Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 14 (29.3.1847)
- Date
- 1847-03-29
- Page
- Seite 205 (sequence 5)
- Language
- German
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205 ihrer vollen Theilnahme an allen allgemeinen Sammlungen, ohne Religionsunterschied, und außer der bedeutenden Privatwohlthätigkeit, noch besonders für ihre Glaubensgenossen gethan haben. In Straßburg sind 4800 Fr. kollektirt worden, wofür während 4 Monate an mehr als 100 israelitische Familien wöchentlich Holz, Kartoffeln und Brod vertheilt wurden. In Kolmar wurden 2500 Fr. zu gleichen Zwecken während 3 Monate für 40 arme Familien verwandt. In Altkirch wohnen nur 3 benöthigte Familien, diese wurden 4 Monate hindurch mit 60 Fr. wöchentlich unterstützt. In Durmenach legen die Juden alljährlich eine Abgabe für die Bedürftigen auf ihren Brodverbrauch, je nach der Strenge der Zeit; in diesem Jahre 10 Prozent, die wöchentlich in einer verschlossenen Büchse gesammelt wurden, und zwar vom November bis zum Osterfeste. Es war rührend, eines Tages in der Büchse einen Bon von 120 Fr. zu finden, mit den Worten: „ich habe heute keine Münzen, dafür diesen Bon von 120 Fr." In H egenheim und Nieder-Hagenthal genügte die Sammlung von wöchentlich 100 Fr. für die Bedürftigen noch nicht; der würdige Rabbine Nordmann veranstaltete daher eine Sammlung bei den Glaubensgenossen zu Basel, die den Ausfall reichlich deckte. — Der Großrabbine zu Straßburg hat den Gebrauch der Hülsenfrüchte am Peßach für erlaubt erklärt. — Der Kampf, der sich um die Zulassung der jüdischen Freimaurer in die preußischen Logen eröffnet hat, findet in Frankreich einen starken Wiederhall. Die?uro Vorito bringt den Anfang einer Rede, welche der Br.'. Erckmann in der Loge Or.'. von Straßburg gehalten, aus der wir folgende Stelle hervorheben. „Allerdings die guten Zeiten des Fanatismus sind vorüber. Ein französischer König schießt nicht mehr mit eigner Hand auf die Hugenotten; die Stadtzöllner erheben keinen Leibzoll mehr von dem Juden beim Eintritt in eine Stadt; der Israelit kann Tags wie Nachts frei über seine Person disponiren; er ist nicht mehr in ein schmutziges Stadtviertel verbannt, aus dem er mit dem Sinken der Sonne nicht mehr hinaus konnte. Aber, obgleich in das allgemeine Recht eingetreten, ist der Israelit wirklich in Besitz der ganzen Freiheit, die zu genießen er das Recht hat, sobald er sich den guten Sitten und dem allgemeinen Gesetz ergeben hat? Nein, meine Brüder, er ist noch nicht ganz emanzipirt; er ist noch ausgeschlossen von einem Platze, welchen einzunehmen er das Recht hat, und dies in einem Lande, welches das klassische Land der Philosophie ist, in einem Lande, welches Luther, Kant, Schiller erzeugt hat, in einem Lande, wo gegenwärtig energisch zu Gunsten der geistigen Emanzipation und der Gewissensfreiheit gewirkt wird. Diese bedauernswerthe Anomalie würde eine Beleidigung gegen die gesunde Vernunft überall sein, aber ausgehend von den Freimaurern wird sie eine Schuld der verletzten Humanität (lö-ie-liumrmito). Man verweigert in einem Theile Deuschlands dem Israeliten den Eintritt in die Logen. Ist dies nicht eine Verweigerung des Rechtes, welche denjenigen, die sie vollführen, den Titel eines Freimaurers raubt? Was ist denn ein Freimaurer? Oder wenigstens, was soll er sein? Ein Freimaurer soll ein gerechter Mann, integer, gleich Freund aller Menschen sein, sobald sie tugendhaft sind. Giebt es jüdische Freimaurer? katholische, protestantische oder muselmännische Freimaurer? Nein, es giebt nur eine einzige Kategorie von Freimaurern, deren Aufgabe es ist, der Tugend einen Tempel, dem Laster eine Schranke zu errichten. Wenn man einem Profanen den Eintritt gewährt, läßt man ihn seine Religion abschwören? etwa eine andre bekennen, als welche er von seinen Eltern empfangen hat? Keineswegs. Werden in unseren Logen Dogmen besprochen, welche dieser oder jener Religion angehören? Niemals. Die allgemeinen Statuten unsres Ordens verbieten uns im Gegentheil förmlich religiöse Diskussionen auf die Tagesordnung zu setzen." Preußen. Koblenz, 9. März. Ein israelitisches Mädchen aus Lahnstein stand dieser Tage bei dem Gericht zu Metz vor den Assisen, angeklagt auf die Braut ihres frühem Geliebten einen Mordversuch begangen zu haben. Sie ist mit Eklat freigesprochen worden. Warmbrunn, 11. März. (Privatmitth.) Die Unterzeichnete „Verwaltung" gestattet sich, bei dem schönen Eifer, den Sie für jedes wohlthätige Werk unter unseren Glaubensgenossen bewähren, Sie um den Abdruck folgenden „Rechnungsberichtes der jüdischen Badearmen-Kasse zu Warmbrunn für die Badesaison vom 1. Mai bis ultimo September