Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 9 (24.2.1845)
- Date
- 1845-02-24
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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ix.Jahrgang. Allgemeine No. s. Zeitung -es Juden thumS. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redakteur: Verlag von Dr. Ludwig Philippfon, Baumgartners Buchhandlung Rabbiner zu Magdeburg. ZU Leipzig. (Mit König!. Sächsischer allergnädigster Konzession.) Leipzig, den 24. Februar 1845. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 96 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registers u. s. n>: umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22 \ Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Me Buchhandlungen, Postämter und Ieitungsexpeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die König!. Sächs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. 3 u I) a l t. Leitende Artikel: Klicke auf die großen Zeitfragen vom Standpunkte des Judenthums. III. IV. Holz und Eisen, eine jüdische Fabel. Harfenklänge zu den Wochenabschnitten der Schrift. IX. Kr Thissa. Zeitungsnachrichtenr Preußen: Magdeburg, Berlin, Unna, Berlin, aus dem Großherzogthum Posen, Paderborn, Elbing, Magdeburg. D eutsch lan d: Hamburg. Oesterreich: Wien, aus Mähren, aus Mähren, - Papa. Moldau und Wallachei: Jassy. Literar. Nachrichten: Magdeburg. Leitende Artikel. Magdeburg, den,14. Februar. Bl ickauf die grosse« Zeitfrage« vom Standpliukte des Zn den ihn ms. HI. Es war die Bestimmung des Judenthums von vorn herein: die Religion des ganzen wirklichen Menschenlebens zu fein, und darum zu umfassen:-!) die religiöse Erkenntniß, 2) das moralische Leben des Individuums, 3) das soziale Leben in der Gesellschaft. Gerichtet an eine einzelne Nation, die der großen menschengeschlechtlichen Lehre nationales Werkzeug, Träger, sein sollte, mußte erstens die allgemeine Lehre von nationalen Institutionen umgeben werden, zweitens die geschichtliche Wirklichkeit dieser Nation vielfach von jener Lehre modifizirte Erscheinungen zu Tage fördern. , Liegt es uns daher ob, stelle» wir es uns zur Aufgabe, das Allgemeine vom Speziellen,- Nationalen und Geschichtlichen zu trennen, so giebt uns das Judenthum in den drei, oben aufgestellten Beziehungen drei ganz allgemeine, aber sicherste Prinzipien, durch welche es eben der ganzen übrigen Menschheit entgegentrat, um sie auf seinem nationalen Boden für die dereinst entwickelte Menschheit zu bewahren, nämlich: 1) in der religiösen Erkenntniß das Prinzip: Es giebt nur Einen, Einigen, unkörperlichen, nur im Geiste an z «betenden Gott; 2) im moralischen Leben des Individuums: Du sollst Dich heiligen, und Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst; 3) im sozialen Leben in der Gesellschaft: Ein Gesetz und Ein Recht für Alle. Das Judenthum stellte daher als die Basis alles menschlichen Lebens auf: Es giebt nur Einen Gott, und soll nur Einen Menschen geben; Einen Menschen, der in seiner moralischen Individualität durch die Heiligung und Nächstenliebe, in seiner gesellschaftlichen Eigenschaft, durch vollkommue Gleichheit sich darstellt..