Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 8 (16.2.1846)
- Date
- 1846-02-16
- Page
- Seite 117 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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117 Wir beehren uns hiermit, Ihnen diese Bestimmungen mitzurheilen. Da es unmöglich erschien, das Gutachten aller auswärtigen Kontribuenten über diese im Ganzen nur formelle Angelegenheit im Woraus rechtzeitig einzuholen, so glauben wir zwar, Ihre Zustimmung voraussetzen zu dürfen, werden aber darum nicht minder gründliche Gegenbemerkungen gerne annehmen und gebührend berücksichtigen. Die Konstituirung des neuen Komites hat in einer General-Versammlung der hier anwesenden Kontribuenten den 14. Dezember stattgehabt, und bilden die Unterzeichneten nunmehr für das nächste Jahr das Konnte für die Zentralkasse. Schließlich danken wir Ihnen für die edle Bereitwilligkeit, mit welcher Sie unserm Streben entgegengekommcn sind, und ein Werk zu gründen beigetragen haben, welches, wie wir vertrauensvoll hoffen, schon in der nächsten Zukunft Gutes Hervorbringen und fördern wird. Hochachtend Frankfurt a. M., Januar 1846. Das Komite der Kasse für die Rabbiner- Versammlungen : Df. Jakob Weil, Präses. Dr. Jakob Auerbach. Leopold Beer, Sekretär. Moses B. Goldschmidt, Kassier. M.A. Grünebaum. Emanuel Höchberg, Gegenschreiber. Dr. I. M. Jost. Frankfurt am Main, 4. Februar. (Privatmitth.) Sie erlauben, an diesem Orte zu bemerken: daß „die Kommission der Rabbinerversammlung für Andachtsbücher zu häuslicher Erbauung in regster Thätigkeit ist. Leipzig, 4. Februar. Auch die hiesige israelitische Gemeinde hat der Kammer durch den Abg. Brockhaus eine Petition um Gleichstellung überreichen lassen. Preußen. Berlin, 6. Februar. (Privatmitth.) Die hiesige Genossenschaft hat einen „zweiten Bericht" als Manuskript drucken lassen. Derselbe enthält aber Nichts, was in diesen Blättern nicht bereits veröffentlicht worden ist; nämlich zuerst die Relation über die Deputation an die Rabbinerversammlung, dann über den Gottesdienst am jüngsten Rosch Haschana und Jom Kippur. Unter III. wird die Anzahl der Genossen in Berlin auf 327, und auswärtiger auf 426 angegeben, und zwar in Altona, Brilon, Breslau, Kosel, Dessau, Düsseldorf, Elsoff, Gießen, Gleiwitz, Hamm, Königsberg, Mannheim, Mühlhausen, Neustadt O. S., Werl. — Dieser Bericht ist von einem Rundschreiben begleitet, aus dem wir folgende Stelle hervorheben: „Nachdem nun unser Ausruf diejenige Verbreitung und Zustimmung gefunden hat, welche unseren Bestrebungen eine feste Grundlage giebt; nachdem in einzelnen Gemeinden und besonders in Berlin, die von unsrem Aufruf ausgegangene Anregung sehr bestimmte Gestaltungen im Sinne der von uns beabsichtigten Reform hervorgerufen hat, und nachdem endlich die höchste Staatsbehörde durch Genehmigung des von uns eingerichteten Gottesdienstes den entschiedenen Willen kund gegeben hat, unserer Bewegung kein Hinderniß in den Weg zu legen, scheint uns der Zeitpunkt zu einem zusammenhängenden und entschiedenen Wirken der zusammen jetzt aus 51 Gemeinden bestehenden Genossenschaft gekommen zu sein, und wir fordern daher durch Gegenwärtiges die Mitglieder derselben auf, sich am 14., 15. und 16. April d. I. durch ihre Vertreter hier in Berlin zu einer Versammlung zu vereinigen, in welcher diejenigen Schritte berathen werden sollen, die gegenwärtig zur kräftigen Fortführung unserer Bestrebungen angemessen und nothwendig erscheinen." „Es wird vor Allem zu bestimmen sein, in welcher Weise die Wirksamkeit im Interesse unsrer Sache gemeinsam, durch einen von der ganzen Gesammtheit und nicht bloß von der berliner Gemeinde anerkannten Vorstand fortgeführt werden könne; wie es möglich sein werde, in manchen kleineren, unserer Genossenschaft angehörenden Gemeinden noch vor Berufung der Synode Institutionen in's Leben zu rufen, an welchen die Reformbestrebungen einen thatsächlichen, religiösen Halt gewinnen, wie das in Berlin durch Einrichtung des Gottesdienstes und durch die beabsichtigte Gründung einer Religionsschule der Fall ist; ob und in welcher Weise die Mitwirkung der Rabbinerversammlung für baldige Erledigung einzelner allzu fühlbarer Uebelstände in Anspruch genommen werden soll, und auf welchem Wege Vorbereitungen getroffen werden sollen, um die Berufung einer Sy-