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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-06-08 · Heft 24 (8.6.1846) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 24 (8.6.1846)
Date
1846-06-08
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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No. 34. x. Jahrgang. Allgemeine Zeitung des Indenthnms. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redakteur Verlag von Nr. Ludwig Philippson, Baumgärtners Buchhandlung Rabbiner zu Magdeburg. ZU Leipzig. (Mit königl. sächsischer allergnadigster Konzession.) Leipzig, den 8. Juni 1846. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 96 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Tblr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22.} Ngr. (IS gGr.) für das Vierteljahr angesetzr worden. Me Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Erpeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die königl. sachs. wohllöbl. Zeitungs-Erpedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitender Artikel: Aktenstücke zur dritten Versammlung deutscher Nabbinen. Sabbat-Bericht. Zeitungsnachrichten: Frankreich: Paris. Deutschland: München, Stuttgart, Jebenhausen, aus dem Badischen, München, Hannover. Preußen: Breslau, Posen, Berlin. Oesterreich: Pefth. Literarische Nachrichten: Magdeburg. Korrespondenz: Hechingen (Schluß). Leitender Artikel. Aktenstücke zur dritten Versammlung deutscher Rabbiuen *). Sabbat-Bericht. Breslau, 28. Mai. Um bei der Kürze der Zeit die Kommunikation mit Len geehrten Mitgliedern der Kommission zu erleichtern, zugleich aber auch den übrigen Theilnehmern an der dritten Versammlung deutscher Rabbinen frühzeitig Kenntniß zu geben von den Anträgen, welche zu berathen vorgelegt werden sollen, betrete ich mit dem modifizirten Entwürfe des Sabbat-Berichts alsbald den Weg der Oeffentlichkeit und bitte die geehrten Kommissionsmitglieder, sobald derselbe an sie gelangt, die schriftliche Verständigung einzuleiten. *) Wir rechnen von bereits Gegebenem hierher: die Anträge Ro. 22, den Antrag von Dr. Frank in No. 23. Redakt. Entwurf. Die Sabbat-Kommission vereinigt sich dahin, in Betracht, daß die Versammlung praktische Resultate zu erzielen als ihre Aufgabe betrachtet, sich in ihren Vorschlägen auf den dritten ihres vorjährigen Berichts und zwar: 1) „Die Versammlung wolle erklären, daß Alles, was zu einer würdigen Ausstattung des Gottesdienstes gehört oder was dem Einzelnen erst die Theilnahme an einem erbaulichen Gottesdienste möglich macht, auch durch einen Juden geschehen dürfe. Sie rechnet besonders dahin das Musiziren am Sabbate, das in Haus wie Synagoge ertaubt werde, das Gehen außerhalb der sogenannten Sabbatgänge, das Fahren und Reiten, insofern es nicht den Zweck einer Geschäftsreise, vielmehr gottesdienstliche oder andere höhere Zwecke hat. Sie erklärt demnach auch die ‘pwinn die fingirten Raumverbindungen, entweder für unstatthaft, nämlich zu gewerblichen Zwecken, oder für unnöthig, nämlich zu höheren, namentlich zu religiösen Zwecken; sie erklärt das Verbot des Tragens für erloschen, insofern dieses nicht ein eigentliches Lasttragen für den Geschäftsverkehr ist, und hiemit auch rvnitn ^"12, die fingirten Verbindungen verschiedener Gebiete, für aufgehoben," und auf den 5ten: 2) „Die Versammlung wolle erklären, daß die Betheiligung am Staatswohle eine so hohe Pflicht ist, daß ihr in Kollisionsfällen die Sabbatfeier weichen muß. Sie erklärt daher den Soldaten, sobald es die Disziplin erfordert, von der Beobachtung des Sabbats dispensirt;

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