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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-11-29 · Heft 49 (29.11.1847) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 49 (29.11.1847)
Date
1847-11-29
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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No. 49. xi. Z<>hrg»>,g. Allgemeine Zeitung -es Zudcnthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redakteur Verlag von Di. Ludwig Philipps»«, Baumgärtners Buchhandlung Rabbiner zu Magdeburg. zu Leipzig. Mit königl. sächsischer allergnadigfter Konzession.) Leipzig, den 29. November 1847. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 96 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registers u.s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Tblr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22£ Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere Hat sich die königl. sachs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen« Inhalt. Leitender Artikel: Das Verhältniß der Religion zur Gesellschast. 1. (Schluß.) Zeitungsnachrichten: Italien: Florenz. Frankreich: Paris. Großbritanien: London,London.Deutschland: Hamburg, ausBaiern, aus Vaiern. Oesterreich: Pesth. Korrespondenz: Württembergs Gesetzgebung über Juden im 16. und 17. Jahrhundert, verglichen mit dessen neuester Gesetzgebung. Von Rabbiner Güldenstein in Buchau. (Schluß.) Leitender Artikel. Magdeburg, 21. November. DaS Verhältniß der Religion zur Gesellschaft. I. (Schluß aus No. 48.) In der Natur des Heidenthumes lag es, duldsam zu sein. Das Zugeständnis daß es andere Götter gebe, als die man selbst verehre, daß jedes Volk und Land seine eigenthümliche Gottheit habe, konnte die Waffe nicht in die Hand geben gegen die Anbeter anderer Gottheiten. Verfolgungen aus religiösen Gründen treffen wir im Alterthum selten, und die Verbannung des Anaxagoras aus Athen und der Schierlingsbecher des Sokrates wiederholten sich nicht oft. Als aber dem Heidenthume im Christenthum ein wesentlich Anderes, das seine ganze verlebte Existenz bedrohte, entgegentrat, wandte das Heidenthum zum ersten Male äußere Waffen gegen die Bekenner einer andern Religion. Bald Sieger, betrat das Christenthum dieselben Wege, richtete die Waffen zuerst gegen die noch bestehenden Heiden, was spater bis in die Urwälder Amerika's fortgesetzt ward, dann gegen die Juden, und als bald viele Parteien, Sekten, Kirchen in ihm erstanden, befehdeten sich die Anhänger dieser untereinander. Endlich trat der Islam auf, und setzte sofort als seinen Grundsatz fest, die Ungläubigen mit dem Schwerte zu bekämpfen. Von da ab sehen wir also beide Momente gleich stark in der Gesellschaft wühlen, die Priesterherrschast und die Religionsfehde. Es war aber natürlich, daß die Priesterherrschast in der Gesellschaft eine furchtbare Reaktion hervorrief, und daß somit lange Staat und Kirche um die Obergewalt rangen. Namentlich das deutsche Vaterland vergeudete viele Jahrhunderte die edelsten Kräfte auf diesen Kampf, bis endlich die Reformation in der ganzen ziviliflrten Welt der Priesterherrschaft den innersten Kern zerbrach. Diese Reaktion führte aber zunächst auf ein anderes Extrem hin, der Staat wollte die Kirche zu einem bloßen Staatsinstitute machen; und so entstanden zwei Begriffe, die noch jetzt einen wesentlichen Einfluß üben: der Begriff einer herrschenden Kirche, deren Bekenner mit gesellschaftlichen Vorrechten versehen sind; und der Begriff einer Landeskirche, deren Oberhaupt das Staatsoberhaupt ist, von welchem die Bestimmungen über die Kirche ausfließen.

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