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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-06-22 · Heft 26 (22.6.1846) · p. Seite 374

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 26 (22.6.1846)
Date
1846-06-22
Page
Seite 374 (sequence 2)
Language
German
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374 bisher so wenig praktischer Erfolg im Leben für diese for« tzelbvnMl wMBu kimnto, MMse tzva^e ^eben nur Einseitig Wh AetzteÄ "oX>4ic Zuziehung von Rabbinen und Fachgelehrten verhäA'delt und diskutirt wurde. Ich meine deshalb mit Recht mich veranlaßt zu sehen, der diesjährigen verehrlichen Rabbinerversammlung zu Breslau folgenden Vorschlag zu geneigter Annahme unterbreiten zu dürfen. „Es möge der verehrlichen Rabbinerversammlung gefallen, eine Kommission aus ihrer Mitte zu ernennen, welche sich durch Herbeiziehung von erfahrenen und für die Beschneidung sich interessirenden Aerzten später zu ergänzen haben wird, um, nach gehöriger Prüfung der bisher laut gewordenen Klagen über MLßstände bei der Beschneidung, die geeigneten Vorschläge der nächsten Rabbinerversammlung zu einer zeitgemäßen Umgestaltung dieses heiligen Ritus vorlegen zu können." Nur eine solche aus Rabbinen und Aerzten zusammengesetzte Kommission dürste, nach unsrer unmaßgeblichen Meinung, im Stande sein, ein durch biblische und talmudische Gründe einerseits und durch 'medizinische Erfahrungen und Aufschlüsse andrerseits motivirtes und gerechtfertigtes Regulativ für die heutige BeschneLdung zu entwerfen, und durch nachträgliche Sanktion der Rabbiner- Versammlung diese Frage endlich zu einem befriedigenden Abschluß zu bringen. Daß außer den oben in dem kurzen Literaturnachweis genannten Aerzten sich auch noch andere ältere und praktisch bewährte Medizinalpersonen in unserm Vaterlande werden finden lassen, die gern einer solchen Kommission angehören und sie mit dem nöthigen Rath unterstützen werden, wird wol Keiner bezweifeln. 11) Anfrage an eine hochwürdige deutsche Rabbinerversammlung in Breslau, die Beschneidung betreffend, von Herrn Dr. med. Adolph Arnhold in Deßau. Da diese Anfrage spezielle Fälle betrifft, so haben wir dieselbe nach Breslau zur Vorlage übersandt. 12) Anderweitiger Antrag in der Sabbatfrage vom Or. Ludwig Philippson. Anderweitiger Bericht über die zweiten Feiertage vom großherzogl. Landrabb. Wechsler in Oldenburg. Der Unterzeichnete, als Mitglied der Kommission, welche über diesen, der dritten Rabbinerversammlung vorliegenden, gewiß hochwichtigen Gegenstand zu beruhten habvk witzd, Wt sich Dr vsvMchchet, in Küche GesichttzpÄrrM MMgeben, aM wSchev *r die EestchtzMrgge betrachtet. Diese Gesichtspunkte sind durch und durch verschieden -von denen, welche sich bei anderen religiösen Fragen geltend machen. Einerseits nämlich erleidet das jus relormandi bei den Festtagen weit weniger Zweifel, als bei anderen religiösen Angelegenheiten. Es tritt uns hier keine abgeschlossene Tradition, kein auf Sinai zurück datirtes kategorisches Sollen des Rabbinismus entgegen. Das freie, gestaltende Walten der Geschichte und des religiösen Bewußtseins, die freie, das Leben mit seinen feinsten und kleinsten Beziehungen berücksichtigende Umänderung und Entwickelung liegt hier so klar zu Tage, daß sich damit kaum wird streiten lassen. Der Talmud selbst verleugnet es keinen Augenblick, und liefert uns vielmehr die besten Belege und das beste Material, daß die Feste, wie sie später gefeiert wurden, zuerst den Prozeß einer neuen Anschauung durchzumachen hatten, daß sie vielfach das Produkt einer neuen Wendung der Dinge sind, daß wir uns häufig nicht auf dem Boden des Mosaismus befinden. Von dem zweiten Festtage ist dies unumwunden ausgesprochen. Aber auch über die Entstehung des Wochenfestes in seiner jetzigen Bedeutung als Gesetzgebungsfest (vide Tract. Sabbat fol. 86, b) der Zahreszählung und somit des Neujahrstages in seiner spätern tristen Bedeutung (viele Tract. Rösch Haschana fol. 10 b ff.) läßt er uns das Moment des allmäligen Werdens nicht erst errathen, sondern zeigt es uns selbst, wie jedem Kundigen bekannt ist. Ebenso hat er's Wort, daß dem Leben Rechnung zu tragen ist bei den Festen, indem er sie verlegt arwan Diwn auf einen Tag ■ppintt auf einen ganzen Monat (vide Maimonideß löTinn rrobrr 4. und 7. Abschnitt). „Die Feiertage sind euch überliefert, die Zeit ihrer Feier hängt von dem Ermessen der Behörde ab," das der Grundsatz, welchen er aufstellt. Andererseits aber hält es schwer, hier ein Prinzip für die Reform zu finden. Auf die heilige Schrift können auch wir nicht zurückgehen und uns bloß an ihre Aussprüche und Bestimmungen halten, denn das wäre ein offenbarer Rückschritt, das hieße die geschichtliche Entwickelung negiren. Wir können aber auch nicht Alles, was der Rabbinismus angeordnet hat, fortbestehen lassen, denn dagegen streubt sich das Leben, dem wiederum der Sinn und die Bedeutung so mancher Anordnung verloren ge-

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