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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-03-02 · Heft 10 (2.3.1846) · p. Seite 143

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 10 (2.3.1846)
Date
1846-03-02
Page
Seite 143 (sequence 3)
Language
German
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143 sind es nicht, welche die Reform verhindern. Sie beklagen sie, aber sie sehen wohl ein, daß sie die Zuflucht des JudenthumS, das Rettungsmittel seiner Zukunft ist. Ich spreche hier von wirklich frommen Gemüthern, denen es um Erhaltung bedeutender Massen Israeliten bei ihrem Glauben wahrer Ernst ist. Tann beschuldigt man wieder -— so extrem es auch ist — die Reformfreunde, ja die Rabbinen, welche die Reform des Judenthums unternommen haben, indem man die banale Phrase hineinwirft: sie gehen zu weit! Freilich, wer prinziplos schwankt, wer auf zweien Seiten hinkt, wer sein Stücklein Brod gern Ln Ruhe verzehrt und seinen Anger abgrasen will, ohne Besorgniß, daß der Rasen zertreten werde, dem kommt jede gründliche Handhabung, und sei sie noch so loyal, unbequem an, und er wirft sich lieber dem Nichtsthun in die Arme. Nein! die wahren Feinde der Reform, diejenigen, welche die Gemeinden im statu quo erhalten, welche jeder Maßregel hemmend in den Weg treten: sind die Heuchler, welche für ihr liebes Ich jedes Zeremonialgesetz, jede religiöse Vorschrift verwerfen, welche sich von allem, allem religiösen Thun eximiren — aber den wohlfeilen Ruhm „der Beschützer der Religion" für die Gemeinden haben wellen; welche Allem entgegentreten, was nicht von ihnen ausgegangen, dabei aber nirgends was von sich ausgchen lassen wollen, wozu sie zu indifferent für alle religiöse Regung sind; welche die Masse beherrschen wollen, und darum Alles, was Bildung und Gleichberechtigung im Schooße der Masse Hervorrufen könnte, verwerfen. Diese sind die wahren Feinde der Reform. Freilich, liegt die Inkonsequenz auf der Hand, freilich, müßt ihr die Herren fragen: wie könnt ihr für Andere verbindlich erklären, was ihr für euch nicht verbindlich haltet, und sie wissen nichts zu antworten; freilich darf der Ehrist, um dessen Gunst sie buhlen, die öffentliche Meinung, der sie den Hof machen, nichts davon erfahren! Allein desto ungestörter können sie im Schooße der Gemeinden wühlen, und so Alles naschen, was ihrem Gaumen zusagt. Diese sind es, welche jede Besserung verhindern. Eine Mahnung an dieisrael. Gemeinden, wo noch nach altem Mißbrauch eine zu frühe Beerdigung stattsindet. Die Klage über zu frühe Beerdigung bei unseren Glaubensgenossen wird ans gewissen Gegenden noch immer gehört. Als eindringlichste Verwarnung lassen wir eine Mittheilung des „Rhein. Beobachters" hier abdrucken: „Einer offiziellen Statistik zufolge beläuft sich die Zahl der voreiligen Eiufargungen und noch frühzeitig genug entdeckten Scheintode Ln Frankreich feit 1833 auf 94. Von diesen erhoben sich 35 Personen aus der Lethargie in dem Augenblicke, wo die kirchlichen Zeremonien beginnen sollten; 13 erstanden in Folge der Sorgfalt, welche die Liebe der Hinterlassenen ihnen bewies; 7, weil der Sarg, der sie umschloß, zufällig siel; 9 dankten ihre Rettung den Stichen, welche ihnen die Nadeln versetzten, mit denen man das Leichentuch um sie befestigte; 5 der wenigen Luft, welche sie im Sarge hatten; 19 zufälliger Hinausschiebung des Begräbnisses, und 6 freiwilligem Wartem, weil die Hinterlassenen sich erst genauer von dem Tode versichern wollten."! , — | Zeitungsnachrichten. j Großbritanien. London, 19. Februar. (Privatmitth.) Vor mir; liegt ein Fvlioband, der vor Kurzem erschienen, und! bezeichnet ist, als „ein erster Bericht der Kommission Ihrer Majestät zur Revision und Konsolidirung des ■ Kriminalrechts, der den beiden Parlamentshäusern! aufBefehl der Königin überreicht worden." Er ent- : halt eine Zusammenstellung aller der Kriminalstrafen i und Rechtsbeschränkungen, welche auf den verschiedenen Konfessionen nach den alteren Gesetzen noch I ruhen, zwar fast gänzlich außer Gebrauch gekommen! sind, doch aber gesetzlich noch bestehen, und widerrufen! werden müssen. Daß hier auch die Juden nicht fehlen werden, war mein erster Gedanke, den ich hin- | reichend bestätigt fand. Sie erlauben mir daher einige l Auszüge. (F. 10.) Nach einer Akte aus Karl H. Zeit kann! kein Katholik oder Jude ein Lehrer oder Schulmei- I ster sein. (F. 13.) Nach dem 54. und 55. Gesetze Hein- rieh III. ist den Juden aller Erwerb von Grundl eigenthum, außer den Häusern, die sie selbst bewohnen, > und daß sie im Ganzen in London mehr Hauser er-! werben sollten, verboten. (Der König ordnet hierbei an, wie die Juden die schon erworbenen Grundstücke! herausgeben sollen.) Ferner ist ihnen christliche Am-

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