Freiheit erlangt zu haben — mehr ist es noch, ihrer würdig zu sein, mehr noch, sie angemessen zu benutzen. Das völlige Aufhören aller staatlichen Einwirkung auf unser Gemeindewesen, die unbedingte Selbstständigkeit nicht blos der Gemeinden, sondern auch der Individuen kann auch ein gefährliches Geschenk sein, wenn es eben nur benutzt wird, um allen Gemeindevecband, um alles Synagogalleben aufzulösen und zu vernichten. Wir wissen, die Elemente zu einer solchen Auflösung, Zersplitterung sind unter uns. Die Mittellosigkeit aller Gemeinden, deren Anstalten allein auf den jährlichen Beiträgen der Mitglieder beruhen, deren Beamte nur durch Solche besoldet werden, muß, Falls nur ein Theil der Mitglieder die Zahlung verweigert, zur Auflösung der Gemeinde führen. Dann die religiöse Parteiung, welche durch das starre Festhalten, durch das Verweigern aller

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.