Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 8 (14.2.1848)
- Date
- 1848-02-14
- Page
- Seite 112 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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112 wol -geschehen märe. Freilich! wird man sagen, eine Forderung des allgemeinen Menschenrechts sollte nicht von einem zufälligen Ereigniß, sollte selbst von der "sträflichen Handlung eines Einzelnen nicht abhangen ■*rrr:.: Mr die Menschen sind im großen Ganzen einmal Feine.Prinzipienmenschen, sondern lassen sich von den Ereignissen und deren Eindrücken leiten. Wir aber Haben wiederum den Beweis, daß es keine Gunst des Geschickes war, daß der Lauf der früheren Verhältnisse'iMe Schicht der Iudenheit in das Bankier-, Geld- und Papiergeschäft gebracht hat. Diese, dem Judenthum e in der Regel abgestorbene Klaffe drückt wie ein Todtes-Liegendes auf die Iudenheit! Dresden, 3. Februar. (Privatmitth.) Inder jetzigen Zeit,-wo die Opposition gegen das älteste positive Gebot der pentateuchischen Gesetzgebung nicht sowol von Privatleuten („Laien", wie man sie unjüdisch nennt), sondern vielmehr von sogenannten Rabbinen ausgehet, die sich nicht entblöden „Unheil zu schmieden gegen das Gesetzt, um mich der Worte des Psalmisten (94, 20.) zu bedienen, dürfte die Mitteilung nicht ohne Interesse sein, daß bei der sich eben erst konftituirt habenden israelitischen Gemeinde zu Leipzig die Beschneidung mit einer erhebenden religiösen Feier verbunden wird. — Diese fand zuerst bei der am Sonnabend den 29. Januar vollzogenen Beschneidung eines Knaben des Herrn I. Nachod daselbst statt. Bei dem vor der Beschneidung statthabenden Gottesdienste in der Synagoge hielt der Religionslehrer und Prediger Herr A. Jellinek eine angemessene Rede, worin er besonders in sehr gemüthlicher' Weise über die Unantastbarkeit dieser uralten Zeremonie sich aussprach und seine Ermahnungen an die Worte des Midrasch zu 2 Mos. 17, 8. wornach Amalek erst dann Gewalt über die Israeliten erhielt, als Letztere in Beobachtung der Gottesgebote lässig wurden, sinnreich knüpfte. Nach der Beschneidung, welche von Herrn Wundarzt Collin aus Dresden mit gewohnter Meisterschaft vollzogen wurde, ward der Knabe durch Herrn Jellinek in deutscher Sprache eingesegnet, auch der deutsche bürgerliche Name des Kindes zugleich in die Einsegnungsformel eingefügt.*) - *) Wir bemerken hierbei, daß ein solcher Akt auch von uns neulichst in einer recht orthodoxen Gemeinde— Berlin, 7. Februar. (Privatmitth.) Man kennt die aus falschen Berechnungen hervorgegangene Behauptung, nach welcher die Juden in Preußen aus den Tabellen der Kriminaljustiz in sehr ungünstiger Weise siguriren sollten; man erinnert sich, däß, -trotzdem die. Unrichtigkeit dieser Berechnungen nachgewiesen worden, dennoch dieselben in der Ministerialdenkschrift für den vereinigten Landtag wieder abgedruckt wurden. Weitere Nachforschungen geben - nun die günstigsten Resultate. Es sind im vorigen Jahre Zusammenstellungen darüber erfolgt, wie viel Jud^en im Verhaltniß zu den Christen im Jahre 1845 beim berliner Kriminalgericht in Untersuchung gewesen'und resp. bestraft worden find. Der „Publizist" verossenft licht die Resultate, und benutzen wir diese zr? folgenden Berechnungen. ' ^:V'- J: 1 A''! Es sind im Jahre 1845 durch rechtskräftige Entscheidung überhaupt beendet worden: Untersuchungen wegen Diebstahls 844, wegen' Betruges"27ch im Ganzen 1090. - In denselben - sind befangen 'gewesen: ■"••• '■ ' — - unter 1468 Personen 1446 Christen und 22 Juden, also: - 100 - 98'/2 - - llh - Wegen Diebstahls sind zur Untersuchung gezogen: - - ' unter 1188 Personen 1175 Christen und 13 Juden,also: - 100 - 98^/10 ' - - 1 «/io -- r - WegenBetrugessind zur Untersuchung gezogen: unter 280 Personen 271 Christen und 9 Juden, also: - 100 . - 96^4 - - 3'/4 - Wolmirstedt bei Magdeburg — auf Verlangen. vorgenemmen worden. In dem binnen einiger Zeit erfchLinenden dritten'Bande des Silo ah werden wir einige „Reden vor der Beschneidung" mittheilen.' Wir erinnern, daß in den ersten Jahren des Hamburger Tempels es Gebrauch war, daß der Prediger einen Vortrag bei der Beschneidung hielt, dieser Gebrauch aber wegen-.des Aufregenden, namentlich für -die Wöchnerin, wieder, ab? kam. Wir glauben daher bemerken zu müssen, daß eine solche Rede nicht in Gegenwart des Kindes, so daß dasselbe so lange Zeit von der Mutter fern' gehalten würde, und nicht in Gegenwart der Mutter gehalten werd en müßte, sondern nach der Rede erst das .Kind abgeholt werde. Daß die Beschneidung am 8ten Tage, also so kurz nach der Entbindung geschieht, legt äußerste Vorsicht für die Mütter zur Pflicht auf. D. Redakt^