Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-09-25 · Heft 40 (25.9.1848) · p. Seite 583

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 40 (25.9.1848)
Date
1848-09-25
Page
Seite 583 (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3225551-3225592--09689-3237964
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

383 oder drei Familien wohnten. Das religiöse Element ist die Würze des Unterrichts, wie des Lebens. Es muß sich eirt rctigiofeS ttie eine Lebensader durch jeden Untecrichtszweig. ziehen, und dem religiösen Lehrer bieten sich in jedem Fache Gelegenheiten dar, wo er die Blicke seiner Zöglinge hinauf zum himmlischen Vater lenken wird. Israel würde bei Errichtung von Simultanschulen gewiß bald wieder zu seinen'Konfessionsschulen sich wenden/ so wie dies auch von dem größten Theile der anderen Konfessionen geschehen-würde, was ja Hunderte von Petitionen beweisen, wo man Kirche und Schule nicht getrennt, sondern vereint für die Folge wirken lassen möchte. So lang es Konfessionen giebt, sind auch die Schulen konfessionell; denn noch ist das Volk für jenen großen Tag nicht vorbereitet. Und warum sollten wir Simultanschulen; wünschen? Der Staat behalte die oberste Leitung des Volksschulwesens, doch so, daß der bürgerlichen und kirchlichen Gemeinde der gebührende Einfluß verbleibe; er greife nur den einzelnen Gemeinden bei Bildung vow Konfessionsschulen hilfreich unter* die Arme, und laste nur den jüdischen Gemeinden wie ihren Lehrern die Unterstützung angedeihen, die er bisher schon den anderen Konfessionen zu Theil werden ließ. Dann wird auch der größte Theil der jüdischen Gemeinden d k e Opfer nicht scheuen, die sie bis jetzt so willig dargebracht, und dies wird um so eher geschehen, wenn sie unter anderen Umstanden genöthigt fein würden, sich mit noch größeren Kosten einen Religionslehrer zu bestellen, oder den Religionsunterricht dem Zufalle Preis zu geben. Und nicht blos in Simultanschulen, sondern auch in Konfessionsschulen soll und kann Toleranz, gegenseitige Achtung u. dgl. m. gelernt «»erden, wenn nur die Erzieher sich die Bruderhand reichen, wohl erkennend, baß sie nur auf-verschiedenen Wegen ihre Zöglinge zu einem Ziele führen müssen. ' Im Sinne des Vorstehenden sprach sich die Kreiskonferenz aus, von der ich unter No. 31 berichtete, und indiesem Sinne wählte sie ihren Deputaten, mit dem ich mich noch,besonders in den Vorberathungen verständigt hatte, und nur in diesem Sinne möchte ich meinen Einfluß auf denselben geltend machen. Schließe sich nur der jüdische Lehrer seinen christlichen Kollegen an, besuche er ihre Konferenzen und Schulprüfungen, wo es geht, lade auch sie zu den Seinen ein u. s. w., und bald wird er schon die Früchte gegenseitiger Hochschätzung und humaner Duldung genießen können. Und soll ich noch einen Wunsch aussprechen, den ich als jüdischer Lehrer verwirklicht sehen möchte, so, wäre es dieser. Die israelitischen Gemeinden mögen sich ihre Schulen wie bisher erhalten, und darauf wachen, daß ihren Kindern dort der Unterricht kn den deutschen Elementarfächern, wie in der Religion und dem Hebräischen ertheilt werde. Sie stelle hieran einen bewährten Lehrer, der, nachdem er einige Zeit die Stelle provisorisch verwaltet, eine definitive Anstellung erhalte, und ihm dann eine nach Kräften der Gemeinden mögliche sorgenfreie, glückliche Existenz gewährt werde. Sie muß berücksichtigen, wer den Zweck will, darf die Mittel nicht scheuen. Hat dies eine Gemeinde gethan, so wird ihre werdende Generation kräftig emporblühen, und Gottes Segen mit ihnen sein. N. Anzeiger., In demselben werden Annoncen aller Art gegen 1*/« Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Seile aus Petitschrift oder deren Raum sowie literarische, merkantile u. a.' Beilagen ausgenommen. /Die Verlagshandlung. Zweites Berzeichniß der für die unversorgte Familie" des verstorbenen Rabbknen I. L. Wormser zu Michelstadt vom 7. Jan. d.J. an zur Bildung eines Fonds weiter eigegangene Beiträge. Durch Herrn Vorsteher M. Stern zu Mainzlar 11 fl. 1 kr. D. Hr. W. Lichtenstädter zu Baiersdorf für die ist. Gemeinde daselbst 7 fl 36 kr., für die ist. Gemeinde Brück 4 fl. 36 kr. Von b. ist. Kirchenvorsteheramt zu Niederstetten 8 fl. 16 kr. Durch Hr. Synagogencath Münzesheimer zu Stebbach 3 fl 30 kr. D.Hr. Kultusverw. L. Bach zu Altenstädt für die ist. Gem. daselbst u. zu Jllereichen 14 fl. D. Hr. Synagogenrath I. Reis zu Berwangen 4 fl. 51 kr. D. Hr. I. Frank Wtb. zu Obecstreu für sich u. Hr. Sonki zu Mellerrichstadt 5 fl. 15 kr. D. die ist. Kultusverw. zu Jchenhaufen 11 fl. 24 kr. B. Hr. Macum zu Sulzburg 10 fl. 48 kr. D.Hr. M. Lorch.zu Lorsch 10 fl. 30 kr. D. Hr. Vorst. W. David in Zwingenberg 2 fl. 42 kr. D. Hr. Vorst. M. Schwanthaler zu Westheim 3 fl. 15 kr. D. Hr. D. H. Goldschmidt zu Reboldshausen 14fl. D. Hr. RabbinerWithan zu Wenkheim für die ist. Orte Wenkheim, Ober-u. Unteraltersheim 11 fl. 58 kr. D. den ist. Vorst, zu Saarlouis 13 st. 39 kr. D. I. Goldberg zu Felsberg 21 fl. D. Hr. Vorst. H. I. Morgenstern zu Snighofen 7 fl. 28 kr. Von einem Ungen. 1 fl. 45 kr. V. Hr. I. Blumenstiel zu Mansbach 1 fl. 45 kr. V. Hr. M. Goldschmidt in Ammorbach 1 fl. D. Hr. Kultusvorst. M. Kohn zu Reckendorf 17 fl. Z0 kr. D. Hr. Rabb. vr. Adler in Kissingen für die ist. Gem. Neuhaus 10 fl. V. Hr. M. Lippmann zu Stolzenau 8 fl. 45 kr. D. Hr. Kultusvorst. M. Fleischmann zu Schonungen 3 fl. 30 kr. D.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.