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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-12-18 · Heft 52 (18.12.1848) · p. Seite 751

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 52 (18.12.1848)
Date
1848-12-18
Page
Seite 751 (sequence 11)
Language
German
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751 man die abhängige Stellung der Lehrer einerseits und unsere noch immer sehr im Argen liegenden liturgischen Angelegenheiten andererseits erwägt. Der arme Lehrer, will er nicht als Ketzer oder Ignorant verschrieen sein, muß nolevs Valens mit der hebräischen Leselehre beginnst! und das harmlose fünfjährige Kind förmlich wie einen Automaten behandeln. Und wozu diese Tierquälerei? Damit der gute Papa seinen sechsjährige Sohn an Sabbat und Festtagen zur Synagoge nehmen und den Hochgenuß haben könne, zu hören wie der liebe Junge sein nvwd oder bbii herunter würge, oder auch wol Aber wir sind über diesen Standpunkt der Naivität längst hinaus, und sagen's Euch unverhohlen, Ihr verblendeten Ellern, die Ihr über den Verfall des Gottesdienstes so laute Klage führt, daß gerade in jenem grandiosen pädagogischen Schnitzer der Hauptgrund der so sehr eingerissenen Andachtslosigkeit beim öffentlichen Gottesdienste liegt, und daß Niemand die Verantwortlichkeit davon trägt, als Ihr selbst. Dieser Uebelstand, wofür uns, der Chorgesang wahrlich nicht entschädigt, wurzelt leider zu tief, als daß er sobald ausgerottet werden könnte; leider verlautet auch noch immer Nichts von dem längst gewünschten und vielfach besprochenen Gebetbuche für den öffentlichen Gottesdienst. Darum wollen wir auch jede Gelegenheit dankbar begrüßen, wodurch die hebräische Leselehre auf naturgemäße Weise kn kürzester Frist erzielt werden kann und glauben wir zu diesem Zwecke das Handbüchlein des Herrn Hecht bestens empfehlen zu dürfen. Damit der Leser sich jedoch überzeuge, thell^n wir einige der'Grundansichten, die den Verfasser seiner Vorrede gemäß bei obiger Arbeit leiteten, mit: 1) Nirgends Mechanismus und Schlendrianismus. 2) Ueberall stufenmaßiges Fortschreiten vom Leichtern zum Schwerem. 5) Nichts Ungrammatisches. 7) Mannigfaches Anwenden des Erlernten. ^'Vollständigkeit. Das Handbüchlekn zerfallt in sechs Hauptstufen, jede Hauptstufe in mehrere Unterstufen. Die sechste Hauptstufe soll zugleich Anleitung zum Uebersetzen geben. Nach unftrm Bedünken hat Herr H. seine Aufgabe, insofern durch dieselbe in kurzer Frist Lesefertigkeit erzielt werden soll, vollständig gelöst. Eine streng systematische Stufenfolge durchzieht wie eine Schnur das ganze Merkchen. Auch sind die Leserrgeln durchweg berücksichtigt und die in hebräischen Gebetbüchern izorkommendm Abbreviaturen angezekgt. Somit dürfte da's Handbüchlein für hebräische Leseschüler allen Lehrern bestens empfohlen sein. Insofern jedoch die sechste Stufe als Anleitung zum Uebersetzen benutzt werden soll, hätten wir gewünscht, daß das sechs- oder siebenjährige Kind mehr berücksichtigt worden wäre. Dürften wir uns in dieser Beziehung für eine etwaige dritte Auflage einige Bemerkungen erlauben, so würden es etwa folgende sein. 1) Beschränkung des Materials auf No. 4 und 7. 2) Sachgemäße Vertheilung desselben in möglichst kleine Aufgaben. 3) Beseitigung sämmtlichec Abstrakta und neuhebräischen Wörter. 4) Verhältnißmäßige Aufnahme von Adjektiven und Verben, welche gänzlich fehlen. Wir glauben, daß auf diese Weise die sechste Stufe des Handbüchleins weit instruktiver sein, als auch ihrem Zwecke mehr entsprechen würde. Wir hegen das Vertrauen zu der Wahrheitsliebe des Herrn H., daß er diese unsere Ausstellung im Interesse der guten Sache nicht mißdeuten werde, versichern dem Herrn Kollegen unsere vollkommenste Hochachtung und entbieten ihm unfern herzlichen kollegialischen Gruß. . Namens der Konferenz W. Den 25. November 18.48. Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen 1V» Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petitschrift oder deren Raum sotüie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Gegen ein sixirtes . jährliches Gehalt von 100 Thlr. baar, acht, Klafter Holz und einer bequemen Wohnung so wie mindestens 120 Thlr. Nebeneinkünfte, wird ein Religionslehrer, Schächter und Kantor zum 1. Ijar d.J. für die hiesige Gemeinde gesucht. Adressen und Zeugnisse übernimmt franko A der Vorsteher S. Neißer in Oranienburg. Die hiesige Gemeinde wünscht auf den 1. März 1849 einen Lehrer, d?r auch zugleich die Funktionen eines Kantors und Schächters zu übernehmen hat, zu engagiren; Salär ungefähr 200 Thlr. pro anno. Befähigte Bewerber 'wollen sich fördersamst portofrei wenden an den ' Vorsteher Samuel Frank. Gleidingen, den 20. November 1848/

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