Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 10 (28.2.1848)
- Date
- 1848-02-28
- Page
- Seite 152 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3225551-3225562--09228-3237473- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Kenntniß derstlbenwmi^ens,,. zir. dem.Grade vo rgerückt.- seltt, d°er'H'CrK)arrung berechtigenwürde, daß er sich derselbeü einem m^igen^Zeitraüm bemächtigen werde. - -l?!'i- ' ' ' 4/ Seine - Gelehrsamkeit undfein Rednertalent müssen ihn befähigen'können, eine Predigt oder Rede über irgend . einen gegebenen Text, oder religiösen Gegenstand mit der äußersten Leichtigkeit zu verfassen. Das. Auswendigodergar ex tempore-predigen würde man dem Vorkra'ge'n^ ä«S 'eineÄi "Manüskript vorzkehen. " '' " " 5. ' ES wird demselben zur Pflicht gemacht werden, sowol am Vorabend als am Morgen eines jeden Sabbats und Feiertages, so wie bei jeder andern Veranlassung, zum Gottesdienste, in der Synagoge sowol als an irgend einem andern Orte, wo die Gemeinde seine amtlichen Dienste in Anspruch nehmen sollte — eine von ihm selbst verfaßte, passende Predigt oder Rede und dergleichen Gebete in der englischen Sprache vorzutragen. Auch wird er den hebräischen Theil des Gottesdienstes verrichten müssen, wobei es ihm frei steht, das Hebräische entweder blos nach den grammatikalischen Regeln abzulesen, oder auch auf die Weise der portugiesischen Juden abzusi'ngen. 6. Rach, einer Probeleistung von drei Monaten (wenn man solch einen Zeitraum hierzu für nöthig erachten sollte) kann derselbe auf zwei Jahre, und nach Verlauf derselben auf Lebenszeit, oder auf solange als er sich gut betragt und die Pflichten seines Amtes erfüllen kann, engagirt werden. 7. Sein jährlicher Gehalt wird, außer den Sporteln, auf tausend Thaler festgesetzt werden. Er darf aber auch eine Erhöhung desselben erwarten, je nachdem sich die Einkünfte der Gemeinde vermehren, und seine amtlichen Leistungen sowol als sein Betragen ihm Beifall verschaffen mögen. Auch würden ihm von der Eröffnung einer Schule zur allgemeinen Bildung, oder vom. Unterricht im Hebräischen und in anderen Sprachen noch andere Nebeneinkünfte zufließen. 8. Bei. gleicher Qualifikation wird man einen unverheiratheten Mahn dem. mis einer Familie yorziehen. Folgende j Anzeige ist,. zur fernem Leitung für den. Bewerber hinzugefügt. . . 1) Der Gottesdienst wird in der Synagoge dieser Gemeinde mit Begleitpng^ einer Orgel gehalten. 2) Hpwol vor)als .nach der Predigt und den Gebeten werden englische Und hebräische Lieder und .Psalmen von einem Chor gesungen. 3) Der. Pentateuch wird in der Synagoge nur, ein Dkal in drei Jähren vurchgelesen. ' '' 4) Die Haphtora und einige andere hebräische Theile des Gottesdienstes werden ausgelassen. 5) Die ,zweiten Tage der. Feiertage werden, in-dieser Gemeinde. nicht, gefeiert., , ( . 6) Äußer diesen sind noch verschieden^,andereMsr-l Besserungen im Gottesdienste gemacht, worden, mit der Absicht, die Andacht und den Anstand bei demselben zü^ fördern. " " Der Bewerbungsbrief muß in englischer , Sprache geschrieben sein, und die leitenden Glaubenslehren, das Alter, den Geburts- und Wohnort, und das gegenwärtige Berufsgeschäft des Bewerbers, und ob. derselbe, ein - verheiratheter oder unverheiratheter Mann..sei, angeben;, auch eine genaue > Abschrift der Hauptzeugnisse, .seines,. Charakters und seiner Fähigkeit enthalten, und (portofrei) auf folgende Weise adressirt sein: " '''v To ihe Rev. G. Poznanski Minister of the Congre-. gation Beth Elohim Charleston. South Carolina.! G. Poznanski Y Aaron M o!se I I. N. Cacdoza > Kömite. M. C. Mocdecai I I. S. Cohen ) Die hiesige israelitische Gemeinde beabsichtigt die gegenwärtig provisorisch verwaltete Kantor- und Schächterstelle zu by'hti nDD definitiv zu besetzen. Zur Konkurrenz werden jedoch nur solche Bewerber zugelassen,' die mit einiger musikalischen Bildung einen schönen Vortrag verbinden, hinlängliche Kenntniß des Hebräischen besitzen und gute Zeugnisse'sowol über ihre.Qualifikation zum. Schachten so wie über ihre moralische Führung heibringen . können. Portofreie Meldungen nimmt der Unterzeichnete . Vorstand entgegen. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde, zu Märkisch-Friedland. Ein wniÄ, der zugleich die Fähigkeit,besitzt,. Kindern-,. den Religionsunterricht zu ertheilen, kann hier von. Ostern ■ d. I. ab eine Anstellung erhalten. Das jährliche Gehalt ist baar 150 Thlr. und noch Nebeneinkünfle. Reflektirende wollen ihr Gesuch mit Beifügung des Prüfungsatte.stes als Lehrer franko: baldigst, an mich.senden. Insterburg in Ostpreußen, den 28. Januar 1848:' Der Vorsteher S.' Gichelbcküm. Vakanz. Ostern e. ist hier die.Stelle eines Lehrers, Kantors und Schächters zu besetzen.' Unverheirathete Reflektanten belieben sichfranko - anden-hiesigen -- israelit. Vorstand, zu wenden.. R ad eg a st bei' Dessau.