Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 42 (11.10.1847)
- Date
- 1847-10-11
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 42. xi. Jahrgang. Allgemeine Zeitung des Zudenthuws. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redakteur Verlag von Dr. Ludwig Philippfon, Baumgärtners Buchhandlung Rabbiner zu Magdeburg. zu Leipzig. (Mit königl. sächsischer allergnabigster Konzession.) Leipzig, den 11. Oktober 1847. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 86 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registers u.s. w«, umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; —* 1 Tblr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22} Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die königl. sachs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitender Artikel: Die Judensrage außerhalb Preußens und in demselben. (Schluß.) Zeitungsnachrichten: Italien: Florenz. Oesterreich: Pesth, Ofen. Preußen: Gleiwitz, Königsberg, Berlin. Belletristisches: Das jüdische Herz. (Fortsetzung.) Leitender Artikel. Magdeburg, 4. Oktober. Die Judenfrage außerhalb Preußens und in demselben. (Schluß aus No. 40.) Wie es mit der Ausführung des Gesetzes aussehen wird, kann man natürlich noch nicht sagen, allein voraussetzen läßt es sich, daß nicht immer die den Juden günstigste Interpretation stattsinden werde. Daß alle Ausnahmegesetze stets die lästigsten Folgen haben, zeigt sich allerdings schon jetzt. Da die Universität Berlin die einzige preußische ist, in deren Statuten man nicht Etwas findet, woraus man die Ausschließung der Juden deduziren kann, so hat sich eine unerwartet große Anzahl Israeliten zur Dozentur in Berlin gemeldet. Was wird man nun thun? Welche Hindernisse werden sich finden? Zwar will der Senat der königsberger Universität um Aenderung des Statuts einkommen, zwar soll der breslauer eingekommen sein — allein schwerlich wird man ihnen dies nachgeben z man wird sie nunmehr auf das neue Gesetz verweisen, wo es ausdrücklich heißt: „so weit die Statuten nicht entgegenstehen," wie man sie vorher darauf verwiesen hat. Aber allerdings wird man auch Erschwerungen hereinbringen. Ein Faktum liegt vor. Das Ministerium hat verordnet, daß der Fall, wenn preußische Juden ausländische Jüdinnen heirathen, unter §. 71 des Gesetzes gehört, wo es heißt: „zur Niederlassung ausländischer Juden bedarf es vor Ertheitung der Naturalisationsurkunde der Genehmigung desMinisters desJnnern." Das ist unerwartet, denn das ist noch viel weiter, als der „Entwurf". Zwar steht im Gesetze „Juden", nicht „Jüdinnen", zwar heißt es §. 27: „Ehefrauen nehmen an den Rechten, welche ihre Ehemänner durch die Naturalisation erlangt haben, Theil" — zwar kann von Ertheilung besonderer Naturalisationsurkunde an Frauen nicht die Rede sein — und dennoch ist es eine an alle Magistrate ergangene Verordnung des Ministeriums. Dieser Fall ist überaus wichtig. Wir müssen daher die Geschichte desselben näher beleuchten. Im Gesetze von 1812 hieß es §. 17 und 18: „Eheverbündnisse können (inländische Juden unter sich schließen, ohne hierzu einer besondern Genehmigung zu bedürfen. Eben dieses findet statt, wenn ein eintändischer Jude eine ausländische Jüdin heirathet." Folglich war die Verheirathung eines einländischen Juden mit einer ausländischen Jüdin völlig freigegeben. In dem, dem Landtage vorgelegten „Entwürfe" hieß es §. 41: „Ausländische Jüdinnen erlangen durch die Vecheirathung mit inlän-