Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 24 (5.6.1848)
- Date
- 1848-06-05
- Page
- Seite 342 (sequence 6)
- Language
- German
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342 §. 3. An diesem Lage erscheinen die angehenden Eheleute mit vier Zeugen. ~ Sie geben auf die Anfrage des Beamten die feierliche Erklärung ab: daß sie in die eheliche Vebindung willigen, und der Beamte, spricht darauf aus: daß sie nunmehr durch das Band der Ehe gesetzlich vereinigt feien./ Ueber den ganzen Akt ist ein Protokoll aufzunehwen und von den Eheleuten und Zeugen zu vollziehen. §. 4. Darüber, in welchem Glaubensbekenntnisse die aus einer solchen Ehe entspringenden Kinder zu erziehen seien? — entscheidet der Vater. Stirbt der Vater vor getroffener Bestimmung, so geht die Entscheidung auf die Mutter über. Sind beide Eltern vorher mit Lode abgegangen, so sollen die Kinder in dem Glaubensbekenntnisse des Vaters erzogen werden. §. 5. Die Behörde des Wohnsitzes des Ehemannes wird Register über solche Ehen, die aus denselben entspringenden Kinder und die Todesfälle in diesen Familien führen, und die Extrakte aus diesen Registern haben vollen öffentlichen Glauben. Ungarn. Skalitz, 6. Mai. Auch wir schwebten einige Lage hindurch in nicht geringer Besorgniß vor Nachahmung. der Pöbelexzeffe, wie sie gegen unsere Glaubensgenossen in Preßburg, Szered und anderen Orten stattgefunden. Auch bei uns ließen sich einzelne Stimmen aus dem Pöbel vernehmen, die zur Judenplünderung hetzten und alsobald auch zur Lhat übergehen wollten. Der Humanität und Energie unfers Magistrats verdanken wir es, daß es beim bloßen Wollen blieb. Die l. Bürgerschaft, im Vereine mit der Nationalgarde, sparte keine Mühe, um die Ruhe und Ordnung aufrechtzuerhalten und die persönliche Sicherheit und die Habe des Juden vor jedem Angriffe zu schützen. Besonders war es der allverehrte und gebildete Bürgermeister Herr I. v. Koreska, der durch sein energisches Auftreten und seine oftmaligen eindringlichen Anreden an das Volk jeden Ausbruch miederhielt. Ihn unterstützten in diesem edeln Streben der Stadthauptmann v. Werchofsky und unser liebevoller Stadtpfarrer I. v. Heidin, der durch seine gehaltvollen Predigten die Aufregung des Volkes beschwichtigte, und Duldung und Nächstenliebe lehrte. Unfern herzlichsten Dank diesen Biedermännern, die uns vor Plünderung, die Stadt aber vor. öffentlicher Schande und Brandmarkung bewahrt haben. Michael Elsner, Notär der israel. Gemeinde. Pesth, 15. Mai. (P. Z.) .Das Ministerium hat au die Behörde der Stadt Pesth eine Verordnung des Inhaltes erlassen, daß die Kommission, welche mit der Untersuchung des Jnkolatsrechts hier verweilender Bekenner der mosaischen Religion betraut wurde, in ihrem Wirkungskreise einzig auf gewissenhafteste Konskribirung besagter Israeliten anzuweisen sei. Die bezeichnete Kommission hat demnach einzig die ihr zugesendeten Formulare auszufüllen, ihre begründeten Bemerkungen beizufügen und sie dann dem Ministerium zur weitern Verfügung zu unterbreiten. Pesth, 14. Mai. (Schluß.) Erklärung und Danksagung an dieBürger derkönigl.Freistad L Debreczin. Die Unruhen, die sich allenthalben in unserm theuern Vaterlande verbreiteten, erregten vor Beginn des nun verflossenen Georgi-Jahrmarktes unsere Seele mit Bangen und Furcht für die Sicherheit der Personen und des Eigenthums, die wir dahin zu Markte schicken mußten. Diese Furcht vergrößerte sich in dem Grade, als wir die Unruhen gerade in den Städten überhand nehmen sahen, die allgemein als die zivilisirteren unsers Vaterlandes angesehen werden. Je größer aber diese unsre Furcht, und in je bangerer Spannung unsre Seele auf das in Debreczin zu Erwartende versetzt war, um so überraschender war für uns die außergewöhnliche Ordnung und Ruhe, die wir in der Stadt Debreczin während unserm Dortsein bei einem Zusammenflüsse einer un-. zähligen Volksmaffe, wie die Größe dieses Jahrmarktes ihn mit sich bringt, vorfanden. Auch nicht einmal war während dem ganzen Verlaufe des Marktes, selbst nicht auf Augenblicke die Ruhe gestört. Bei dieser Gelegenheit lernten wir kennen, was umsichtige Anordnungen eines löbl. Sicherheitsausschuffes, mit Ernst und Wille von einer es gut meinenden Nationalgarde ausgeführt, zu bewirken im Stande sind. Nicht nur für den Augenblick war die Wirkung dieser mit wahrhaftem Heroismus erhaltenen Ordnung und Ruhe wohlthätig, sie wird auch Vieles zum wieder allmälig bessern Gedeihen der Geschäfte in Pesth und anderen