Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 25 (14.6.1847)
- Date
- 1847-06-14
- Page
- Seite 383 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3225497-3225523--08649-3239474- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
383 Judenthums \xkt den aller anderen Religionen hinausgreift, nicht blos einseitig idealisch, sondern auch praktisch sozial ist, daß aus allem Diesem die Nothwmdigkeit der Fortexistenz des Judenthums klar hervorgeht, und das Judenthum die religiös positive Grundlage der Zukunft eben so noch ist, wie es der Mosaismus von Beginn an war, und daß dies das Ziel des Judenthums ist, glaubt der Vers, in dieser Schrift gezeigt zu haben, und suchet darin ein Verdienst. Es sind hier übrigens die Gegensätze durchaus nicht vertuscht und verschwiegen, sondern vielmehr scharf hervorgehoben und parteilos charakterisirt. Das Judenthum wird hier nirgends als isolirte Erscheinung aufgefaßt, sondern gerade in feinem Zusammenhänge mit allen übrigen religiösen Produkten verfolgt. Das scheinbar allein stehende und für sich lebende Judenthum wird vom höhern geschichtlichen Standpunkte als Mittelpunkt Aller erkannt, das nur in feinen individuellen Phasen wieder zum Selbstzweck für seine Bekenner kommt. Die Nothwendigkeit dieser Phasen aus der Geschichte heraus, und ihre Bedeutung wieder für das religiöse Leben des Ganzen wird zu eruiren gesucht; und so bilden Mosaismus, Prophetismus und Talmudismus, und einerseits das Ehristenthum im Katholizismus und Protestantismus, andrerseits der Islam, bis sie alle in die frische Strömung der Neuzeit sich drangen, den reichen Gegenstand der Betrachtung. Mitten hindurch ziehet sich die Erwägung der Geschichte der Judenheit, als Trägers des Judenthums. Wir schließen mit dem Schlußworte der Vorrede: „Wird diesem gedruckten Worte dieselbe freundliche Neigung zu Theil, die dem gesprochenen gespendet worden, so könnt' ich über sein Schicksal beruhigt sein." Mttgdebuvg, 9. Juni. Das Testament unter der Benennung einer Erbschaft. Nach rabbinischen Quellen bearbeitet von L. Bodenheimer, Oberrabbiner. Erstes Heft. Krefeld, 1847. Der Verf. hat uns weder durch ein Vorwort, noch durch eine Einleitung mit dem besonder» Zwecke oder der Veranlassung dieses Schriftchens bekannt gemacht. Dasselbe muß daher selbstredend für sich sein. Der Verf. hat aus dem großen Gebiete des mosaisch-talmudischen Rechts einen ganz speziellen Gegenstand hervorgehoben, um ihn zu erörtern, nämlich über die Wirkungen des Testaments. Nachdem er unter A die Erbfolgeordnung aufgestellt, geht ec zur Frage über: inwiefern an dieser durch ein Testament geändert werden könne. Durch die Windungen der Mischna, des Talmuds und der späteren rabbinischen Rechtslehrer wird nun der Satz verfolgt, daß unter dem Ausdruck „Erbschaft" am Erbrecht Nichts geändert werden könne, wot aber unter dem Ausdruck „Geschenk". Das folgende Heft soll nun das Testament unter dem Ausdruck „Geschenk" näher erörtern. Wir können der Schrift genaue Kenntniß der Quellen, geschickte Gegenüberstellung der Widersprüche und scharfsinnige Ausgleichung derselben anerkennend zuschreiben. Hingegen vermißt man Gelenkigkeit der Form und Sicherheit in der Deduktion. Es war hier gerade der Ort, um zu zeigen, wie der Talmud die Autorität des Bibelwortes aufrecht erhält, aber die Forderungen der Zeit und Verhältnisse durch einen Ausweg mit jener zu vermitteln suchte; ein schlagendes Beispiel, wie der Talmud, das schriftliche Gesetz nicht aufgeben wollend, es dennoch durch scharfe Abwägung des Wortes von der Stelle rückt. Das Bibelwort stellt das Erbrecht auf; damit ist eigentlich das Testament, welches in seinem Begriff schon stets das Erbrecht im speziellen Falle modisi'zirt, unmöglich. Aber was also nicht als Erbschaft, also gegen das Erbrecht, geht, muß als Geschenk gehen, welches das Erbrecht dem Wortsinn nach nichttangirt. Zeit und Verhältnisse drängten die Talmudisten hierauf, und Zeit und Verhältnisse wogen bei den Talmudisten just eben so schwer — wie bei uns. Der Verf. hätte demnach überall nicht blos das Wie, sondern auch das Warum erörtern müssen, wodurch erst das Werk seinen wissenschaftlichen Charakter erhält. Wir wünschen, im folgenden Hefte dies als ein Nachwort zu finden, was sogar wahrscheinlich im Plane des Verf. liegt. Dann wird das vollendete Werk eine schätzbare Monographie sein auf einem Gebiete, welches wissenschaftlicher Auferweckung jetzt entgegenzugehen scheint. Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen l'/iNgr. (I gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Vakanz. Zum bevorstehenden Johannis oder Michaelis, spätestens siwn-i» rn ist in unserer Gemeinde die Stelle eines Religionslehrer, Vorbeters, Schächters rc., welcher die Approbation unseres Landescabbiners erhalten muß, mit einem fixen Jahrgehalt von 100 Thlr. Pr. Krt.