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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-03-03 · Heft 10 (3.3.1845) · p. Seite 130

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 10 (3.3.1845)
Date
1845-03-03
Page
Seite 130 (sequence 2)
Language
German
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130 Mayer beginnt: „den Reigen der Gegner eröffnet ein Mann, von welchem man es am allerwenigsten hätte erwarten sollen, daß er sich derselben feindlich zeigen werde." Wie? feindlich habe ich mich der Rabbinerversammlung gezeigt? Man lese meine Darstellung^ in No. 27 vor. Jahres von S. 369—375 und die Antwort ist genügend. Warum also feindlich? Weil wir eine Kritik über die Rabbinerversammlung geschrieben. Ja, man kann sie lesen in Ro. 28. Also wie? hat Herr Vr. Mayer, hat irgend ein Unparteiischer geglaubt, daß ich mich sofort der Rabbinerversammlung blindlings unterziehen werde, daß ich, weil sie zu Stande kam, nun alles Urtheil über dieselbe fahren lassen, und ein Hallelujah anstimweu müßte? Nicht Einer, Zehn aus der Rabbinerversammlung fragten mich, welche meine Meinung über den Gang, den die Sache nehme, sei — nun, >so muß man doch wol der Ansicht gewesen sein, daß man dadurch, daß man der Versammlung beiwohne, noch nicht gen'öthigt sei, kein Urtheil über sie zu haben. Aber Mayer meint: ich gerade hätte mein Urtheil darüber unterdrücken müssen aus Liebe zu dem Institute. Noch unrichtiger. Ich gerade war dem Publikum verpflichtet, ein unumwundenes Urtheil ihm vorzulege». Im Gegentheil würde jeder Unparteiische gesagt haben: aus Egoismus, weil er die Sache zu Stande gebracht, will er uns Sand in die Augen streuen über den Erfolg. Was ist es nun in unsrer Kritik, was den Herrn Mayer so sehr in Harnisch bringt? Weil wir gesagt haben: 1) daß die Rabbinerversammlung höchst unpraktischer Richtung gefolgt ist. Hier ist es, wo sich Mayer zuerst einer Verdrehung und dann einer Lüge gegen uns schuldig macht. Er sagt: „Diese Anklage sucht Herr vr. Ph. damit zu begründen, daß die Versammlung auf den Antrag Holdheim's zur Wahl einer Kommission für die Revision des jüdischen Eherechts, auf den Antrag Maiers zur Wahl einer Kommission für die Vorarbeiten zu einer neuen Liturgie, und auf den Antrag Hirsch's zur Wahl einer Kommission für die Sabbatfrage sich bestimmen ließ, während sie über einen Antrag Ph.'S höchst praktischer Natur, wie nämlich Beiträge zu den Kosten der einzelnen Herren, welche an der Versammlung Theil genommen haben und auch künftig Theil nehmen werden, zu sammeln seien, keinen Beschluß faßte, und sich für einen andern Antrag desselben, wie ein Verein zur Belebung des religiösen Sinnes zu bewirken sei, kein Redner fand." Hier, wie im ganzen Verfolge seiner Schrift schiebt uns M. die Meinung unter — und darin besteht die Verdrehung, — als ob wir die G e g en st si n d e jener Kommissionen für unpraktisch ausgegeben. .^Ah.er man lK nur die betreffende Stelle unsrer Kritik. Es heißt'dort: „Run muß man hier überall festhalten, daß es dem Institute der Rabbinerversammlung als solchem noch an praktischer Erfahrung fehlte, so daß ein und der andre Fehlgriff gar nicht ausbleiben konnte. So hat sie auf den Antrag Holdheim's sich zur Wahl einer Kommission bestimmen lassen, das ganze jüdische Eherecht zu revidiren. - Gut. Eine Kommission kann mit einer solchen Arbeit wol zu Stande kommen, wenn nicht in einem Jahre, doch in zweie», dreien. Wie will aber eine, alle. Jahre acht Tage zusammentretende Versammlung einen solchen Entwurf entgegennehmen, prüfen, diskutiren und beschließen? Und neben diesem noch die wichtigsten Ge- - genstände, Liturgie und Sabbat? Offenbar hat die Versammlung darin keinen praktischen Takt bewährt, sie hat damit anerkannt, was die wichtigsten Fragen unsrer Zeit im Judenthume sind, aber auch noch nichts weiter. Ob sie die Lösung auf diese Weise um einen Schritt naher bringt, ist noch nicht abzusehen." . Kann man einfacher, kann man klarer sprechen? Kann aber auch Etwas richtiger sein? Zu dieser Verdrehung fügt Mayer eine Lüge. Er sagt: wir hätten den Antrag höchst praktischer Natur gemacht, wie Beiträge für die Anwesenden zu sammeln seien! und kommt S. 30 darauf zurück, indem er es. gerade als ein Zeichen der Würde hinstellt, daß die Versammlung nicht darauf eingegangen. Es ist aber nicht wahr, daß wir den Antrag gemacht haben! Das muß der Präses einer Versammlung doch wissen, oder die von ihm Unterzeichneten Protokolle mußten es ihm doch sagen. Da heißt es S. 82. „Daran reihet vom. Präs, den Antrag: c) zu berathen über die Einrichtung einer Registratur für die Akten, der Rabbinerversammlung; d) über die Art und Weise des Druckes und der Ver, ' breitung der Protokolle und über die Kosten und Mittel hiezu; e) über die Gründung einer Kasse.überhaupt zum Behuf der Rabbinerversammlung. In letzter Beziehung hat Rabbiner Stein in Frankfurt in seinem Schreiben an die Rabbinerversammlung vorgeschlagen, einen Verein unter dem Volke (den Gemeinden) in's Leben zu rufen, der sich für die Zwecke der Versammlungen interessire.

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