Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 36 (28.8.1848)
- Date
- 1848-08-28
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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XU. Jahrgang. Allgemeine No. SS. Zeitung des Zudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redakteur Verlag von Bp. Ludwig Philippforr, Baumgärtners Buchhandlung Rabbiner zu Magdeburg. ZU Leipzig. Leipzig, den 28. August 1848. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 96 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registersu.s.w. umfassen. Zn Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22^ Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die königl. sächs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitender Artikel r Die Stellung des Judenthums in der Gegenwart. Zeitungsnachrickten r D e u t sch l a ud: Oestinghausen, Zülpich, Berliu, Wien, Frankfurt am Main. Nordamerika: New-York. Ungarn: Pesth. Literarische Nachrichten r Leopold Kompert. Korrespondenzen: Debatten über das jüdische Schulwesen. (Fortsetzung.) Leitender Artikel. Magdeburg, 21. August. Die Stellung des Judenthums in der Gegenwart. Sehen wir auf den ganzen Gang, den das Judenthum von seinem Ursprünge an durch die Jahrtausende genommen, so wird uns. an ihm ein Unterschied klar, dessen hohe Bedeutung erst in der jüngsten Zeit gewürdigt werden konnte, von da ab aber einen bedeutenden Einfluß auf dasselbe selbst haben muß. In seiner ersten Grundlage erscheint das Judenthum im Mosaismus von der großen Tendenz erfüllt: die Gesellschaft auf der Religion aufzubauen. Das mosaische Gesetz hat es damit zu thun, auf der Unterlage der religiösen Lehre, der Lehre von Gott und Mensch,; alle sozialen Zustände aufzubauen, und nach den Prinzipien der Freiheit und Gleichheit ein einiges, festgefügtes -Gebäude der Gesellschaft zu errichten. Nein, nicht die Politik, weder die Staatsverfassung, noch die Stellung des israelitischen Volkes zu den anderen Völkern war es, die den Gesetzgeber beschäftigte; für die Staatsverfassung gab er das Feld frei, und hinsichtlich des Verhältnisses zu anderen Völkern hatte er den Umstand allein im Auge, daß durch Vermischung mit ihnen sein gesetzgeberisches Bauwerk nicht untergraben und zuletzt umgesioßen würde. Die sozialen Verhältnisse allein waren das Ziel seiner Aussprüche: die Verhinderung der Verarmung, und wo die augenblickliche Roth eintrat, die Linderung derselben, die Verhinderung des Schuldenwesens, die Sicherung der persönlichen Freiheit, die Rechts¬ und Sittlichkeitszustände, die geistige Erhebung des gesammten Volkes, die Verschmelzung desselben und die Vernichtung aller Vorrechte, insonders Geburtsvorrechte, diese sind es, die das Gesetz behandelte, regelte, und durch den Aufbauderselben auf dem religiösen Bewußtsein vor der Entartung sicher zu stellen und mit höherm Inhalte, als der bloßen Rechtssatzung, zu begaben suchte. Es sind hier nun die geschichtlichen Momente nicht zu erörternwarum das mosaische Gesetz, die Durchäderung dieser Gesellschaft vom religiösen Bewußtsein, nicht in die Erfüllung kam; nichts destowemger hütte der Gesetzgeber doch dieses ganze Wesen so tief seinem Volke einzusenken gewußt, in seiner Lehre war die Vereinigung der Gesellschaft und Religion in einen so unauflösbaren Knoten zusammengeschürzt, 'daß, als' auch das Volk sich' lediglich an die Religion zu halten begann, ihm dennoch I die Gesellschaftstets mit in den Kauf gegeben ward,' üstd