Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 24 (5.6.1848)
- Date
- 1848-06-05
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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XU. Jahrgang, Allgemeine No. 24. Zeitung -es Zudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redakteur Dr. Ludwig Philippfon, Rabbiner zu Magdeburg. Verlag von Baumgärtners Buchhandlung zu Leipzig. Leipzig, den 5. Juni 1848. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 96 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registersu.f.w. umfassen. Zn Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22±. Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die königl. sächs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitender Artikel r Die Organifirung der jüdischen Religionsgemeinde. Jeitungsnachricktenr Deutschland: Berlin, Berlin, Berlin, Berlin, Krefeld, Magdeburg, Dresden, Hannoper, Hannover, Wien, Wien, Braunschweig. Ungarn: Skalitz, Pesth,Pesth(Schluß). Galizten:Brody. Die Schweiz: Bern. Großbritanien: London, London. Korrespondenzen r Vierte Konferenz der jüdischen Lehrer zu Krefeld. — Die Geschichte des jüdischen Schulwesens. Don E m a n u e l Hecht. (Fortsetzung.) Leite«-er Artikel. Magdeburg, 29. Mai. Die Organifirung der jüdischen Neligionsgemeinde. Die großen politischen und sozialen Umwälzungen haben in Preußen und Oesterreich die jüdischen Gemeinden in einem unorganistrten Zustande getroffen. In allen den Staaten, welche dem österreichischen Zepter unterworfen waren, fand auch nicht die geringste Organisation der Gemeinden statt. Hier und da mag ein alter Gebrauch mit scheinbarer Autorität bestanden, hier und da eine Gemeinde ein altes Statut in Kraft erhalten haben; Mähren und Böhmen haben eine gewisse Eintheilung in Kreise, mit einem Rabbinen an der Spitze. Doch sind dies nur sehr äußerliche Momente, die nach innen keine oder nur wenig Kraft übten. In Preußen war durch das Edikt vom 23. Juli 1847 eine Gemeindeorganisation vorgeschrieben, welche aber so sehr am Mangel aller praktischen Möglichkeit litt, daß sie nur sehr langsam vorzuschreiten begann, und nun durch die Märzereignisse geradezu ihr Ende erreicht hat. Was ist nunmehr zu thun? Es kommt hierbei Alles darauf an, welchen Grundsatz die Staaten fortan verfolgen und verwirklichen werden. In Oesterreich kann allerdings in diesem Augenblicke schwerlich hieran gedacht werden. Die Wirren und Schwierigkeiten sind in den Ländern, welche die österreichische Krone als die ihrige erkennen, so groß, daß an die inneren Verhältnisse der Synagoge noch nicht herangegangen werden kann. Möchten nur die äußeren Verhältnisse erst nach einem bestimmten Ausgangspunkte gekommen sein! Die politische Stellung der Juden steht noch in keinem österreichischen Lande fest. In Ungarn sucht das Ministerium die Organisation der katholischen und evangelischen Kirche zu beginnen, und die Pesther Zeitung enthält viele derartige Erlasse. Von der Synagoge schwieg eS bis jetzt ganz und gar. Also die Frage ist: welchen Grundsatz werden die Staaten annehmen und betätigen? Man hat vielseitig die Trennung der Kirche vom Staate als Grundsatz empfohlen. Würde man diese in nordamerikanischer Weise verstehen, wo alles Kirchliche nur Privatsache ist: so würde sie schwerlich in Deutschland angenommen werden. Sollte sie nach belgischer Art Geltung erhalten, wo die Staatskasse nur die Kosten des Kultus trägt, so würde