Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-03-23 · Heft 13 (23.3.1846) · p. Seite 193

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 13 (23.3.1846)
Date
1846-03-23
Page
Seite 193 (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
100% known words query
IRI
…/3224737-3225443-3225457--07624-3238392
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

193 als sie mir durch einen Dritten zum ersten Male mitgetheilt wurden, ich nur vermuthen konnte, der Bericht müsse auf Mißverständnissen beruhen. Indem mir nachher die Umstände von Johanna Engel persönlich wiederholt wurden (deren Aussage ich schriftlich niederlegte, wie Sie Ln der Beilage finden werden) und indem die berichteten Vorfälle, falls sie wirklich stattgefunden, die Gemeinde, zu deren Vorstehern ich die Ehre habe zu gehören, nöthigen würden, für ihre Vertheidigung einzuschreiten — so glaubt das Kollegium der Gründer keinen andern Weg wählen zu können, als den mir gemachten Bericht Ihnen mitzutheilen, mit dem Gesuche, daß Sie gütigst dasselbe durch mich unterrichten wollen, ob der Bericht so weit richtig ist, als er Sie selbst betrifft; und, wenn nicht, in wie fern unrichtig ist. Wenn es wahr ist, daß Johanna Engel eine Schrift unterzeichnen mußte, so habe ich Sie ferner zu bitten, mich mit einer Abschrift der Urkunde zu begünstigen. Ew. Hochwürden gehorsamster Diener Francis H. Goldsmid, zweiter Vorsteher der West-London-Synagoge britischer Juden. No. 2. Johanna Engels Aussage. Dezember 2, 1845. Moritz Hyman (der sich vorläufig an Herrn Kisch, Sekretär der Westminster-Synagoge, gewendet, um Vorkehrungen zu treffen für seine an Mittwoch den 10. Dezember zu vollziehende Vermählung mit Johanna Engel, Tochter des Daniel Engel, Aufsehers des Friedhofes der West-London-Synagoge) wurde am Sonnabend den 22. November von Herrn Kisch in Kenntniß gesetzt, daß er (Hyman) und seine Zukünftige an Sonntag, den 23. November vor vr. Adler erscheinen müßten. Sie folgten dieser Aufforderung, und vr. Adler eröffnete ihnen: Hyman hätte sehr unrecht gehandelt, indem er doch wissen müßte, daß die Burton-Street-Synagoge in Che rem sei, und als Synagoge nicht anerkannt; er (vr. Adler) wünsche zwar Frieden zu halten mit dieser Gemeinde; allein, dies sei der erste Fall, wo die Frage vor ihn kam, ein Mitglied derselben Gemeinde zu trauen; und thäte er dies jetzt, so würde er auch bei künftigen Gelegenheiten dasselbe zu thun angegangen werden. vr. Adler fragte Johanna Engel, ob sie die West, London-Synagoge besucht hätte, und als sie dies bejaht hatte, erklärte er: er selbst könne die Trauung nicht vollziehen, wofern Daniel Engel nicht zur alten Synagoge zurückkehre; er würde jedoch erlauben, daß sie von Herrn Henry, dem Geistlichen der Westminster-Synagoge angetraut würde, wenn Johanna Engel sich schriftlich verpflichten wollte, nie wieder die West-London-Synagoge zu besuchen, und fortan sich als ein gutes jüdisches Frauenzimmer aufzuführen. Johanna Engel bemerkte, sie glaube dies stets gethan zu haben, und fragte, ob vr. Adler nicht mit ihrem Vater darüber sprechen möchte, indem Letzterer in jener Synagoge eine Anstellung habe. vr. Adler erwiederte: bei dieser Gelegenheit wünsche er nicht ihren Vater zu sprechen, er habe jedoch nichts dagegen, es etwa in der Zukunft zu thun. Darauf zog sich vr. Adler in ein Nebenzimmer zurück, brachte aus demselben eine angefertigte Schrift mit, las diese der Braut vor, worin sie die Verpflichtung enthalten glaubt, daß sie nie wieder die Burton-Street-Synägoge besuchen wolle, und fortan nach orthodoxen Gesetzen oder Gebräuchen leben, vr. Adler erklärte daun mit Bestimmtheit: wenn sie nicht die Schrift Unterzeichnete, wolle er nichts mehr mit der Sache zu thun haben; und als Hyman (in vr. Adlers Abwesenheit) ihr vorgestellt, daß wenn sie sich nicht zur Unterschrift entschließen könnte, würden die Anordnungen zu ihrer Vermählung behindert werden, und sich wahrscheinlich auflösen: willigte sie ein. Nachdem sie die Schrift unterzeichnet hatte, sagte vr. Adler zum Brautpaar, daß sie am folgenden Tage zwischen 11 und 1 vor den Dajanim zu erscheinen hätten, damit die Braut dort dieselbe Erklärung abgebe, wie in der Schrift, und daß er alsdann die Erlaubniß zur Trauung geben würde. Demgemäß erschienen sie Montag den 24., und die Braut wurde von einem der Dajanim gefragt, ob sie dieselbe Erklärung, wie am vorigen Tage, jetzt wiederholen wollte; und als sie dies bejahte, las Vr. Adler die Urkunde vor, und verordnete, daß man Erlaubniß zur Trauung geben solle. Wie am Sonntag wurde auch jetzt die Bemerkung gemacht, daß sie fortan ein gutes jüdisches Frauenzimmer sein müsse. Johanna Engel. No. 3. Rev. vr. Adler an Herrn Goldsmid. Werther Herr, Ihren Brief vom 17. d. M. nebst der beigefügten Urkunde vom 2. d. M. habe ich erhalten, und ich werde

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.