Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 44 (26.10.1846)
- Date
- 1846-10-26
- Page
- Seite 644 (sequence 1)
- Language
- German
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644 Preußen gebrochen: bei Bürgereiden fallen die sämmtlichen Zeremonialien, so wie die (von Mendelssohn herrührende) gedruckte Vermahnung weg, und das Eigenthümliche besteht nur noch in der Anwesenheit des Rabbinen, der eine Ansprache an den zu Vereidenden richtet, und in der Anfangs- und Endformel des Eides. Der Text des Ministerialreskriptes zeugt übrigens nicht von Vertrautheit mit der Sache. Denn 1) läßt er unbestimmt, ob auch und wegfallen, wie dies bei Zeugeneiden im Gerichtszimmer nicht der Fall ist — wir wollen das Stillschweigen zum Bessern auslegen. 2) Fällt die gedruckte Verwarnung weg, und doch heißt es in der Eidesformel: „wenn ich falsch schwöre, so müssen mich alle die Strafen treffen, welche mir in der geschehenen Vermahnung angedeutet worden sind." Nun heißt cs zwar, ,,es werde dem Rabbiner überlassen, auf die Wichtigkeit des Eides und die Strafen der Eidbrüchigkeit hinzuweisen" — aber oft genug wird dieser Widerspruch faktisch vorhanden sein, da man dem Rabbiner bei einem Bürgereide nicht eine weitläufige Auseinandersetzung „aller der Strafen" zumuthen kann, und in kleinen Gemeinden dem Stellvertreter des Rabbinen das Wort zu solchen Auseinandersetzungen zu fehlen pflegt. Dann tritt schon in der Eidesformel ein Widerspruch des Faktums mit der Form entgegen! Es wäre aber auch Zeit, daß die gedruckte Verwarnung in der Prozeßordnung Th. kl. Tit. X. §. 330 ganz und gar wegfalle. Mendelssohn hat sich schwer versündigt durch die Ausarbeitung dieser „Verwarnung". Erstens ist sie zu lang — die erste Wirkung wird dadurch wieder aufgehoben; zweitens ist sie dem Volke unverständlich — wenn es darin z. B> heißt: „Lüge und Ungerechtigkeit sind schon an sich selbst höchst strafbare Verbrechen, indem sie dieZerrüttung der sittlichen Welt zur Folge haben" — so kann man wol annehmen, daß unter 100 Schwörenden kaum 10 diese Worte verstehen; drittens enthält sie Sätze, die mit jedem lautern Begriff von der Gerechtigkeit Gottes im Widerspruch stehen, und daher am Wenigsten in der Eidesverwarnung Platz haben dürften, wenn sie auch eine talmudische Autorität für sich haben, z. B. die göttliche Strafe auf den Meineid trifft das ganze Land, worin der Verbrecher wohnet u. Deutschland. Frankfurt am Main, 2. Oktober. (D. A. Z.) Am vergangnen Versöhnungstage fand hier im Andachtssaale der israelitischen Bürger- und Realschule ein ganz in deutscher Sprache abgehaltener Gottesdienst statt, der in seiner einfachen aber würdigen Weise die Herzen aller Theilnehmer rührte und zur Andacht stimmte. Manche schöne Stellen aus den alten Gebeten waren beibehalten, dagegen alles Separatistisch-Jüdische und sonst bedeutungslos Gewordene ausgeschieden. Nur wenige leise Anklänge der Erinnerung an das verlorene Zion kamen hier und da vor. Hamburg, 6. Oktober. (Voss. Ztg.) Bei einem jüngst entworfnen neuen Schulplane hatte der Senat auch den Vorstand der jüdischen Gemeinde aufgefordert, sich dem neuen Schulreglement zu unterwerfen, da aber dabei ausdrücklich bemerkt wurde, daß die Juden von aller sonstigen Theilnahme ausgeschloffen wären (nur an der Lehrer-Wittwen-Kasse und an den Stipendien könnten sie sich betheiligen), daß nur Christen die jüdischen Schulen beaufsichtigen, die jüdischen Lehrer prüfen würden, da ferner der Schulplan in seiner gegenwärtigen rohen Gestalt gar keine Garantie bietet: hat der Vorstand der jüdischen Gemeinde diesen Antrag vorläufig abgelehnt, und dies durfte er um so eher, weil die Juden mehr für die jüdischen Schulen thun, als die Christen für die christlichen, welche theilweise auch von den jüdischen Kindern besucht werden, weil die jüdische Armenverwaltung — so trefflich in ihrer Art — ganz aus sich allein angewiesen ist, weil endlich die Juden sich immer noch von aller Theilnahme am Staate ausgeschlossen sehen. Oesterreich. Von der schlesischen Grenze. (Privatmitth. Verspätet.) Zwei Jahre sind bald verschwunden, wo man in der Gemeinde zu Nachod, welche die größte des königgrätzer Kreises ist, sich mit Hoffnungen erfreute, deren Erfüllung selbst zur Freude jener Gemeindemitglieder, welche diese nicht äußerten, mit jedem Tage vor sich gehen sollte. Damals schien ein anständiges, angenehm tönendes Choräle den fast überall