Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 19 (3.5.1847)
- Date
- 1847-05-03
- Page
- Seite 291 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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291 der Hölle gebrandmarkt ... nun, wir werden Euch die Freiheit, all dies im Namen der göttlichen Liebe und Gerechtigkeit zu thun, nicht beschränken können und wollen .... aber wenn einige in den Staub getretene Juden, wenn diese, verfolgt und bedrückt, wenn diese, ihrer Eltern oder Kinder beraubt, ihre Brüder oder Schwestern den Flammen übergeben sehend, vor Jahrhunderten einige Klagelieder dichteten, einige Stoßgebete um Rettung, um Bestrafung der Frevler abfaßten und sprachen, und ihren Enkeln überlieferten, die sie, theils im Gefühl des eigenen Wehs, theils auch gedankenlos nachsprechen .... dann wird Zeter über diese gerufen, dann sind ihre Herzen voll Gift und Galle, dann verurtheilt man triumphirend das verruchte Geschlecht.... O, daß man sich selbst Alles gestattet, und dem Verfolgten den geringsten Seufzer verarget und ihn zur Anklage umschmiedet.... Ja, wir sind Alle Menschen, warum will man von den Juden verlangen, daß sie Engel seien...." „Diese Forderung fallt allerdings Keinem ein, und die Juden, die ich kenne, sind sehr weit davon entfernt, Engel zu sein.... Doch kommen wir zum Gegenstände zurück.... Wir haben, Angeklagter, die Anklagen ausgesprochen, unter denen die Juden erliegen; Ihr habt sie zu entschuldigen, ja zu rechtfertigen gewagt, aber leugnen konntet Ihr sie nicht; jedes Eurer Worte, welches die Ursachen und Gründe auf uns Christen zucückschob, war selbst ein Beleg für die Richtigkeit der Beschuldigungen ... demnächst, da es zugleich festgestellt ist, daß die denunzirten Worte die Eurigen sind, und Ihr es nicht widerlegen könnet, daß Ihr sie gegen die Christen gerichtet habet, auch wenn Ihr irgend eine heidnische Sekte gemeint zu haben vorgebet: so sind wir genugsam zu Resultaten in diesem Verhör gekommen, und wir können es beendigen...." „Meine Herren Richter," hob der Greis mit gewaltiger Stimme an, und sprang von seinem Schemel auf, „ich thue Einspruch gegen alle die gewagten, willkürlichen, Folgerungen, die so eben ausgesprochen worden; Einspruch, daß die angegebenen Worte wirklich die meinigen sind, Einspruch, daß ich sie gegen die Christen gerichtet, Einspruch, daß ich die Anklagen meines Volkes lediglich entschuldigt, und damit ihre Richtigkeit erwiesen habe, Einspruch, daß daraus auf meinen und der Meinigen geheimen Sinn zu schließen sei! Diesen Einspruch thue ich, alle die, vom Hasse geborenen Schlüsse weise ich zurück, und will, daß meine Angelegenheit lediglich nach der einfachen Thatsache beurtheilt werde: es liegen einige Satze vor, in denen das Wort Christ wie im ganzen Buche nicht vorkommt, sondern wo nur von den alten Heiden in deutlicher Bezeichnung die Rede ist — ob ich hiernach schuldig bin oder nicht, dies ist es, was der hohe Gerichtshof in seiner Weisheit zu entscheiden hat...." Der Oberrichter, welcher zuerst gesprochen, nahm das Wort: „Wir haben, Angeklagter, Euch ungestört und ununterbrochen sprechen lassen, Eure Vertheidigung nirgends beschränkt ... was wir nun für bewährt, erwiesen ansehen werden, dies zu bestimmen ist unsre Sache; welche Indizien wir für richtig und schlagend anerkennen, diese zu bezeichnen ist unsres Amtes. Das Verhör ist geschlossen, Ihr könnet gehen." „Wohl," sprach Rabbi Haller für sich hin, „nur Gott bestimmt den Eingang und den Ausgang, sein Name sei gepriesen! Damit kam ich hierher, damit geh' ich von hinnen. Wer aber die Wahrheit gesprochen, der fürchtet Nichts!" Mit diesen Worten erhob er sich, verbeugte sich gegen die Richter, schritt nach der Pforte, an welcher ihn die Wächter in Empfang nahmen. (Fortsetzung folgt.) Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen lV«Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Ieile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Berlagshandlung. Vakanzen. Bei der hiesigen israelitischen Gemeinde ist die Stelle eines Predigers, der zugleich Vorbeter und musikalisch gebildet sein muß, um einen schon seit lange bestehenden gut eingeübten Chor zu leiten, auch als Lehrer einige Stunden täglich zu unterrichten hat, vakant. Der fixe Gehalt ist 250 — 275 Thlr. ohne die sonstigen Einkünfte. Darauf Reflektirende wollen die Zeugnisse ihrer Befähigung sowol, als ihrer moralischen Führung an den Unterzeichneten recht bald franko einsenden, und kann die Stelle sofort angetreten werden. Aachen, den 12. April 1847. Der Vorstand. Die Kantor- und Schächterstelle in hiesiger Gemeinde ist vakant. Individuen, welche zu beiden Aemtern hinlänglich befähigt und auch musikalisch gebildet sind, um den Gottesdienst mit Chorgesang nach einer würdigen Weise leiten zu können, wollen sich unter Beibringung