Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 42 (13.10.1845)
- Date
- 1845-10-13
- Page
- Seite 642 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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642 lichen spanischen Heimath vertriebenen Juden, nach dem jetzt so entvölkerten Spanien zurückkehren- sowie für Spanien selbst, sie mit offenen Armen aufzunehrmn, um dadurch dem Lande neue Kräfte zu verschaffen und dessen Blüthe zw befördern. Als Mittel, zur Ansiedelung solcher betriebsamen Einwanderer deutet er auf Benutzung der noch nicht verkauften Nationalgüter hin, ein Opfer, welches die Industrie bald reichlich vergüten würde, das aber Spanien ohnehin den Juden schuldig sei, um das Unrecht, welches man einst, von fanatischem Eifer verleitet, gegen deren Väter begangen hat, wieder gut zu machen. Freilich steht der übrigens liberale Verfasser noch auf dem naiven Standpunkte eines spanischen Geistlichen, welcher voraussetzt, daß die „liebevoll aufzunehmenden Ansiedler" für den Eintritt in die spanische Nationalität gewiß nicht anstehen würden,. dem katholischen Glaubensbekenntnisse sich anzuschließen. Ein seltsamer Widerspruch! Mit solchem Zugeständniß hätten die spanischen Juden ihr theures Vaterland nicht unter grausamen Leiden zu verlassen gebraucht. Jenes Unrecht, welches die Weltrichterin „Geschichte" längst verurtheilt hat und dessen nothwendige Ausgleichung sie durch den Mund begeisterter Männer aus dem Laien - wie dem Priesterstande immer mehr zum Bewußtsein bringt, muß da gesühnt werden, wo es begangen worden, ohne Nebenbedingung, ohne Proselytenmacherei! Wol würde Spanien wieder aufblühen, wenn es sich entschlösse, betriebsame Bürger. aufzunehmen, ohne Anderes zu erwarten, als tüchtige, den. Interessen des Landes zugethane Mitbürger; aber mit unbeschränkter Religionsfreiheit, denn diese ist die Vorbedingung aller Wohlfarth der Völker. Literarische Nachrichten. Groß-Kanifcha, 20. September. (Prkvatmitth.) Zulässigkeit und Dringlichkeit der Synagogenreformen rc. (Schluß.) Das Judenthum in seiner jetzigen. Gestaltung bestehe aus folgenden Elementen: a) Mosaische Gesetze, welche niemals modisizirt worden sind; d) ebenfalls rein mosaische Gesetze, die durch die erste Synagoge und die späteren Talmudisten eine Veränderung erlitten oder ganz beseitigt wurden; e) mosaische Gebote/die uns der Talmud nur als solche angiebt; d) rabbinische Satzungen und Ordnungen 'zur Begründung und Befestigung des Mosaismus; e) altecthümliche Gebrauche und Sitten, denen jede religiöse Grundlage mangelt. (S. 70). Wenn nun Hr. Rabbiner Zipfer durch ein gewisses selbstständiges Denken, sowie durch das Fernhalten von Haschen nach fremden Wörtern und einer hochtrabenden Ueberschwenglichkeit — vielleicht eine Folge der Uebersetzung aus dem Ungarischen, in welcher Sprache das Gutachten abgefaßt war — sich recht vortheilhaft unter den ungarischen Rabbinen auszeichnet, so muß man doch eine gewisse Schüchternheit innerhalb der von ihm gezogenen Grenzen der Thatkgkeit eines Rabbiners der Jetztheit rügen. Wer, wie es. bei Hm. Zipfer der Fall zu sein scheint, genug Gelehrsamkeit besitzt, seine Ansichten und Grundsätze aus den jüdischen Begründungsschriften zu stützen und zu begründen, der mag, der soll, ja der muß unter gewissen Umständen namentlich auf dem Gebiete der Forschung, wo zu allen Zeiten verschiedene Ansichten im Judenthume sich geltend machten, seine Meinung kund werden lassen. — Das vierte Gutachten ist von Hrn. Dr. Pillitz, Rabbiner in Szegedin. Auch dieser Rabbiner entscheidet sich für die Zulässigkeit der beantragten Reformen mit Ausnahme der ledernen Fußbekleidung, da Talmud und Poßkim entgegen sind, und „er fühlt sich durchaus nicht berufen, irgend eine talmudische Verordnung eigenmächtig aufzuheben." (S. 55). Auch die Unterlassung des Anlegens des Sterbekittels am Versöhnungstage scheint ihm der Bestimmung des Tages nicht förderlich. (S. 54.) Hr. Pillitz bemerkt nicht mit Unrecht, „daß der Anblick einer betenden Gemeinde in ihren. Sterbekleidern sich nicht leicht durch, eine andre Zeremonie ersetzen läßt." Allem man darf nicht vergessen, daß das vollkommne Aufgehen in Gott, das tiefe Zecßnirschtsein des immer mehr und mehr schwindenden alten Geschlechts dazu gehört, um das^ ergreifende Herbe, daß in diesem Gebrauche liegt, zu übersehen. In seiner Antwort auf die fünfte Frage erscheint Hr. Pillitz etwas unklar; es scheint, ihm genügen solche nur die Oberfläche berührende Reformen nicht. Aus dem Gutachten im Ganzen, das nicht frei von Abschweifungen ist, geht hervor, daß Herr Pillitz., ein