Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 12 (1848)
- Issue
- Heft 2 (3.1.1848)
- Date
- 1848-01-03
- Page
- Seite 36 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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36 Befähigungs- und Moralitätszeugnissen binnen 6 Wochen an das unterfertigte Amt einzusenden. Der Gehalt des Lehrers besteht in: 1) Einhundert Gulden, welche von den israelitischen Kultusgenossen erhoben werden . 100 Fl. 2) Fünfzig Gulden an Schulgeld auf die schulpflichtigen Kinder repartirt ..... 5V - 3) Wohnung, veranschlagt zu.25 - 4) Miethzins aus dem Keller unter dem Gebäude. 15 - 5) dem mittelst Entschließung hoher königl. Regierung vom 12. Juli 1843 zugesicherten jährlichen Zuschüsse aus dem Kreisschulfond ad.35 - 6) einem Beitrage aus der Gemeindekasse von jährlich.25 - 7) Kasualien.5V - Ferner werden dem Lehrer für die Beheizung und Reinigung der Schullokalitäten sowol, als der Synagoge, das Anzünden und Auslöschen der Lichter bei gottesdienstlichen Verrichtungen, die Beheizung der Schule am Sabbate und an Feiertagen des Morgens und Abends vor dem Gottesdienste zugeft'chert. . 30 - Summa 330 Fl. Zugleich wird bemerkt, daß der anzustellende Lehrer das Amt als Vorsänger zu versehen habe und musikalisch gebildet sein müsse, damit er den Chor gehörig einüben und leiten könne. Obermoschel, den 15. Dezember 1847. Das Bürgermeisteramt. Max Neu. Der hiesige israelitische Brüderverein beabsichtigt einen Prediger mit einem fixen Jahrgehalt von 300 Thlr. anzustellen. Zur Konkurrenz werden jedoch nur solche Bewerber zugelassen, welche Zeugnisse über Absolvirung eines akademischen Trienniums beibringen können. Hierauf Reflektirende wollen sich in portofreien Briefen oder persönlich wenden an Das Konnte des Brüdervereins. Posew, den 19. Dezember 1847. Vakanz. Zu Ostern 1848 ist die Stelle des Religionslehrecs und Predigers, verbunden mit der Funktion des Vorbeters, in hiesiger Gemeinde vakant. Die hierauf Reflektirenden wollen sich zur nähern Verständigung, bei portofreier Einsendung ihrer Zeugnisse, wenden an den Vorstand der israelitischen Gemeinde zu G ü st c o w in Mecklenburg-Schwerin. In dem Flecken Lübtheen (in Mecklenburg) wird für 3 jüdische Familien ein Lehrer gesucht, der in den hebräischen und deutschen Elementarwissenschaften gründlichen Unterricht ertheilen kann. Der jährliche Gehalt nebst freier Station beträgt 80 Thlr. Pc. Krt. Hieraus Reflektirende wollen sich unter portofreier Einsendung ihrer Zeugnisse wenden an Moses Wolfs. Lübtheen, im Dezember 1847. Ein geprüfter, theoretisch-praktisch gebildeter Lehrer, der schon eine Reihe von Jahren zur größtmöglichsten Zufriedenheit seiner Gemeinde eine Stelle bekleidet, und außer in den jüdischen und deutschen Elementargegenständen auch im Naturzeichnen, in der französischen Sprache und den rabbinischen Wissenschaften gründlichen Unterricht ertheilt, als musikalisch Gebildeter den Kantordienst würdig und zeitgemäß versieht und die besten Zeugnisse vorlegen kann, wünscht zu Michaeli 1848 oder lieber rtH'n ‘’itin eine seinen Kenntnissen und Wissenschaften angemessene anderweitige Stelle. Gefällige frankirre Anfragen unter J. Gr. B. wird die wohllöbl. Redaktion d. Bl. gütigst besorgen. Erwiderung auf die Erklärung des Rabbiners Schwarz in der Augsburger Abendzeitung No. 354. Daß die Einsender des in der Beilage zur Allgemeinen Zeitung des Judenthums No. 41 enthaltenen Artikels nicht Böswillige genannt werden können und dürfen — wird Jedem, dem das Herz für Wahrheit und Recht noch warm schlägt, der die Sachlage der Dinge kennt und den Aufsatz überhaupt gelesen hat, klar und deutlich sein. Die darin enthaltenen xia desiderla sind den Zeitverhältnissen, Rügen und Tadel aber den angegebenen Daten, der Handlungsweise angepaßt. Schmähen und Wahrheit sagen sind zwei ganz heterogene Elemente! Wenn dieser Artikel als gewählicher Akt des Schmähens betrachtet werden kann, so hieße zuletzt alles Schmähung, was sonst als Kampf für Licht, Wahrheit und Recht freudig begrüßt worden. Jedes Jota, das wir behauptet, getadelt und gerügt, nicht mit einem, sondern vielen, unumstößlichen Beweisen darzuthun, die pure, lautere Wahrheit zu Tage zu fördern, dies soll Ziel und Endzweck, dies das Streben der Einsender der Angeklagten (!!!) werden. Thöricht ist's im Liliengewande der Unschuld prangen zu wollen, während nur ABC-Stümpern wahren Gefühls zweifelhaft sein kann, auf wessen Seite das Recht und der Sieg sein wird, ja sein muß! Gerade und offen, wie in allen Dingen werden wir auch hier zu Werke gehen, der Zukunft mit Zuversicht entgegenschauend. Br. Ignaz Landauer im Namen der 3 anderen Betheiligten. Hürben, den 22. Dezember 1847. Druck von I. B. Hirschfeld.