Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 36 (28.8.1848)
- Date
- 1848-08-28
- Page
- Seite 519 (sequence 15)
- Language
- German
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319 Ob Einer thuet wenig Ob er thuet viel; Wenn er nur gewirket Für ein heh'res Ziel! — Und eben deshalb erlaubte ich mir. Ihnen in meinem Jüngsten einige Ansichten über die bevorstehende Reorganisation des Volksschulwesens auszuspcechen, hoffend, daß dies auch von anderen Seiten geschehen werde und ist's mir lieb und danke ich Ihnen, daß Sie meinem Wunsche entsprechen und den Debatten über das jüdische Schulwesen einen „Sprechsaal" geöffnet (s. No. 31 d. Bl.); denn nur eine genaue, allseitige Beleuchtung dieses Gegenstandes kann zum Ziele führen. Da sie meine Petition an das hohe Kultusministerium der Veröffentlichung werth hielten (s. No. 32 d. Bl.), so folge hier auch die Antwort desselben, die mir vor Kurzem geworden ist. Sie lautet: „Auf die Eingabe vom 6. d. M; eröffne ich Ihnen, daß zu den Kceislehrerkonferenzen ihrer Bestimmung und der Natur der.Sache nach nur die Lehrer an öffentlichen Schulen haben berufen werden können. Hiernach war Ihre Nichtzulassung zu der dort stattgefundenen Konferenz gerechtfertigt. Da die an öffentlichen Schulen angestellten jüdischen Lehrer aber von jenen Konferenzen nicht ausgeschlossen waren, so liegt um so weniger Veranlassung vor, nach Ihrem Antrag noch besondere Konferenzen der jüdischen Lehrer zusammenzuberufen, als bei der bevorstehenden Reorganisation des Volksschulwesens, sofern ein besonderes Interesse der jüdischen Schulen vorliegen sollte, dies auf dem verfassungsmäßigen Wege seine Vertretung finden wird. Berlin, den 21. Juli 1848. Für den Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Im allerhöchsten Aufträge, gez. Ladenberg. An den jüdischen Lehrer Herrn Wedelt zu Anklam. Die Reflexionen über dieses Ministerialschreiben dem geneigten Leser überlassend, gestatte ich mir hier nur noch eine Bemerkung. Ich erbat die Veranstaltung von Konferenzen jüdischer Lehrer, damit dieselben Gelegenheit finden, die Interessen der jüdischen Schule zu berathen und sie geeigneten Orts zur Sprache zu bringen; denn da, wie schon früher bemerkt, in den Provinzen Ost- und Westpreußen nur einige öffentliche jüdische Lehrer und in Pommern gar Keiner ist, ja in letzterer Provinz überhaupt nur wenige Lehrer sind, die nicht nur das Reltgions-, sondern auch das allgemeine Lehrerexamen bestanden, so hatte die große Mehrzahl der jüdischen Lehrer keine Gelegenheit, ihre Ansichten und Wünsche auszusprechen. Wenn nun das hohe Ministerium auch nicht geneigt ist, die qu. Konferenzen anzuordnen, könnte der Zweck derselben nicht dennoch erreicht.werden, und zwar dadurch, daß die Lehrer einer Provinz oder eines Bezirks freiwillige Konferenzen veranstalten (was ihnen ja erlaubt werden muß), in Gesammtheit Beschlüsse fassen, diese in einer Denkschrift naher motiviren und sie der hohen Nationalversammlung vorlegen? Dann ließe sich um so zuversichtlicherhoffen, daß auch „das Interesse der-jüdischen Schulen auf dem verfassungsmaßigenWege seine Vertretung finden werde. Solche Schritte, im Interesse der Lehrer und der jüdischen Schulen gethanwürden gewiß allseits gefördert werden und würden sich auch in' allen Provinzen Männer finden, die sich dieser Angelegenheit annehmen. In Pommern ist's namentlich Herr Rabbiner vr. Klein zu Stolp, der bereits im Jahre 1842 bei seinem Rektorexamen von der königl. Regierung zu Köslin als Revisor der dortigen Religionsschulen ernannt wurde und der seit Jahren praktischer Lehrer ist, der sich dafür interessiren wird; dann auch Herr Rabbiner vr. Meisel in Stettin. In Westpreußen sind's mehrere Lehrer, namentlich Herr Lehrer Michaelis in Danzig und Herr Rosenthal, Lehrer bei der israelitischen Gemeinde zu Marien wer der, die diesem Gegenstände ihre ganze Aufmerksamkeit widmen werden; und daß auch der Unterzeichnete, so weit es in seinen Kräften steht, zur Realisirung dieses Gegenstandes beitragen wird, versteht sich von selbst. Doch für heute genug; ich denke: spb? Nb N2Nbtz?N, aber auch: by.ynb p-sin ^2 Nbl 513^373, und das mögen auch Andere beherzigen und sich über diesen Gegenstand aussprechen und denselben zu dem ihrigen machen! W —l l. Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen lV»Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Seile aus Petitschrift oder deren Raum sowie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. > Die Verlagshandlung. Ein Religionslehrer, der zugleich ümtfi ist und das Beten mit Choralgesang zu leiten versteht, erhalt sofort eine vortheilhafte Anstellung. Zu erfragen durch frankirte Briefe bei H. Bornftein in Schneidemühl.