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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-02-09 · Heft 7 (9.2.1846) · p. Seite 111

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 7 (9.2.1846)
Date
1846-02-09
Page
Seite 111 (sequence 15)
Language
German
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111 angeschlagen wurde. In Deutschland war ein Haus für 9 Mark zu haben. Einer, der um das Jahr 1270 auf Unkosten der jüdischen Gemeinden reiste, erhielt freie Zehrung, Wohnung und täglich 6 Denar. Im südlichen Deutschland kosteten etwa um dieselbe Zeit 100 Maaß Roggen vor der Erndte zehn, im November sieben Mark; ein andermal kosteten 20 Maaß Walzen nur neun Pfennige und etwas darüber, ein Fuder Wein 6 Pfund Heller, ein Haus 165 Pfund Heller. Mit 8 Unzen Silber konnte eine Frau ihren Mann, der sich hatte taufen lassen, zur Scheidung bewegen. Für das nürnberger Bürgerrecht zahlte man Ln der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts 8 bis 30 Gulden. Die gesetzliche Verschreibung an die Braut betrug während des 14. und 15. Jahrhunderts in Regensburg und Würzburg 200, in Franken, Schwaben, Baiern und dem Oberrhein 100, im Riederrhcin, von Koblenz an, 60 Mark, in Worms 100 Pfund Heller, in Lothringen 1000 Gulden. Lehrer, Diener, Schreiber mit einem Vermögen von nur 2 Mark waren abgabenfrei." (Fortsetzu ng folgt.) Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen 1V4 Ngr. (l gGr.) Gebühren für die gespaltene Seile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Gesuche. Die Gemeinde zu Stralsund sucht zu ‘va HS d. I. einen unverheiratheten arvnzJ, der zuleich examinirter Lehrer ist. Hierauf Reflektirende belieben sich auf untenstehende Adresse zu melden. D. M. Israel. Für eine Landgemeinde im Kreise Worms wird ein jüdischer Religionslehrer und Vorbeter gesucht, der jährlich einen fixen Gehalt von 210 Fl. erhält und außerdem noch für Privatstunden in den Anfangsgründen der lateinischen und griechischen Sprache 200 Fl. jährlich beziehen kann. Die darauf Reflektirenden wollen dem Unterzeichneten portofrei ihre Zeugnisse einsenden. . Worms, den 6. Januar 1846. A. Adler. Ein unverheiratheter, mit homiletischen Kenntnissen begabter Religionstehrer, Schächter und Vorbeter, der Choc zu leiten versteht, wird zur Besetzung dieser Funktionen zu Ostern d. I. WS) gegen ein jährliches Gehalt von 150 Thlr., freier Beköstigung und Wohnung, exklusive des Einbringens der nemo, gesucht. Konkurrenten wollen, sich vorbehaltlich der erforderlichen Zeugnisse und Approbation des Landes-Radbiners Herrn Dr. Holdheim in Schwerin portofrei melden bei dem Vorstände der israelitischen Gemeinde zn Röbel in Mecklenburg-Schwerin. Ein junges gebildetes Mädchen, die in allen Arten Stickereien geübt ist, findet zu Ostern d. I. in einem Tapisserie-Gcschaft ein vortheilhaftes Engagement. Hierauf Reflektirende wollen ihre Briefe unter der Adresse 4. 1). k. franco, an die Redaktion dieses Blattes einsenden, welche die Güte haben wird, solche weiter zu befördern. Wer alte uP'-idD einzeln oder in Parthien zu verkaufen wünscht, wird ersucht, der Redaktion d. Ztg. unter Zeichen N. B. Verzeichnisse einzusenoen, die solche an einen soliden Käufer gelangen laßt. Vakanzen. Die israelitische Gemeinde zu Dargun in Mecklenburg-Schwerin wünscht am Liebsten gleich, sonst zu Ostern d. I. einen Religionslehrer, der zugleich Schächter und Vorbeter ist und einen Ehor zu leiten versteht, zu engagiren. Das jährliche Einkommen ist, bei freier Kost, Wohnung und Heizung, inklusive Sporteln, circa 140 Thaler Preuß. Kour. Hierauf Reflektirende werden ersucht, sich mit genügenden Zeugnissen ihrer Fähigkeiten und moralischen Betragens recht bald in portofreien Briefen an den Unterzeichneten Vorsteher zu wenden. Dargun im Januar 1846. B. I. Bernhard. Zu Ostern d. I. wird hier die Stelle des Vorbeters und Schächters vakant. Bewerber um dieselbe, die genügende musikalische Kenntnisse besitzen, um den Gottesdienst unter Mitwirkung eines Ehors zu leiten und in unsrer Religionsschule den Gesangunterricht zu ertheilen, wollen sich binnen möglichst kurzer Zeit portofrei an den Unterzeichneten Vorstand wenden. Das jährliche Gehalt ist, bei freiem Mittag- und Abendtisch, auf 100 Thater Preuß. Cour, festgesetzt, und außerdem betragen die Schechita-Gebühren circa 60 bis 80 Thaler Preuß. Cour. Zugleich wird bemerkt, daß Ausländer mit einem Heimathschein versehen sein müssen. Waren in Mecklenburg-Schwerin, Januar 1846. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde-

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