Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 42 (11.10.1847)
- Date
- 1847-10-11
- Page
- Seite 631 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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631 Mitwirkung der Gleichgesinnten für diese Aufgabe in Anspruch zu nehmen. Und darum fordern wir dieselben zu einer gemeinsamen Berathung auf, Ln welcher jene allgemeinen Ueberzeugungen zu einer bestimmteren Fassung entwickelt werden mögen, um auf diese Weise eine festere Grundlage für die Fortführung und Verwirklichung der gemeinsamen Resormbestrebungen zu bilden. Die Nothwendigkeit einer durchgreifenden Reform im Judenthum ist hinreichend anerkannt; nur die Vereinbarung zu einer gemeinsamen Wirksamkeit auf diesem Gebiete ist es, an der es mangelt. Ganz besonders aber tritt dieser Mangel als ein fühlbarer hervor bei der in verschiedenen Gemeinden im Geiste der Reform theils beabsichtigten, theils bereits begonnenen Einrichtung von Gottesdienst und Religionsfchule. Denn wenn auch wol nicht eine volle Gleichmäßigkeit dieser Institute in allen einzelnen Formen und Anordnungen erzielt werden kann und soll, so muß sich doch in den Grundsätzen, nach denen sie begründet und geleitet werden, überall derselbe Geist, dieselbe religiöse Ueberzeugung bekunden, wenn sie in Wahrheit von der neuen und höher» Entwickelung im Judenthum Zeugniß geben, und für die Ausbreitung und Befestigung derselben wirken sollen. Ganz besonders aber scheint der gegenwärtige Zeitpunkt für das Zusammentreten einer solchen Versammlung angemessen, da es bei der nahe bevorstehenden Ausführung des in Preußen erlassenen Gesetzes über die Gemeindeverfassung der Juden, mehr als je nothwendig sein wird, daß die Freunde der Reform sich auf die vereinte Kraft der Gleichgesinnten stützen, um übereinstimmend für die Erreichung des gemeinsamen Zieles wirken zu können. Ohne Zweifel wird daher die bezeichnete Versammlung Gelegenheit bieten, sich auch über diese wichtige Angelegenheit in angemessener Weise zu verständigen, und den Weg zu ermitteln, auf welchem in allen Theilen unseres Vaterlandes eine friedliche und befriedigende Lösung dieser schwierigen Ausgabe herbeigeführt werden kann. Für diese Zwecke und in diesem Sinne möge daher eine freie Versammlung von Reformfreunden wirken, zu welcher die Genossenschaft durch Gegenwärtiges die Anregung geben will, ohne in derselben irgend ein anderes Recht für sich in Anspruch zu nehmen, als dasjenige, sich als Glied einer Gesammtheit ansehen zu dürfen, die sich zur Wahrung der heiligsten Interessen des Judenthums und seiner Bekenner verbindet. Eben so wenig aber wird dieser Versammlung das Recht zuerkannt werden können, durch ihre Beschlüsse die Wirksamkeit oder gar die Ueberzeugung der Einzelnen und der Gemeinden zu binden, die sich an derselben betheiligt haben, sondern es kann und soll ihre Aufgabe lediglich darin bestehen, diejenige Gemeinsamkeit des Wirkens herbeizuführen, die auf einer allgemeinen Verständigung der Gesammtheit und auf der freien Ueberzeugung jedes Einzelnen beruht und in derselben ihre Kraft findet. Indem wir nun in keiner Weise den Anträgen vorgreifen wollen, welche von anderen Seiten an die Versammlung gelangen sollten, werden wir unsrerseits einen Antrag vorlegen: „auf Feststellung der allgemeinen Grundsätze, nach „welchen Form und Inhalt des Gottesdienstes und „des Religionsunterrichts bestimmt werden, und „insbesondere die Bearbeitung der betreffenden Gebet- „und Lehrbücher stattft'nden soll," und werden wir einen zu diesem Zweck ausgearbeiteten Entwurf vortegen und den Mitgliedern der Versammlung rechtzeitig zur Kenntnißnahme mittheilen. Und so fordern wir denn zur Theilnahme an dieser Versammlung nicht nur alle Genossenschaften aus, die sich unseren Bestrebungen bereits angeschlossen, sondern auch alle diejenigen, die sich unabhängig von der Genossenschaft für ähnliche Zwecke vereinigt haben, so wie überhaupt alle Freunde der Reform im Judenthum, die sich zunächst als Einzelne dem gemeinsamen Wirken für dieselbe anschließcn wollen, um sie sodann in ihrem Kreise durch Bildung neuer Vereinigungen zu fördern. Uebec die Stimmberechtigung der Theilnehmenden, je nachdem sie nur als Einzelne ober als Vertreter kleinerer und größerer Gesammtheiten in der Versammlung erscheinen, wird diese selbst bei ihrem Zusammentreten die angemessenen Bestimmungen zu treffen haben, wie dieselbe auch wol Gelegenheit nehmen wird, über Ort und Zeit künftiger Versammlungen der Art Beschlüsse zu fassen. Den Anmeldungen zurTheitnahme ander Versammlung, so wie der Mittheilung zu stellender Anträge sehen wir bis spätestens den 15. Oktober entgegen, um die Theilnehmenden noch vor Beginn der Berathungen von sämmtlichen Vorlagen in Kenntniß setzen zu können. *) Berlin, den 24. September 1847. Das provisorische Ieutralkomito der Geuossenschaft für Reform im Zudeuthnm. *) Aus verschiedenen Theilen Deutschlands sind uns bereits Zusicherungen der Tbeilnahme, so wie einzelne Anträge zugegangen, deren Erledigung böchst wünschenswert!) erscheint. Gesuche. Die israelitische Gemeinde in Botz um, Rabbinatsbezirk Hildesheim, wünscht auf Marz 1848 einen Lehrer, Vorsänger und Schächter zu engagiren. Das Gehalt betragt 150 Thlr. mit freier Wohnung, oder 90 Thlr. mit freier Beköstigung. Am Liebsten wünscht die Gemeinde einen Seminaristen. Bewerber wollen sich in portofreien Briefen bei Unterzeichnetem melden. I. M. Güdemann, Vorsteher.