Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 47 (13.11.1848)
- Date
- 1848-11-13
- Page
- Seite 676 (sequence 8)
- Language
- German
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WeÜtidn d^vSWtgemÄnbe MMdüti". Mo Mgt Walldün? Wir wissen es nicht. Ästir schlagenden Stein auf. Da steht kein Walldün, wolaber „Wall- Äch',. Ws3' MUstWsoH" im-MaKr-- und LÄuWM^Ves 'GroWrMtyü'MSddem' Ist Mü MMütn dWlbe wieMalldütr? Mir - vermüthen% Är ÄMy e°s -Übersicht. - So Md es'uns thUt, -Wir ÄÜsiett HUe'Kratzt'Äm"'Schicksal Merlaffen. - M KrrtEuÄt am fätäiti; im Oktober. Diewo'r- ^^r^khrnde ^srÄr^kit'ifche S'ytt'ddMv-ersamirn- Iun tz ist,' UachdeUr inan sich *trt Mi Sitzungen über die wichtigsten Fragen verständigt hatte, -bereits -am L5. d.'M. gefchlosseu Eden. Die Zwe-ckmäHvgf eit ÄnÄ Welitischön Synode urtferben jetzigenVer- Haltüissm wurde beinahe eiststickMig unerkannt. Nur Äber 'deren 'Begriff Utid ÄZirkfäckkeit wären -die Ansichten verschieden. Der in dieser 'Beziehung gefaßte BWuß läutet: „Die israelitische Synode ist -ein von! den Gemeinden und Genössenschaften gewähltes Ge«! sammtorgan, Welches die dabei betheiligten Gemeinden vertritt und in gesetzlich geordneten periodischen Sitzungen die 'gestimmten^ Angelegenheiten ides ssxaeliiischen Religidns- und Gemeindewesens, so 'wie-die der ver-! tMetten GesaMMtheiten in Berathung nimmt und! durch Beschlüsse ordnet." Daß hiebei hauptsächlich UUr 'von einer moralischen Minwirküng 'die Rede fein! tötttte; mürbe allgemein vorausgesetzt. Ueber -einen! Uvn 'Herrn vr. Leöinger aus Karlsruhe gestellten und j in ergreifender Rede •'^vektheidigkeu Antrag -entspänn sich ein lebhafter.Prin^ipienstreit, in welchem die -ver-; schiedenen Richtungen scharf Hervvrtrattn. -Von 'der Ansicht ausgehend, 'daß 'eine Einigung der verschiedenen 'Parteien ‘'im 'heutigen 'JüdenthuMe nicht möglich sei, beantragte derselbe zu dem -gefaßtett Beschlüsse 'einen Zusatz, durch welchen ein entschiedenes Reform- Prinzip schon'von'der Borsynode ausgesprochen und j somit die zu berufende Mno'de ausschließlich - als -Or-! gan der Reform bezeichnet werden'sollte. Von-der andern Seite ' wurde »aüf die ' Gefahren eines Schisma's hingewiesen und die Befriedigung der verschie- 'denen PuMeir innerhalb 'dW g^mrinschÄftlichenlMrbandes gerade Hts'-Häüptaüsgäb^der^zu-.bWDrWeu Synode betrachtet. Die^VWMtmlung beschloß/Et beM Allssprechen eines DMjM MinWng ^u'mehrnen UbDeSynöde als Hibe-al'lg'elm^E berUftn. MchdE^mamsich 'WtüM mrstättdW Und die^EntschWMg 'über-die, streitigen -Prichipievumit Recht bet S'yNode selbst ÄbeAnssen Hatte, Wurden -die. übrigen Punkte rasch ^ledigt. , .JMr selbstständige 21 -Jahre Me Asradlite soll mUder Gemeinde,-welcher er angehört, wchlboiLchtig't smy. Me israelitische Rellgious? gemeinde oder Religionsgenossenschaft kann einen Vertreter senden; Gemeinden über 100 Wähler sännen fut je 100 Wähler Mehr auch einen Vertreter 'ÜHr wählen. Die erste Synode soll künftiges Frühjahr hierein Frankfurt äbgehälten werden. Die' Kostendes' Synodalbesuches bestreitet jede Gemeinde für ihren Vertreter; die Kosten der Synode werden 'durch freiwillige Beiträge äufgebracht. Zur Vorbereitung per Synöde wurde am hiesigen Orte ein bleibender Ausschuß ernannt, welcher im Namen der Versammlung eine Ansprache an die Gemeinden erlassen Ulld für bas Zustandekommen der 'Synode wirken soll. Satnmtliche Mitglieder der Versammlung schieden mit dem Vorsätze, in ihren Kreisen die Ausführung des als Heilsam erkannten Werkes Nüch Kräften zubesördern. ' Nus denr MeöklenDurgrschett, 5. 'November. (Privatmitih.) Hören und Daunen Sie, unter den zum .hiesigen Landtage Abgeordneten befindet sich auch ein Israelit, ein Israelit! der bis Mt noch nicht im Besitz des Bürgerrechts ist, der vor noch nicht sehr langer Zeit noch sein Schutzgeld bezahlen mußte. Üebrigens scheint unser kleinesLand Mahd daran seinen Schimpf aus.der Geschichte (siehe KUtturgefchichte der Israeliten von 1815—1845 von vr. Jost).-wenn nicht ganz auszutilgeu, denn einmal in dieselbe. Eingetragenes laßt sich nie wieder ausmerzen — so doch mindestens von der'jetzigen und .allen künftigen Generationen abzuwälzen. In dem Gesetzentwurf-, der dem am 1. November gusammengetretenm Landtage zur Beschlußnahme vorgelegt worden, -wird auch von Gewissensfreiheit, ifo wie > von Gleichstellung aller Konfessionen vor dem Gesetze., wie erst ün Frankfurt geschloffen worden,, gesprochen. ,-Sro Grunde:genommen Haben die?Jsrueliten' Mecklenburgs für das bisher ihnen rzugefüM Unrecht reine ungewöhnliche Satisfaßtion rerhalten. '-Schön von dem vorjährigen, nochrWs Rittern -Und EdLiigeu bestehende Landtags swurde fhnen das Würg-errrcht^gewährt,^ rund' sy: - Wem Jahre wo;die demökratlsche-RfgiMngsform a.llenchqlgeUsUyd uuch hier drerObethand gOvann^Witzre-pyllWOleW