Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-02-07 · Heft 7 (7.2.1848) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 7 (7.2.1848)
Date
1848-02-07
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/3224737-3225551-3225559--09164-3237406
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

XU Jahrgang, Allgemeine No. V. Ein ’■ unparteiisches Organ für alles jüdlsche Interesse. Redakteur Verlag von •;’J Dr. Ludwig Philippfon, Baumgartners Buchhandlung Rabbiner zu Magdeburg. zu Lei pzi g. ' (Mit königl. sächsischer allergnadigster Konzession.) Leipzig, den 7. Februar 1848. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 96 Bögen ln Quart inkl. des Titels, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, -ist der Preisäußerst-niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Th«. 12 g Gr.) sür sechs Monate — 224 Ngr. (18. gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Seitüngs-Expjeditionen' nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich. die königl. sächs. wohltöbl. Seituntztz-Expedition allhier iunterzogen. - - -■ Inh alt. ■ Leitender Artikel : An die preußischen israelitischen Gemeinden.in Betreff der Zivilstandsregister. , ZeilungsnachriÄten: Ital i e n: Rom. B e l g i c n: Brüssel. Größbritanien: London., Frankreich: Straßburg. Preußen: Posen, Berlin, Königsbergs Gnesen, Magdeburg, Berlin, Jastrow, aus dem Großherzogthum Posen. Deutschland': Stüstgart, vom Ries, aüS,Me<L- ' lenburg-Schweriu. Korrespondenz: Die Gemelndeangelegenheiten in. Wien, (Fortsetzung.) . . ,. Belletristisches r Die drei Nationen. (Fortsetzung.) ";; Leitender Artikel. Magdeburg, 1. Februar.-" An die preußischen israelitischen Gemeinden in Betreff der ZivilstandsregiAer. Während in den anerkannten -christlichen- Kirchengemeinden die Eintragung der -Geburten/-, Aufgebote, Trauungen und Sterbefall.e durch die Pfarrer geschiehthat das preußische - Gesetz die Rabbinen oder Religkonslehrer der jüdischen Gemeinde niemals hiermitbetraut, und daher ihren Attesten auch Feine legale -Kraft beige? legt. Dafür wacdie Ortspolizeibehörbe mit-allen diesen Einzeichnungen und Bescheinigungen beauftragt.; Das neue Gesetz vom 23. Juli xr. hat diese Funktionen der Polizeibehörde entzogen, und sie dem ordentlichen Richter übergeben. Es stellte hierin die Juden mit dm von den drei anerkannten Kirchen diffentirendm Christen gleich-i indem gleichfalls den Pfarrern dev DeUtschkatholikejr und neuen oder: freien Gemeinden bei Geburten,-'.Aufgeboten, : Trauungen und Sterbefällen keine legale Kraft/zugesprochen,..sondern-d'ie Anhänger dieser diffentkrenden Gemeinden vor die Gerichte gewiesen find/--"--6 Dem WviujJi*- .utLch..,köMen^w-si!mitlidiest^Beränderüng nur zufrieden und einverstanden' siin. Wird einmal unser - religiöser Verband - - nicht als ein staatlichvollberechtigter angesehen,- so ist es doch immer eine angemessenere- Stufe, vor den ordentlichen Richter Änd unter dieAufficht des Gerichtes/ als vot die Polizei und unter, -die.. Aufsicht der Pvlize i Hu^gehören. Allein in.der.Wirklichkeil haben sichidaraus zwei mißliche Umstande ergeben. Der eine trifft - a-l l e Juden, der zweite einen The.il der Juden.'--Dererstere ist die viel bedeutendere Taxe der gerichtlichen Eintragung; eine polizeiliche kostete 5Sgr., eine gerichtlich^ kostet vom Thaler an und darüber. Es ist berechnet wotden,i daß dies, jährlich eine Summe von 25,000 -Thlrn. 'Macht, welche die , Juden Preußens mehr bezahlen, als bis jetzt. Wir sind nicht befugt, mit dem Staate zu rechten, wenn; er n e u e Institutionen mit neuen- Formen und Steuern umgiebt — wir mögen davon halten, was wir wollen-, esr. ist nicht unsre Sachen uns -darüber zu äußern — aber wenn ein altes Institut auf einmal zu einer neuen Last herangezogen wird, hat es sicher das Recht, nach dem Motiv zu fragen. Wir Juden find geblieben, was wir waren, wir find aus einer bestehenden Gemeinde nicht ausgeschieden, und haben daher vom Staate

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.