Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 40 (28.9.1846)
- Date
- 1846-09-28
- Page
- Seite 591 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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591 erst in den letzten Säkulen diese Steuer, und zwar nicht als eine jährlich oder sonst zu bestimmten Zeiten zu entrichtende, sondern bloß als außergewöhnliche Subsidien in Ausnahme kam; und nur als im Laufe der Zeit dieser ihr Ursprung vergessen wurde, stempelte man sie nach dem Muster der von den böhmischen Juden entrichteten Steuer, zur Toleranztaxe. Da aber in Ungarn jeder Usus Gesetzeskraft hat, und die Toleranztaxe ebenfalls bereits zur gesetzsanklionirten Gesetzwidrigkeit geworden, so haben sich die Vertreter der vaterländischen Juden, die seit Jahren die Abolirung dieser Taxe erstrebten und jetzt auch wirklich erreichten, bleibendes Verdienst um uns erworben; um so mehr, da diese Steuer, abgesehen von allen peinlichen Nebenumständen, an und für sich bloß in finanzieller Beziehung für die ungarische Judcnheit, die keine Bankiers und — Pesth und Preßburg ausgenommen — nur wenige wahrhaft Reiche zahlt, sehr drückend war.... Ob aber an dieses Ereigniß so schöne Hoffnungen zu knüpfen wären, wie man sich diese jetzt allgemein macht, ob wirklich bloß die rückständige Toleranztaxe bisher die Sanktionirung der von der Ständetasel vorgeschlagenen Emanzipation verhinderte, und jetzt mit Aufhebung der hindernden Ursachen auch die Wirkung wegfallen und unser Heil ungestört erblühen wird.... majd meglitljuk! Da mein Brief aus Pesth datirt, so erlauben Sie mir noch einige Worte über die hier stattgehabte Feierlichkeit, da diese den Prototypus aller anderwärtigen giebt. Um zehn Uhr Vormittags versammelte sich das Auditorium in dem festlich erleuchteten Tempel (die Synagoge blieb ganz stumm bei dieser Gelegenheit!); hier wurden vom Chor die bekannten Psalmen abgesungen, dann vom Herrn Rabbiner in einer kräftigen und gehaltvollen Rede die Wichtigkeit dieses Ereignisses für uns hervorgehoben, aber auch in einem zweiten Theil der Rede klar und lichtvoll entwickelt, wie wir die erhaltene Gnade zu danken haben, welche Pflichten uns jetzt obliegen u. s. w., worauf dann ein inhaltreiches Gebet für das erlauchte Kaiserhaus, für die Landesgroßen k folgte; den Schluß machte die Absingung einiger Psalmen und des ungarischen Die Gesetzgebung wußte also von den Jude», das Volk kannte sie als Jude», und doch wurden sie weder von dem Einen verachtet, noch von dem Andern mit Stenern und dergl. belegt. E. Volksliedes. Ueber den Inhalt der gediegnen Rede hätten wir wol Manches zu bemerken, enthalten unS aber für jetzt alles Nähern, da diese auf allgemeines Verlangen bald im Drucke erscheint. J. Ehn. Literarische Nachrichten. Leipzig, 18. September. So eben wird die 30ste Lieferung des zweiten Bandes des Philippson'schen Bibelwerkes, die bis zum 17teti Kapitel des Jecheskel reichet, ausgegeben. Die 31ste Lieferung folgt in Kurzem nach, und wird wol der zweite Band, der sämmtliche Propheten umfaßt, in diesem Jahre vollendet. Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen 1V* Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Gesuche. Die hiesige jüdische Gemeinde beabsichtigt, zu Ostern k. I. einen Rabbiner anzustellen, der gleichzeitig die obere Leitung der Schule übernehmen soll. Zur Konkurrenz werden nur solche Inländer zugelassen, die im Besitze des Zeugnisses der Reife zur Uebernahme eines Rabbinats, im Inlands promovirt und auch pädagogisch geprüft sind. Hierauf Reflektirende wollen sich unter portofreier Einsendung ihrer Zeugnisse bei Unterzeichnetem Vorstande melden, um die näheren Bedingungen zu erfahren. Oppeln, im September 1846. Der Vorstand. Ein unverheirateter Mann (preuß. Staatsbürger), jetzt Kantor und Schächter in einer nicht unbedeutenden Gemeinde, wünscht zu Ostern 1847 in einem großem Orte ein seinen Kenntnissen entsprechendes Engagement (gleichviel ob der Gottesdienst mit oder ohne Chor) zu finden. Er ist geprüfter Lehrer für vollständigen Unterricht, und nicht allein im Stande, in alten wie in neueren Sprachen (französisch, englisch, italienisch) zu unterrichten, sondern auch Gesang und Musik zu lehren. Zeugnisse werden beigebracht. Hierauf reflektirende Gemeinden belieben ihre Adressen franko sub R. L an die