Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 37 (4.9.1848)
- Date
- 1848-09-04
- Page
- Seite 536 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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536 mittheilen zu müssen, gestatten wir uns aber noch einige Bemerkungen. Daß, wenn diese Grundsätze verwirklicht werden, Konfesstonsschulen vom Staate weder erhalten noch unterstützt werden, versteht sich. Keine Konfessionsschulen, also auch die jüdischen nicht. Daß Konfessionsschulen an Orten, wo es sich als Bedürfniß herausstellt, damit aber nicht verboten oder nur verhindert sind, ist ersichtlich. Daß endlich aber auch diese Konsessionsschulen der Aufsicht des Staates unterzogen, dem allgemeinen Schulgesetz unterworfen sind, hat Jedermann eingesehen. Und dies ist der Hauptpunkt. In allen den in dieser Zeitung crbged ruckten Beschwerdeschciften jüdischer Lehrer ist die Hauptklage: ihre allzuabhängkge, erniedrigende und hemmende Stellung, ihre prekäre Stellung, wo sie nicht wissen, wie lange sie ihre Stelle behalten, wo sie von den Launen der Gemeindeglieder abhangen rc. Niemand kann diese, objektiv verwerflichen, subjektiv bedauerlichen, jämmerlichen Verhältnisse der jüdischen Lehrer mehr Mitempfinden, als wir. Aber das kann uns für die falschen Schlüffe der Lehrer nicht blind machen. Sie sagen, die jüdische Konfessionsschule soll Staatsanstalt werden, dapait die Lehrer eine fixiere Stellung erhalten. Nein! die Schule, die öffentliche, darf nicht mehr Konfessionsschule sein, keine Konfessionsschule daher öffentlich, sondern nur Privatanstalt. Aber— wohl gemerkt — jede Privatschule muß dennoch unter Aufsicht des Staates, also der Schulbehörden, stehen und demselben Schulgesetze unterworfen sein, also — Prüfung des Lehrers vom Staate, Bestätigung der Anstellung vom Staate, Aufhören der Willkür in der Anstellung und Entlassung. Allerdings wird jeder Privatschule es überlassen bleiben, einen Kontrakt'abzüschließen mit welchem Lehrer siewill, vorbehaltlich der Bestätigung der Schulbehörde — aber kein vernünftiges Schulgesetz kann eine willkürliche Entlassung billigen, ohne genügende Rechtfertigung, weil im verletzten Interesse des Lehrers auch das Interesse der Schüler verletzt ist. Dies ist es also eigentlich, wonach zu streben ist, daß, wo jüdische Elementarschulen existiren, sie unter die Aufsicht und das Gesetz des Staates gestellt sind. Dann ist die Stellung der Lehrer gesichert, ohne daß auch die Gemeinden der Willkür der Lehrer überlassen sind. Daß aber die öffentliche Schule jeder Stufe aushöre Konfessionsschule zu sein, liegt ganz besonders km Interesse der jüdischen Glaubensgenossenschaft. Der Redakteur. (Fortsetzung folgt.) Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen 1V» Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Seile aus Petitschrift oder deren Raum sowie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Mehre geprüfte Elementar- und Relkgkonslehrer, die auch das Vorbeteramt versehen müssen und in-ein er Gemeinde auch das Schächteramt, können sogleich, oder bis zum nächsten Herbste ziemlich gute Stellen kn meinem Sprengel bekommen. Hierauf Reflektirende wollen unter portofreier Einsendung ihrer Zeugnisse sich baldmöglichst bei mir melden. Trier, den 23. Juli 1848. gez. I. Kahn, Oberrabbkner. Anzeige. Ein geprüfter, unverheiratheter Lehrer, der auch der französischen Sprache kundig ist, sucht zum 1. Oktober ein Engagement. Nähere Auskunft ertheilt auf frankirte Anfragen Herr I. I. Salingev in Schönlanke im Herzogthum Posen. Bekanntmachung. Wir zeigen von Neuem an/ daß wir Briese, die uns unfranklrt mit Annoncen für den Anzeiger der Allgemeinen Zeitung des Iudenthums zukommen, wie bisher uneröffnet zuruckweisen werden. Solche Anzeigen aber, deren ohngesährer Betrag nicht beigefugt ist, oder für deren Bezahlung eine auswärtige Buchhandlung oder ein hiesiges Handelshaus nicht garantiren, legen wir unberücksichtigt bei Seite. Leipzig, im September 1848. Baumgärtners Buchhandlung. Druck von Z. B. Hirschfeld in Leipzig.