Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 50 (6.12.1847)
- Date
- 1847-12-06
- Page
- Seite 739 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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739 Magdeburg, 28. November. (Privatmitth.) Die Vorlesungen, welche der Dr. Philippson in diesem Winter hält, haben sich eines noch großem und ausgewähltern Publikums, als im vorigen Jahre zu erfreuen. Da ihm die Kaufmannschaft der hiesigen Stadt den schönen Saal des Börsenhauses zu Gebote gestellt, so mehrt sich von Vorlesung zu Vorlesung die Zahl der Theilnehmer. Da derselbe diesmal sich mehr auf allgemeinem Gebiete bewegt, und seine sehr eigenthümlichen Ansichten über „die Religion der Gesellschaft," wie sie im Mosaismus begründet ist, darlegt, deshalb aber eben so sehr in Untersuchungen über die Gesellschaft wie über die Religion eingeht, so fesseln seine Vortrage durch ihre Vielseitgkeit um so mehr. Miszellen. Bekanntlich war Friedrich der Große vonPreußen in der Theorie weit über seine Zeit hinaus, und sprach Ansichten über Fürsten, Völker, Regierung rc. aus, die noch jetzt ein Unterthan nicht aussprechen möchte. Hingegen verließ er in praktischer Beziehung den Boden der frühem Zeit nicht, und schon die nächsten Jahre nach seinem Tode machten viele Ansichten, die er in seiner Regierung befolgte, zu Schanden. Duldete er z. B. doch niemals, daß ein Bürgerlicher ein Gut erkaufte! Namentlich gehörte aber hierhin die Behandlung, die er den Juden zukommen ließ. Und doch war seine Zeit die Lessings und Dohms; und doch weilten damals in Berlin schon sehr erleuchtete Juden, die sich um Mendelssohn gesammelt. Wir erlauben uns hier Mehres aus seiner Regierung zusammenzustellen, die ja doch erst 60 Jahre hinter uns liegt. Aus jüngst veröffentlichten eigenhändigen Bescheiden führen wir an: „Der Schutzjude Meyer Benjamin in Magdeburg bittet um Bewilligung der Rechte christlicher Kaufleute daselbst. (Er war der einzige Jude in M.) Fr. replizirt: „„der Jude soll sich sofort aus Magdeburg ksgueu oder der Commandant wird Ihm herausschmeißen."" — „Die mit einem Generalschutzprivilegio versehenen jüdischen Kaufleute Jtzig und Ephraim bitten, sie bei den ihnen verliehenen christlichen Rechten zu schützen. Fr. replizirt (1777): „„was wegen ihres Handels ist. behalten sie. Aber bas sie ganze Fölkerschaften von Juden zu Breslau anbringen und ein ganzes Jerusalem daraus machen wollen, das kann nicht seindt."" Eine Kabinetsordre lautet folgendermaßen: An den Präsid. Philippi. „Rath, Besonders Lieber Getreuer. Aus Eurem Schreiben vom gestrigen dal« habe ich mit Misfallen ersehen, daß hier polnische Juden hereinkommen, die man mit schlesischer Leinwand hausiren gehen läßt. WaS das vor Eseleien seindt! Wenn Kaufleute hier waren, die alle die Schlesische Leinwand nach allen den Sorten, die hier gebraucht werden, aufkaufcn und Niederlagen davon anlegen, so würden die Kaufleute dar prositiren, wovon die Juden jetzt leben. Es bleibt daher bei Meiner Ordre vom 21. d. und müssen die Juden nicht weiter hausiren gehen, worauf Ihr stricto zu achten habet. — Berlin, den 27. Dec. 1780." Als Westpreußen in Besitz genommen wurde, wurden, sagt Preuß, die armen Juden, wie die Zigeuner und Landstreicher, verfolgt, und 4000 über die Grenze gewiesen. Auf dem platten Lande wurden sie gar nicht geduldet, sondern nur in den akzisbaren Städten. (Fortsetzung folgt.) Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen i VsNgr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Berlagshandlung. Vakanz. Zum nächsten Ostern wird die Stelle eines Oberlehrers an hiesiger Gemeindeschule vakant. Dieselbe bringt ein jährliches Einkommen von 200 Thlr. Pr. Krt. Darauf rcflektirende unverheirathete Personen wollen ihre Befähigungszcugniffe an Unterzeichnete Adresse franko zustellen. Emden, im November 1847. Der Gemeindevorstand. Konkurs. Durch Abdankung des Herrn vr. S. M. Schiller ist die Predigerstelle bei unsrer Gemeinde vakant. Wir wünschen einen Rabbiner und Prediger in einer Person anzustellen. Die Stelle trägt fix 200 Fl. und 100 Fl.