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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-05-18 · Heft 21 (18.5.1846) · p. Seite 302

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 21 (18.5.1846)
Date
1846-05-18
Page
Seite 302 (sequence 2)
Language
German
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302 daß, als in dieser Zeit eine Bürgerversammlung zur Wahl von Kirchspielsvorstehern zu Birmingham gehalten «««de, zum Vorsitz in der Versammlung ein Jude, HerrDavid Barnett, und alsdann di«ser nebst zwei anderen Juden, die Herren Samuel Hyam und Abr. Nerwich in das zu wählende Kollegium der Kirchspielsvorsteher gewählt wurden. Zum Schluffe der Versammlung wurde dem Vorsitzenden einstimmig der herzlichste Dank für die Aufmerksamkeit, Unparteilichkeit und Geschicklichkeit, mit welcher er den Vorsitz vollführt habe, votirt. Darauf erhob sich Herr Barnett, sprach seinen Gegendank aus, und sagte unter Anderm: „Ich kann nicht ohne Ausdruck meines tiefgefühltesten Dankes und ohne innigen Glückwunsch für Sie, meine Herren und Bürger von Birmingham, den Fortschritt, den Sie in bürgerlicher und religiöser Freiheit gemacht, übergehen. Es war stets und wird stets mein Bestreben und mein Ehrgeiz sein, die Achtung vor meinem Glauben zu vermehren, und die besten Gefühle der Liebe und Eintracht zwischen meinen Glaubensgenossen und den Bekennern anderer Religionen zu befördern. (Beifall.) Was eben geschehen ist, kann in wenigen anderen Ländern außer in England, und in manchen anderen Städten außer Birmingham nicht geschehen. (Hört, hört!) —. Die Bill, welche die veralteten Strafen auf katholische und israelitische Rcligionsübung und Zivilbeschränkungen dieser Religionsparteien (s. No. 10) aufhebt, hat die erste Lesxng passirt. Sind diese Dinge längst aus der Uebung, so könnte sich doch vorkommenden Falls Einer einmal darauf berufen, und man kennt die in England heilige Herrschaft des Gesetzbuchstaben. Deutschland. Hamburg, 5. Mai. (Privatmitth.) * *) Die beiden vom Tempel neu eröffneten Anstalten haben *) Von niiserm gewöhnlichen Korrespondenten. Es ist natürlich, daß wir hier die Ansichten und Urtheile unsres verehrten Freundes unverändert wieder geben, wenn wir auch für unsre Person mehrere derselben nicht als die unsren bezeichnen können. So z. B. haben wenigstens Traureden und Konfirmation in uuserm Kreise tiefe Wurzel gefaßt, und es ist kein Pärchen in der ganzen Provinz Sachsen, welches ohne Traurede kopulirt sein mag. jetzt insofern ihre Wirksamkeit begonnen, daß das Programm zur Religionsschule ausgegeben und eine Aufforderung zur Vergrößerung der der WUe«fchaft des Judenthums gewidmeten Bibliothek des Tempels umhergesandt ist. Diese Schule begegnet einem viel zu wichtigen Bedürfniß, und es wird dafür von den beiden Predigern ein zu anerkennenswerthcs Opfer in Privatstunden gebracht, als nicht die Kritik vorläufig über manches Auffällige schweigen sollte. Ohne Zweifel werden sich viele Schüler, insbesondere weibliche, für welche hier fast gar keine jüdische Schule — die Armenschulen ausgenommen — vorhanden ist, einsinden. Die 4 wöchentlichen Stunden sind, um mit dem Schulunterricht möglichst wenig zusammenzutreffen, auf Sonntag Morgens und Mittwoch Nachmittags gesetzt, und der Kursus umfaßt 4 Jahre, in welchen gelehrt wird: Erstes Jahr: Kenntniß der Liturgie, biblische Geschichte. Zweites Jahr: Uebersetzen hebräischer Gebete, biblische Geschichte in Verbindung mit Sprüchen und Gesängen. Drittes Jahr: Thora*), systematischer Religionsunterricht. Viertes Jahr: Lesen der Propheten und Ketubim, systematischer Religionsunterricht, Geschichte der israelitischen Religion. Der Unterricht schließt für Tempelmitglieder mit der Konfirmation, für andere Schüler mit dieser jedoch nur auf ausdrückliches Gesuch der Eltern. Es ist erfreulich zu bemerken, daß dieser Plan mit dem lebendigen, praktischen Judenthume anfängt und erst später zu dem sogenannten systematischen Religionsunterricht übergeht. So ist denn auch kein Katechismus, kein Lehrbuch eingesührt, sondern blos ein von den Predigern auszuarbeitendes „Spruchbuch, nach den Materien geordnet" angekündigt. Daß die alten jüdischen Gebete für den Unterricht stark be- Leichenreden — nun, die sind ja bekanntlich echt jüdisch und gesetzlich vorgeschrieben. Aber das moderne Geschlecht liebt GcmüthSaffekte nicht, und Kohcl. 7, 2 ist keine Wahrheit bei demselben. Redaktion. *) Warum sagen wir Pentateuch und Hagiographea und nicht lieber Thora und Ketubim? Haben etwa jene griechischen Wörter mehr das deutsche Bürgerrecht als diese hebräischen wohlbekannten? Korresp.

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