Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 9 (23.2.1846)
- Date
- 1846-02-23
- Page
- Seite 126 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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126 Zeitungsnachrichten. Preußen. Breslau, 8. Februar. Bei dem früher in Breslau sich so oft kund thuenden, judenfeindlichen Geiste verdient es wol hcrvorgchoben zu werden, daß in den Statuten der städtischen Ressource, die sich bildet, eS heißt: „§. 1. Die städtische Ressource bezweckt die Beförderung des geselligen Verkehrs in den verschiedenen Kreisen der hiesigen Einwohnerschaft. §. 4. Jeder selbstständige unbescholtene Einwohner Breslau's ist aufnahmefähig." Magdeburg, 15. Februar. Die neueste Nummer (3) der Gesetzsammlung enthält folgende allerhöchste Kabinetsordre: „Auf den Antrag des Staatsministeriums vom 8. v. M. bestimme ich hierdurch, daß die Juden fortan der allgemeinen Militärpflicht auch in denjenigen Landestheilen, in welchen sie von derselben bisher noch befreit gewesen sind, unterworfen sein sollen; es soll dagegen auch das Rekrutengeld wegfallen, welches die Juden in mehreren jener Landestheile bisher zu entrichten hatten. Die Bestimmungen des §. 14 der Verordnung vom 1. Juni 1833 wegen des Judenwesens im Großherzogthum Posen werden hierdurch aufgehoben. Dieser mein Befehl ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 31. Dezember 1845. Friedrich Wilhelm. An das Staatsministerium." Die Erinnerung an die früheren Intentionen, den Juden die Militärpflicht wieder zu nehmen, die Erinnerung an die allerhöchste Kabinetsordre vom 14. März 1842 an die Aeltesten von Magdeburg, in der nur der freiwillige Eintritt als unverwehrt bezeichnet worden, läßt uns die obige Kabinetsordre mit Jubel aufnehmen, da sie uns die Bürgschaft ist, daß jene Intentionen aufgegeben sind. Ist nun damit wenigstens in Bezug auf die Militärpflicht jede Provinzialsperre gefallen für die Israeliten; sind somit alle Juden Preußens als integrirend dem Staate angehörend erklärt: so haben wir hier noch einen besondern Dank zu sagen. Denn während z. B. jene kleine Gabe, daß Juden in Breslau promoviren können, wie aus den übrigen preußischen Universitäten, bis auf das allgemeine Gesetz verschoben worden, das in Berathung sei — wird uns dieses große Zugeständniß allgemeiner Wehrpflicht schon jetzt. Beruhigter können wir nun der Zukunft entgegen sehen. Breslau, 11. Februar. Ueber das Fränkel'sche Testament haben wir noch folgende zuverlässige Mittheilung zu machen. Bor Allem ist das Legat von 25,000 Thalern an unsre Stadt für eine Stiftung zu erwähnen. Diese Stiftung soll jeden Unterschied des Glaubens und der Konfession ausschließen. Ferner soll jede städtische Anstalt einfür allemal 150 Thaler erhalten. Außerdem sollen noch alle Beiträge, welche der Verstorbene an die verschiedenen Institute und Anstalten gezahlt hatte, in ewigen Zeiten fortgeliefert werden. Der noch übrige große Theil des Vermögens ist zwar auch für namhaft gemachte Stiftungen, wie für ein zu errichtendes jüdisches Schullehrer- und Rabbinerseminar, für heruntergekommene Kaufleute u. s. w. bestimmt worden, die darauf zu verwendenden Summen sind aber nicht angegeben, sondern dem alleinigen Ermessen der Testaments- Exekutoren überlassen. Nordhausen» 26. Januar. (Privatmitth. Verspätet *).) Am 11. Januar d. I. Abends 8 Uhr entschlummerte hier nach langer, schmerzhafter Krankheit, nach unsäglichen Leiden zu einem bessern Dasein der, den Lesern dieser Zeitung aus einer, in einem frühern Jahrgange mitgetheilten, biographischen Skizze rühmlichst bekannte Medizinalrath Di-. Johann Jakob Sachs im 43sten Jahre seines vielbewegten, thätigcn Lebens. Am 14. desselben Monats wurde seine sterbliche Hülle in ehrenvoller Weise, ganz wie es der achtungswerthen Stellung und dem Verdienste des Verstorbenen gebührte, zur Ruhe bestattet. Außer den Mitgliedern der jüdischen Gemeinde folgte seiner Leiche auch eine große Anzahl christlicher Einwohner aus den gebildeten Ständen, besonders auch die Mitglieder des ärztlichen Vereins. Am Eingänge zum Friedhofe hielt der hiesige jüdische Prediger und Religionslehrer Cohn die Leichenrede. — Der Verstorbene gehörte unstreitig zu den ausgezeichnetsten deutschen Juden der Gegenwart. Berlin, 11. Februar. (Eingesandte Erinnerung.) *) Erst jetzt uns zugckommen. Redakt.