Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 30 (20.7.1846)
- Date
- 1846-07-20
- Page
- Seite 430 (sequence 2)
- Language
- German
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430 religiöse Gemeinde sich aus sich selbst entwickle, die Erlaulmißcku* Mhklmng Per HSexfaMuHungMze-en, an den VlBstand iMd m Wmite, weiche fit IHt Mrftmwkulrg so würdig gesorgt. Hierauf las das Mitglied des Ausschusses, Dr. PhLlippson, den AuSschußbericht über die eingelaufenen Anträge vor. Außer den bereits Ln diesen Blättern abgedruckten, waren eingrgangen ein Antrag des 8tuä. Julius Levy aus Leipzig, die Rabb. Vers, wolle Sorge tragen für Errichtung von Konvikten für die jüdischen Studenten aller Fakultäten an den verschiedenen Universitäten; ein Antrag des Dr. Auerbach in Frankfurt a. M., die Werke der Wohlthätigkeit und des Gemeinsinns durch besondere Kultusformen zu befördern; Anträge des Dr. Holdheim über Reform der Ehegesetze, auf die wir zurückkommen, so wie über „Ausgleichung der Kluft zwischen Lehre und Leben durch Aufhebung oder Milderung mehrerer Speisegesetze, wofür eine Kommission ernannt werden solle." Alsdann wurde zur Wahl des Präses geschritten, die mit 18 Stimmen auf Geiger fiel, des Vizepräses, welche Stein mit 10 Stimmen erhielt, der beiden Sekretäre, wozu A. Adler mit 14 Stimmen, und Auerbach und Philippson mit gleichen Summen gewählt wurden, wobei jedoch der Letztere wegen überhäufter Arbeiten refusirte, der zwei Vizesekretäre, wozu Levi aus Breslau und Einhorn gewählt wurden. Der Letztere übernahm das Amt nicht, und trat dafür Herzfeld ein. Nach einigen einleitenden Worten des Dankes für das ihm geschenkte Vertrauen, eröffuete nunmehr der Präses die Sitzungen, und verlas ein eingelaufenes Schreiben der berliner Reformgenoffeuschaft vom 10. Juli, worin diese zu erkennen gab, daß zwar die Rabb. Vers, bei ihr in steter, lebhafter Achtung siehe, sie jedoch keine Billigung ihrer Schritte von der Rabb. Vers, fordere; stimme auch die Rabb. Vers, mit ihr im Einzelnen nicht überein, so wäre doch eine Uebereinsiimmung des Zieles da, nämlich das Judenthum fortbildend zu erhalten; und sie wolle bei der Verschiedenheit des Weges eben ihre Selbstständigkeit wahren. So lauge nicht die Rabb. Vers, autokratisch wäre, und ihre Beschlüsse -für bindend halte, würde sie, die Genossenschaft, in der Rabb. Vers, stets ein segensreiches Institut anerkennen. Würden auch die Erfolge der Rabb. Vers, nicht sofort praktisch hervortreten, so wäre doch das Verdienst derselben das Bewußtsein, daß nicht die Zeit, sondern das Judenthum selbst die Reform verlange, geweckt und vertreten zu haben. Nach der Vorlesung dieses Schreibens erhob sich eine lebhafte Debatte^ indem Gosen verlangte, daß die Rabb. Vers, -erkläre, Oe flehe in keiner Verbindung mit der Reformgenoffensthrfft, wenn diese nicht erkläre, dM He die Göttlichkeit der Offenbarung anerkenne; Stein und S. Adler forderten, es solle auf dieses Schreiben gar keine Antwort gegeben werden; Wechsler dagegen erinnerte, daß die Ref. Gen. immer doch das Verdienst habe, eine Menge Personen, die sich dem Judenthum gänzlich entfremdet hatten, zu diesem wieder zurückgeführt zu haben. Die Debatte über die Frage, ob eine Kommission erwählt werde, welche diese und andere Zuschriften beantworten solle, und die Urtheile über die Ref. Gen. zu Berlin in drei Nuancen darstellte, verwerfende, billigende und allgemein zustimmende, brachte eine bejahende Abstimmung hervor, und es wurden in diese Kommission Einhorn, S. Adler und Stein mit 9 und 8 Stimmen gewählt. Die Anträge Holdheim's in Bezug auf die Ehegesetze wurden der betreffenden, freilich seit zwei Jahren gewählten, aber noch nicht wirksamen Kommission zugewiesen, und gingen hauptsächlich dahin: den Rechtsbegriff der Ehe, weil sie im Judenthum kein Sakrament sei, sondern den zivilen Charakter habe, hiernach zu entwickeln, ihr aber durch die Form einen religiösen Charakter zu verleihen, und die Gültigkeit der Ehe davon abhängig zu machen; ferner die Polygamie als dem Ehebegriff widersprechend zu erklären, so wie jeden Zwang bei der Ehescheidung sowol von Seiten des Mannes als des Weibes als unzulässig; die väterliche Gewalt zur Erzwingung einer Eheschließung von Seiten eines unmündigen Mädchens für nichtig; den Ehebruch des Mannes für eben so sündlich wie des Weibes; die Chalizah für überflüssig; das Verschollensein nach den Landesgesetzen rc. Einen weitern Erfolg, als eine Ueberweisung dieser Anträge an die Kommission, hatten diese noch nicht. Hierauf verlas der Dr. Geiger den neuen Bericht der Sabbatkommission. Er erklärte, daß die Kommission weder an den vorjährigen Bericht in seiner Begründung, noch an die Anträge festhalte, und die Ruhe nicht mehr allein in dem Aufhören der werktägigen Arbeit, sondern jeder anstrengenden Thätigkeit, die einen größer» Aufwand von Kräften erfordere, finde; daß sie das Eingehen in alle und jede Spezialitäten aufgebe, und die Kasuistik fallen lasse, sondern die Konsequenzen der individuellen Gewissensfreiheit überantworte. Die Anträge gingen daher dahin: 1) daß die Heiligung des Sabbats immer lebendiger durch erhöhete gottesdienstliche Feier in's Bewußtsein komme, daß zur Weihe nothwendig sei die Enthaltung