Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 28 (7.7.1845)
- Date
- 1845-07-07
- Page
- Seite 431 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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431 Unterdrückte? seien überall nur in den Familien einander wahrhaft nahe gekommen und in einander übergegangen; zur Zeit sei aber wol an eine Aufhebung jener Eheverbote bei uns noch nicht zu denken, wie sich auch aus dem Schweigen der Petition hierüber ergebe. Wol aber werde es jetzt auch an den Israeliten sein, allmälig an ihren Sitten, Gebräuchen und Meinungen so viel zu ändern und rechtlicher und menschlicher zu gestalten, als die christlichen Völker von ihrem Widerwillen und ihrer Ungerechtigkeit gegen sie abgelassen haben. Müller spricht sich nach seinen Erfahrungen ebenfalls für Erweiterung der Rechte der Israeliten nach dem kurhessischen Gesetze aus, nur ohne Einfluß auf die christlichen Kirchen- und Schulstiftungen. Graf v. Bissingen berichtigt einige «Angaben des Kommissionsberichts über die Verhältnisse der Juden in Oesterreich und ist gleichfalls für den Antrag. Frueth: Dem Anträge' der Kommission auf vollständigere Emanzipation trete er, so weit dieses innerhalb der Verfassung geschehen könne, gerne bei, wenn er gleich wisse, daß hierüber im Volke eine andere Ansicht bestehe. Er wolle aber in dieser Beziehung aus einem Vortrage des verewigten Abgeordneten Pflanz, rühmlichsten Andenkens, den er am 4. Mai 1836 in diesem Saale gehalten, nur eine Stelle zitiren, wo derselbe gesagt habe: „daß man gegen die Meinung eines großen Theils im Volke anstoße, wenn man sich zu Gunsten der Juden ausspreche, sei keinem'Zweifel unterworfen. Aber der wahrhaft liberale Abgeordnete müsse nach seiner Meinung ebenso unabhängig sich gegen das Volk aussprechen, wo er dessen Meinung für irrig halte, als er sich unabhängig gegen die Regierung ausspreche, wo er ihre Maaßregeln nicht billige." Hinsichtlich de^ verschiedenen Vorwürfe, welche man den Juden mache, theile er (Frueth) die Ansicht des Dichters: „Das Aergste weiß die Welt von ihnen, und sie sind besser, als ihr Ruf." Fetz er erklärt sich für die Ansichten Veiels, Schweikhardts und Binders; namentlich sollten die Eheverbote aufgehoben werden, aber nur auf Verlangen der Israeliten selbst, und sei es einmal als Grundsatz anerkannt, daß die Verschiedenheit der Religion keine bürgerliche Unehre bringen dürfe, so seien den Israeliten auch die Wahlrechte einzuräumen, selbst mit Abänderung der Verfassung. (Schluß folgt.) Schwerin (Mecklemburg), 22. Juni. (Privatmitth.) Als Zeichen des Anklangs, den trotz allen Anfeindungen die Rabbinerversammlung bei vielen Glaubensgenossen findet, verdient folgendes Schreiben an den LandeSrabbinen Dr. Holdheim, das von 23Louisd'oren begleitet war, veröffentlicht zu werden. Fast alle Israeliten, unsres Vaterlandes sind beseelt von der Ueberzeugung, daß einerseits die Rabbinerversammlung sich in der Verfolgung ihres Lebensprinzips, das Bleibende und Ewige im Judenthum vom Vergänglichen zu trennen und immer mehr zum allgemeinen klaren Bewußtsein unsrer Glaubensgenossen zu bringen, nicht durch das Geschrei undeutscher Nachtvogel irre machen lassen werde, andererseits daß Mecklemburg stolz darauf sein kann, in Ihnen seinen Vertreter bei jenem Wettstreit edler, glaubenserfüllter Geister für Wahrheit und Licht, zu haben, — eine innige Ueberzeugung, welche nach der Gelegenheit trachtet, sich zu äußern. Indem ich mich daher des mir gewordenen ehrenvollen Auftrags entledige, Sie zu ersuchen, daß Sie das kleine beifolgende Opfers eben so freudig, wie es Ihnen von vielen Israeliten (namentlich in den Gemeinden: Goldberg, Bützow, Waren, Grabow, Güstrow, Malchin, Stavenhagen, Plan, Gnoien, Penzlin, Sternberg, Teterow, Ludwigslust, Grevismühlen, Rehna und Schwerin, auch von Klentz") geboten wird, um der darin sich kundgebenden Gesinnungen willen aufnehmen, erlaube ich mir noch den Wunsch auszusprechen, daß der Allmächtige die- Rabbinerversammlung zum wahren Heil unserer Glaubensgenossen gedeihen und Sie in voller Geistes- und Körperfrische von ^Jhrer bevorstehenden Reise nach Frankfurt a. M. zurückkehren lasse. Schwerin, den 20. Juni 1845. , L. Marcus, vr. *} 23 Stück LoMd'or. **) Der Wohnsitz eines Sohnes des edlen Jakobssohns.