Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 22 (25.5.1846)
- Date
- 1846-05-25
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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x. Jahrgang. Allgemeine No. SS. Zeitung -es Zudcuthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redakteur Verlag von Dr. Ludwig Philippson, Baumgärtners Buchhandlung Rabbiner zu Magdeburg. zu Leipzig. (Mit königl. sächsischer allergnädigster Konzession.) Leipzig, den 25. Mai 1846. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 96 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22*- Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und .Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die königl. sachs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitender Artikel: Anträge an die dritte Versammlung deutscher Rabbiner. Zeitungsnachrichten: Rußland: St. Petersburg, Wilna. Palästina: Jerusalem. Türkei:Konstantinopel. Frankreich: Paris. Preußen: Breslau, Berlin, Krefeld. Deutschland: München, Frankfurt am Main. Leitender Artikel. Breslau, 13. Mai. Anträge an die dritte Versammlung deutscher Rabbiner. 1) Die Versammlung wolle eine Kommisston ernennen, welche ihr Gutachten abgebe, ob bei der Beschneiduug die Periah (wns), welche gerade die gefährlichste Handlung bei der Beschneidung werden kann, beibehalten werden müsse, da es im Talmud ausdrücklich heißt, daß die Periah kein mosaisches Gebot sei, sondern erst Josua ihre Entstehung verdanke, denn so heißt es: ab 1^28 ümsab nb^2 nrnTJ (Jebamoth 71 b). (Antrag des seligen Landrabbiners Hofmann in Wattdorf vom 23. Juli v. I.) 2) Die Versammlung wolle, in Anerkennung der Zweckmäßigkeit von Genossenschaften für Reform des Judenthums im Allgemeinen, in Anerkennung ferner der Zweckmäßigkeit von Sonntags-Gottesdiensten, als an demjenigen Werktage, welcher mehr als andere dem heutigen deutschen Israeliten Muße gewährt, im Uebrigen die Erklärung abgeben, daß die Abhaltung eines Snbbnt-Gottesdienstes am Sonntage, er möge der einzige in der Woche sein, oder neben sich einen solchen am Sonnabend bestehen lassen, der Lehre und dem Geiste des Judenthums widerspricht und als solcher verwerflich ist. (Antrag des Herrn Rabb. Dr. S. Adler in Alzey vom 29. April d. I.) 3) Die Versammlung wolle mit der Verwaltung der Kasse zur Unterstützung der Rabbiner-Versammlungen sich benehmen und dieselbe dahin zu vermögen suchen, eine angemessene Summe für allzweijährliche von derRabbiner-Versammlung zu stellende Preisfragen zu bewilligen, dann eine solche Preisfrage für den nächsten Termin bestimmen und eine Kommission zur Beurtheilung der eiulaufenden Arbeiten aus ihrer Mitte erwählen. (Antrag desselben von demselben Datum.) 4) Die Versammlung wolle erklären, daß das Entbehren lederner Schuhe am Versöhnungstage, am Tage der Tempelzerstörung, beim Priestersegen und in den Trauertagen, weil blos auforientalischer Anschauung beruhend, bei uns jedoch unanständig, daher auch religionswidrig sei. (Veranlaßt durch die Anfrage der Gemeinde zu Papa.) 5) Die Versammlung wolle erklären, daß der zweite Festtag, mitAusnahme einer beizubehaltenden besondern, jedoch abzukürzenden gottesdienstlichen Feier, seinen Charakter als Festtag von nun an verliere, der achte Tag desPeßach ganz abgeschafft werde, desgleichen der erste Neu-