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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1848-01-24 · Heft 5 (24.1.1848) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
12 (1848)
Issue
Heft 5 (24.1.1848)
Date
1848-01-24
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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XU. Jahrgang. Allg 0 INt l it t No. S Zeitung -es Zu-enthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redakteur Verlag von Dr. Ludwig Philippsorr, Baumgärtners Buchhandlung Rabbiner zu Magdeburg. zu Leipzig. (Mit königl. sächsischer allergnädigster Konzession.) Leipzig, den 24. Januar 1848. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 9 6 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registersu. s.w. umfassen. Zn Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit S Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thir. 12 gGr.) für sechs Monate — 22^. Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspcdition für beide Letztere hat sich die königl. sächs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: ($Ätc Ansicht über die zu gründende Unterstützungskafse israelitischer Geistlicher in No. 1. —Einige Literaturbriefe. (Fortsetzung.) Zeitungsnachrichten rGroßbritanien: London, London. Italien: Turin, Rom. Schweden nnd Norwegen: Stockholm. Deutschland: auö Mecklenburg-Schwerin, aus Mecklenburg-Schwerin, Hamburg, Celle, aus Baden.; Preußen: aus Wesipreußen, aus der Rhrlbprovinz, Kö-' nigsberg. Literarische Nachrichten: aus Baiern. Korrespondenz: Die Gemeindeangelegenheiten in Wien. Leitende Artikel. Magdeburg, 16. Januar. Eine Ansicht über die zu gründende Unterstützungkaffe für Wittwen israelitischer Geistlicher in No. 1. Die Dringlichkeit einer solchen Kaffe, welche neuere Falle schon wieder erwiesen haben, so wie die Aufforderung einiger Kollegen, einen bestimmten Gedanken über diesen Gegenstand zu äußern, laßt uns nicht anstehen, folgende Meinung kund zu geben. Die Idee,' die diesem Institute zu Grunde liegen muß, kann nicht sein, die Hinterlassenen eines jüdischen Geistlichen über alle.Noth und alles Bedürfniß hinauszuheben. Dazu würden die Kräfte nicht ausreichen. Auch werden die Gemeinden immer gehalten sein, ein Mögliches für die Wittwe und Waisen ihres Religionslchrers zu thun. Eine solche Kasse kann nur die Bestimmung haben, durch eine bestimmte, bedeutende, jährliche Gabe das Dringendste zu befriedigen, und vor gänzlichem Untergang jedenfalls zu sichern. Von diesem Standpunkt aus würde unsre Ansicht dahin gehen, daß die sich zu dieser Kaffe vereinigenden ZWbinen und Prediger einen bestimmten jährlichen 'Beitrag zählen, und-dann aus diesen Beiträgen,. nachdern zuvor durch 5 Jahre hindurch ein eiserner Fonds gesammelt worden, eine bestimmte Summe jährlich an jede ihrer Wittwen und Waisen gezahlt werde, so jedoch, daß, wenn der Bedarf für eine angewachsene Zahl der Bedürftigen größer als die Summe der Beiträge geworden, der Beitrag um das Benöthigste erhöhtwird. Wir wollen dies durch Zahlen sofort deutlich machen. Ich nehme an, die am Institute Theilnehmenden belaufen sich auf 50. Der Beitrag ist jährlich 10 Thlr. Die Summe also jährlich 500 Thlr. In den ersten 5 Jahren findet keine Auszahlung statt. Macht einen eisernen Fonds von 2500 Thlr., der einen jährlichen Zins von 100 Thlr. trägt, und von da ab durch einen Einkaufspreis der Neuhinzutretenden vermehrt wird. Vom 6ten Jahre an stehen.also mindestens 600 Thlr. jährlich zu Gebote. Jede Wittwe erhält, jährlich 100 Thlr., jede Waise bis zu ihrem läten Jahre 50 Thlr. Es können also schon 3 Wittwen und 6 Waisen ihre Unterstützung beziehen. Bei den verschiedenen Eventualitäten ist dies unter 50 Mitgliedern schon genügend. Sollten sich dennoch mehre Todesfälle ereignen, so werden

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