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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-03-10 · Heft 11 (10.3.1845) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 11 (10.3.1845)
Date
1845-03-10
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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IX. Jahrgang. Allgemeine No. I I. Zeitung -es Zu-enthums. Ein unparteiisches Organ Redakteur: L-r. Ludwig Philippfon, Rabbiner zu Magdeburg. für alles jüdische Interesse. Verlag von Baumgartners Buchhandlung zu Leipzig. (Mit König!. Sächsischer allergnadigster Konzession.) Leipzig, den 10. März 1845. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 96 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registers u. s. w. umfassen. Zn Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 THIr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (l Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22\ Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen. Postämter und Zeitungöerpeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die König!. Sächs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitender Artikel: Blicke aus die großen Jeitfragen vom Standpunkte des Judenthums. V. VF. Harfenklänge zu den Wochenabschnitten der Schrift. XI. Pekude. Zeitungsnachrichten: Preußen: Aachen, aus dem Posenschen, Posen, Berlin, Magdeburg. Deutschland: aus dem Badischen, Darmstadt, Frankfurt am Main, Hannover, Mergentheim. Rußland: Riga. Oesterreich: Pesth, aus Ungarn. Literar. Nachrichten: Magdeburg. Leitende Artikel. Magdeburg, den 2. März. Blicke auf die großen Zeitfragen vom Standpunkte des Zudenthnms. V. Das Volk, welches die göttliche Offenbarung für die gesammte Menschheit empfangen sollte, war nicht gewählt aus den stolzen, mächtigen, siegreichen Nationen — es war ein geknechtetes Volk, das erst dem Joche seiner Bedrücker entzogen werden mußte: und noch heute gilt in diesem Volke ein Herr von Rothschild, der über viele Millionen Thaler kommandirt und an allen Höfen der Welt mächtigen Einfluß übet, in nationaler und religiöser Beziehung genau so viel wie der jüdische Knecht eines polnischen Fuhrmanns. . Beide sind als Juden ganz gleich berechtigt, in gleicher Weise verpflichtet, und in gleichem Maße befähigt. Im Iudenthume gilt der Grundsatz: ö^p *ibiO bimms nna iüss ü^pirt bi isbi, er war aber nie bloß Lehre, sondern stets auch Praxis, und alle Folianten des Talmuds und der Midraschim,' der Turim, des Schulchan Aruch ff. ff., was man auch sonst sagen mag, enthalten keinen einzigen Ausspruch- ■ der der vollkommnen Parität entgegentrete. Die einzigen Vorzüge, die im Iudenthume jemals in Betracht gezogen wurden, waren die der Gelehrsamkeit, der Frömmigkeit und Wohlthätigkeit. Aber auch hierdurch konnte Niemand mehr als persönliche Würde erlangen, von einem bleibenden Rechte war niemals die Rede. Ein Jude konnte niemals ein Kirchenpatron werden, der willkürlich über die Anstellung der Synagogenbeamte» und . Einrichtung des Kultus zu schalten hätte. Es wäre wirklich thöricht, alles dies, was so konsequent durch die viertehalbtausendjährige Geschichte der Juden greifet, und wodurch diese allen Völkern des Alterthums, des Mittelalters bis zur neuesten Zeit so schnurstracks gegenüberstehen, nur als Zufall, zufällig betrachten zu wollen. Es ist der Stamm, der aus bestimmter Wurzel trieb. Die Wurzel liegt in der mosaischen Institution; und dieser Grundsatz wurde so zum Wesen der Juden, daß sie es aus Palästina in die ganze Welt

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