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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-05-15 · Heft 21 (15.5.1848) · p. Seite 301

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 21 (15.5.1848)
Date
1848-05-15
Page
Seite 301 (sequence 5)
Language
German
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daß selbst die Ausgeherin des dortigen Nonnenklosters mit Stücken gestohlenen Zeuges erwischt wurde. An dem Brückenköpfe der Schiffbrücke nach der Au stand ein Bürger in Uniform und Nationalgarde. Zwei Juden, welche, für ihr Leben fürchtend, auf das jenseitige Ufer flüchten wollten, wurden von diesen nur gegen Erlegung von 15 -fl. K. M. passiren gelaffen. Als Anführer werden ferner bezeichnet: die Bürger Theodor Edl, Modewaarenhändler, Kanya, Sekretär der ryrnauer Eisenbahn, Tuchhandler Kottritsch, der Richter vom Zuckermantel Wurst, Braumeister Friedle; der Seifensieder Frühwirth plünderte im Vereine mit mehreren Anderen eine arme Pfandleiherin, und ein Anderer entriß einem armen Weibe ihr Schuldenbuch, gab es ihr, ih^res kniefälligen Bittens ungeachtet, nur gegen Erlegung von 5 fl. K. M. zurück. Als sehe würdevoll wird uns das Benehmen der dort ansässigen katholischen Geistlichkeit bezeichnet. Sonntagsprediger Heiler und Scherz erschienen Sonntag Abends am Schloßberge und beschworen die Stürmenden, den Ostersonntag nicht zu entweihen;' umsonst, sie mußten, von Steinwürfen verfolgt, sich zurückziehen. Zur Charakteristik des Pöbels möge noch folgender Zug angeführt werden. Während des Plünderns kam ein Kapuziner mit dem Venerabile den Schloßberg heran. Das Volk hielt einen Augenblick ein, kniete zu beiden Sekten des Weges nieder und bekreuzigte ffch, kaum war der Priester weg, so setzte es sein Rauberhandwerk fort. Der königl. ungarische Minister des Innern erließ folgende Kundmachung an die Gemeinde der Stadt Preßburg: Nachdem ich sowol auf ämtlichen als auch auf Privatwegen dergestalt benachrichtiget bin, daß am 23. und 24. l.^M. in der Stadt Preßburg die Israeliten, indem man ihre persönliche und Eigenthumssicherheit auf die gewaltthatkgste Weise angriff, ebenso in ihren Personen wie in ihrer Habe mit räuberischer Wildheit beschädigt worden sind, ja daß sogar von der aufgewiegelten Menge nicht einmal das Schulhaus verschont worden ist; Nachdem die Regierung es nicht ungeahndet bleiben lassen kann, daß in der Zeit der Freiheit und Rechtsgleichheit unter was immer für einem Vorwände die Rechte einer Volksklaffe niedergetreten und sie in der Ausübung jener Rechte beschränkt werde, welche sie von der Gesetzgebung erhalten hat, die einzig und allein Rechte ertheilen und wegnehmen kann; Nachdem ich Ursache habe zu glauben, daß jene skandalösen Räubereien und Gewaltthätigkeiten nicht hätten ausgeführt werden können, wenn die städtische Zivilbehörde zu rechter Zeit und mit gehöriger Energie eine ihrer ersten Hauptpflichten, die der Aufrechthaltung der Ordnung und der Beschützüng des Lebens und Eigenthums, erfüllt hätte; - ' ' Nachdem Recht und Gerechtigkeit erheischen, verlangen, erfordern, daß derjenige, der Etwas gethan, und durch Andere thun lassen, oder daß es geschahdurch seine sträfliche Versäumniß verstattet hat, dafür sd wie er's verdient büße, und daß die Straflosigkeit nicht Andere ein ähnliches Wagstück zu verüben reize: So verständige ich Sie hiermit, daß ich Herrn Kasimir vonTarnoczy, neutraer ersten Vizegespan, als Regierungskommiffär zu dem Ende ausgesandt habe, daß er, seinen Wirkungskreis auf die ganze preßburgec Gespanschaft ausdehnend, ganz insbesondere bezüglich des in der Stadt Preßburg gegen die Israeliten verübten Wagstückes eine Untersuchung pflege, und auch in Betreff der gesetzlichen richterlichen Bestrafung der Thäter und Veranlasser die Verfügung treffe. t Unter Einem wird derselbe sein Augenmerk auf das in dieser Sache stattgehabte Verfahren der Lokalbehörde richten, so wie auch darüber Nachforschungen pflegen, ob denn die Nationalbürgergarde ihre Pflicht erfüllt habe, und wenn nicht, ob zu ihrer Auflösung kein Grund da sei und sie stattsinden solle? Indem ich also laut meines Rekchsamtes nicht zulassen kann, daß die persönliche und Eigenthumssicherheit wessen immer verletzt werde, ja vielmehr es meine Pflicht ist, die gesetzliche Freiheit auf Grund der Ordnung und des erworbenen Rechtes zu beschützen und aufrecht zu erhalten ohne personberücksichtigenden Unterschied; so befehle und verordne ich hiermit, daß dem im Sinne der am 3. d. M. erflossenen Zirkularverordnung des ministeriellen provisorischen Reichskomitö's seine Verfügung zu treffen habenden, und durch mich mit aller Vollmacht bekleideten Herrn Kasimir von Tarnoczy, neutraer ersten Vizegespan, die Stadt Preßburg und alle ihre Bewohner und Nationalgarden Gehorsam zu leisten und auf solche Art in der Aufrechthaltung der auf die Freiheit gegründeten öffentlichen Ordnung mitzuwirken, für ihre unerläßliche Patrioten- und Bürgerpflicht erkennen sollen. Ofen-Pesth, am 25. April 1848. Der Minister des Innern Bartholomäus von Szemere m. p* Von diesem schauderhaften Gemälde wollen wir je-

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