Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 12 (16.3.1846)
- Date
- 1846-03-16
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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No. IS x. Z-ch-g-ng. Allgemeine Zeitung -cs Zudcilthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redakteur Verlag von Dr, Ludwig Philipps»«, Baumgärtners Buchhandlung Rabbiner zu Magdeburg. zu Leipzig. (Mit königl. sächsischer allergnädi;fter Konzession.) Leipzig, den 16. März 1846. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 96 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registers u. s. w.- umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22^ Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzr worden. Me Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die königl. sachs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: In Sachen der russischen Juden. — Von der Lehre des Judenthums. (Fortsetzung.)—Die Konferenz am 14., 15. und 16. April zu Berlin. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Hamburg,München. Preußen: Magdeburg,Breslau,Posen,Breslau. Oesterreich: St. Nikolau, Pefth. Versonal- und Lokalnachrichten: Strelitz. Korrespondenz: Ansprache der Gemcikds der West-London- Synagoge (Burton-Street) britischer Juden an ihre Brüder in Israel durch das vereinigte Königreich. Leitende Artikel» Magdeburg, 8. März. In Sache« der russischen Juden. Man Hort jetzt häufig, daß die Berichte, welche über die Zustände der russischen Juden gegeben werden, ungenau sind, so daß man überhaupt ihren Inhalt bezweifelt. Es ist daher unsre Absicht, in Folgendem alles das zufamwenzustellen, was in den letzten Jahren Gesetzliches hervorgegangen ist, so daß, da diese Verordnungen publizirt sind, nirgends ein Zweifel stattfinden kann. A. Das Militär. Seit 1828 sind die russischen, seit Ukas vom 26. September 1843 die polnischen Juden militärpflichtig. Das Gesetz von 1828 verspricht den Juden viele Wohlthaten, dieselben sind aber später als nur auf die getauften Juden abwendbar interpretirt worden. Kaiser Alexander verhieß den polnischen Juden, wenn sie militärpflichtig gemacht wurden, das Bürgerrecht, dasselbe ist nicht erfolgt. Im Gegensatz erfolgte im Februar 1844 der Befehl, daß die zu Soldaten hinweggenommenen jüdischen Kinder in die Soldatenschuien gebracht werden sollen, um als Christen erzogen zu werden, daß aber die erwachsenen jüdischen Rekruten zukünftig weder zum Dienste in der Garde, noch in der aktiven Armee oder der Flotte zugelaffen werden sollen: sondern in die Militärarbeitsstätten oder auf den Kaukasus gesendet werden sollen. B. Im Zivil, u) Schon 1825 sind alle Juden, die in Petersburg oder Moskau wohnten, vertrieben worden, 1835—1839 ebenso aus Kiew, Nikolajew und Sewastopol. Endlich wurden sie auf's Strengste vom innern Rußland ausgeschlossen, und nur in den Grenzgouvernements geduldet, in welche sie aufs Schärfste eingeschlossen wurden, li) Der Ukas vom 2. Mai 1843, die Juden 50 Werste von der Grenze zu entfernen, wodurch der den Juden gegönnte Raum abermals beschränkt wird, und welcher jetzt vorerst betreffend die Juden auf dem platten Lande und in den kleinen Städten ausgeführt werden soll, c) Ueberhaupt werden die Juden überall vom platten Lande entfernt und Ln die Städte geworfen, indem ihnen durch Verordnung vom I. Juli 1845 und Ukas vom 6. (18.) September 1845 das Wohnen in Kretschams, Schenken, Gasthöfen, Mühlen rc. gänzlich untersagt, und der Handel mit Spirituosen völlig ver. boten wurde, d) Durch Ufa* vom 1. Februar 1845 wurden sämmtliche Ka Halsämter aufgehoben, und die Verwaltung der jüdischen Gemeinden in die Hände der