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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-06-05 · Heft 24 (5.6.1848) · p. Seite 344

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 24 (5.6.1848)
Date
1848-06-05
Page
Seite 344 (sequence 8)
Language
German
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344 wohlweise Leitung unsers geehrten H. Richters N. K. und ehrsamen Ortsmagistrats hat ein toleranter Sinn und duldsamer Geist aller hiesigen Einwohner sich bemeistert, so, daß Alle für Einen und Einer für Alle dastehen, wo es sich um Eigenthum oder Person handelt. Dieser schöne lobenswerthe Sinn wird jeden Lag mehr und mehr verbreitet durch das rastlose Streben Sr. Ehrwürden des hiesigen Kooperators Hrn. Eugen Gerometta, der durch seine ciceronischen Reden und durch die hinreißende Macht seiner außerordentlichen Beredtsamkeit alle Gemüther zur wahren Brüderlichkeit, zur Liebe und Duldsamkeit zu gewinnen weiß. — Mögen überall Männer mit kräftigem Worte und gutem Willen seinem edeln Beispiele folgen, und Ruhe wird im Lande herrschen für und für. N. Galizien. Brody, .16. Mai. Folgende kreisämtliche Kundmachung wurde heute öffentlich verlesen: Nr. 9166. An die Judengemeinde in Brody zu Händen der Vorsteher. „Die vielseitigen Klagen der Koscher- und Lichtaufschlags-Gefällspachtungen, wienach sich die Koscher- und Lichtaufschlagspflichtigen Parteien aus Anlaß verbreiteteten falschen Gerüchten, als wäre der Koscherfleisch- und Lichtaufschlag aufgehoben, von der Entrichtung dieser Aufschlagsgebühren entziehen, veranlassen das Kreisamt, der Gemeinde hiemit kundzumachen, daß es bei der Entrichtung dieser Auffchlagsgebühr, wie es bisher geschah, zu verbleiben habe, indem bis nun kein die Aufhebung dieser Steuer aussprechendes Gesetz herabgekommen ist. Diese Kundmachung erstreckt sich auch auf die zu der dortigen Judengemeinde gehörigen Landjuden, und es wird jedem Gemeindegliede zur strengsten Pflicht gemacht, dafür Sorge zu tragen, damit diese Aufschlagsgebühren an die Pachtungen zeitgerecht willfährig und ohne Anstand entrichtet werden, indem man sonst bei vorkommender Weigerung die ganze Strenge des Gesetzes werde in Anwendung bringen müssen.". Zloczow, am 10. Mai 1848. So wird hier zu Lande der Geist der Konstitution aufgefaßt, so die in der Verfaffungskunde unzweideutig zugesicherte Glaubensfreiheit und gleiche Besteuerung aller Staatsbürger ausgelegt, und so wird im Sinne des an sammtliche Landeschefs erlassenen ministeriellen Schreibens vom 3. Mai Z. 1434, gehandelt, wonach die früheren gesetzlichen Bestimmungen, die mit dem allgemein festgestellten verfassungsmäßigen Grundlagen nicht in Einklang gebracht werden können, als aufgehoben zu betrachten sind! — Und um welche inhumane der garantirten Gewiffenfreiheit schnurstracks zuwiderlaufenden Gesetze handelt sich's erst hier, Gesetze, die religiöse Gebräuche — Koscherfleisch und Samstagslichter — eine* zugleich drückenden und erniedrigenden Steuer unterwerfen, Gesetze, deren Vorhandensein das alte zu Grabe getragene System in seiner ganzen Blöße darstellt, und deren jetzige Aufrechthaltung, wenn sie auch nur ad interim wäre, die neueste Errungenschaft in einem höchst zweifelhaften Licht erscheinen ließe. — Wie! sollte es in der Absicht unserer humanen Regierung liegen, die sich immer treubewährten Israeliten in ihrem Helotenzustande auch ferner zu belassen, sollten sie auch in Zukunft gewissermaßen als außer dem Gesetze betrachtet und behandelt werden dürfen, nein! und abermals nein! dies hieße dem sich mächtig regenden Zeitgeist vor aller Welt Hohn sprechen, und die Humanität öffentlich in's Gesicht schlagen. So wagt man es die klaren und deutlichen Bestimmungen der Verfassungsurkunde zu umgehen, ohne zu bedenken, daß man dadurch den Feinden der Regierung in die Hände arbeitet. (A. O. Z.) Die Schweiz. Bern, 17. Mai. Der neue Verfassungsentwurf für die Schweiz wird auch die bürgerliche Gleichstellung der Juden aussprechen. Die »Lagsatzung hat folgenden Art. 4. angenommen: „Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es giebt in der Schweiz keine Unterthanenverhältnisse, keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Familie, oder der Personen." Dr. Zehnder, von Zürich, wollte zwar aus Rücksicht der Juden den ersten Passus dieses schönen Paragraphen streichen,.da bekanntlich die israelitischen Bürger der Schweiz nicht gleich berechtigt mit den Bekennern christlicher Konfessionen seien. Der Artikel wurde jedoch unverändert angenommen. Großbritanieu. London, 25. Mai. Die Bittschriften beim Oberhause in Betreff der Judenbill häufen sich, der An-

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