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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-08-03 · Heft 32 (3.8.1846) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 32 (3.8.1846)
Date
1846-08-03
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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X. Jahrgang. Allgemeine No. 32. Zeitung des Zudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redakteur Verlag von I>r. Ludwig Philippfon, Baumgartners Buchhandlung Rabbiner zu Magdeburgs zu Leipzig. (Mit königl. sächsischer allergnadigster Konzession.) Leipzig, den 3. August 1846. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 96 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Tblr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22^ Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die königl. sachs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitender Artikel: Die dritte Versammlung deutscher Nabbinen. Achte bis eilfte Sitzung. Zeitungsnachrichten: Moldau und Walachei: aus den Douaufürstenthümern. Großhritauieu: London, London, London. Frankreich: Paris. Deutschland: Frankfurt am Main, Marburg, aus Württemberg, aus Württemberg, Hannover. Oesterreich: Papa. Auszüge r Die heldenmüthige Jüdin oder das Märtyrthum der jungen Hachnel. Leitender Artikel. Die dritte Versammlung deutscher Rabbineri. Wir geben hier zunächst diejenigen Nummern der Sabbatbeschlüffe, welche wir in voriger Nummer nicht wörtlich genau gegeben hatten; es sind dies: 3) Die Rabb. Vers, erklärt, daß, wenn ein Stillstand im Berufsgeschäfte die Existenz gefährdet, die Fortführung desselben am Sabbat durch Nichtisraeliten gestattet sei. 6) Die Rabb. Vers, erklärt, daß die übergroße Strenge, bestehender Vorschriften für die Feier des Sabbats derselben nachtheilig und daher möglichst zu mildern sei. Sie erklärt daher namentlich jene weit getriebenen Umzäunungen, welche eine völlig müßige Ruhe erzielen sollen, für nicht verbindend. 7) Die Versammlung erklärt, daß die Bestimmungen, welche von den früheren Lehrern zur Erleichterung, aber in Formen getroffen worden find, welche einer Umgehung ähnlich sehen, wie miitn -QW und 1">72inri für uns unzulässig, aber auch — für kleinere Reisen, welche nicht zu gewerblichen Zwecken bestimmt sind — überstüssig seien. Wir haben nun noch nachzutragen, weshalb wir uns mit dem Verlaufe dieserBestimmungen nicht einverstanden erklären, bei 'einigen Par^raphen der Abstimmung uns enthalten, und deshalb das in voriger Nummer gegebene Amendement, einzuschieben zwischen 1 und 2, vorschlagen mußten, dessen Motivirung -die Versammlung nicht entgegennehmen wollte, wobei sie, allerdings insofern in ihrem Rechte war, als der erste Theil des Amendements schon einmal im zweiten Theile desMourmissionsantrages verworfen worden, wenn auch mit geringer Majorität. Unsere Gründe waren: die Vers, hat sich für die Sabbatfeier auf's Entschiedenste im ersten Paragraphen ausgesprochen, und die Wiederherstellung desselben in würdiger Weise als eine der vorzüglichsten Aufgaben der Gegenwart bezeichnet: von 2 ab aber giebt sie Erklärungen, die theils mit bestehenden Vorschriften ttbereinstimmen, wie 5, theils bestehende Vorschriften negiren. Wir vermissen daher darin a) ein Prinzip und einen systematischen Zusammenhang, denn, nachdem die Vers, auf die ernsteste und unermüdlichste Weise drei ganze Tage über das Prinzip des Sabbats debkttirt und 28 Reden darüber vernommen hatte, konnte man in den Beschlüssen ein Prinzip ausgesprochen erwarten, und der prinzipielle Zusammenhang der Beschlüsse hätte müssen klar hervortreten. Denn obgleich das den Beschlüssen zu Grunde liegende Prinzip

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