Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 9 (1845)
- Issue
- Heft 7 (10.2.1845)
- Date
- 1845-02-10
- Page
- Seite 96 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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96 Anzeiger. Sn demselben werden Annoncen aller Art gegen l V»Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Seile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Bei mir.ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben: Glkan, Leitfaden beim Unterricht in der Geschichte der Israeliten von den frühesten Zeiten bis auf unsere Tage, nebst einem kurzen Abriß der Geographie Palästina's, für israelitische Schulen. Zweite verbesserte u. stark vermehrte Auflage. Preis 10 Sgr. Minden, 1845. F. Eßmann. 3S a! a n $♦ Durch daS anderweitige Engagement unseres bisherigen Kantors, ist die Kantor- und erste Schachterstelle in hiesiger Gemeinde schon zum 1. April d. I. vakant. — Mit derselben sind außer bedeutenden Nebeneinkünften und Sporteln ein sixirtes Gehalt von 200 Thlr. jährlich und freie Wohnung verbunden. — Musikalisch gebildete und sittlich religiöse Individuen, welche einen geregelten Gottesdienst leiten können, mögen sich unter Einreichung von Befähigungszeugniffen zur Uebernahme des qu. Amtes, in frankirten Briefen oder persönlich zur Probeleistung bei uns melden. — Reisekosten werden nicht vergütigt. — Stettin im Februar 1845. Der Vorstand der israel. Gemeinde, (gez.) Lewy. Anzeige. »*»Zu Ostern d. I. wirb ein Hauslehrer gesucht, der die Erziehung wie den Unterricht von vier Knaben übernimmt. Die Lehrgegenstände die verlangt werden, sind: Religion, Geschichte, Deutsch, Englisch, Französisch, Schreiben und Rechnen. Es wird, unter sehr angenehmen Verhältnissen, bei gänzlich freier Station ein Honorar von 100 Thlr. Pr. Krt. bewilligt. Bewerber haben sich baldigst unter Beilegung von Zeugnissen zu melden bei Rendsburg, Februar 1845. SA« Simon. Bekanntmachung. Auf hoher Anordnung der königlichen Regierung von Schwaben und Neuburg soll die durch den Tod des Religionslehrers und Vorsängers erledigte Stelle wieder besetzt werden. Das Einkommen beträgt 550 fl. in Gold und einer freien Wohnung im Schulhause. Hiervon sind auf die Dauer von zehen Jahren 55 fl. als Absenz, der Wittwe des jüngst verlebten Vorsängers und Religionslehrers Sänger alljährlich baar zu leisten, welche Abgabe aber auf 27 fl. 30 kr. vermindert wird, wenn sich genannte Wittwe innerhalb der ersten zehn Jahre wieder verehelichen sollte. Bewerber um diese Stelle werden hiermit aufgefordert ihre Gesuche längstens bis zum 16. März d. Js. mit ihren legalen Zeugnissen und Qualifikations-Noten portofrei an den unterfertigten Kultus-Ausschuß einzuschicken, wobei aber bemerkt wird, daß Vorstellungen ohne amtlich gefertigte Zeugnisse durchaus nicht berücksichtiget werden. Die Konkurrenten haben vor der Wahl noch eine Probe über ihre Fähigkeiten als Vorsänger an den, von dem Ausschuß zu bestimmenden Tagen, wofür keine Entschädigung für Reisekosten rc. geleistet wird, zu erstehen und die von der Gemeinde noch besonders festgesetzten Bedingungen durch ihre Unterschriften zu acceptiren. Hürden den 26. Januar 1845. Der israelitische Kultus-Ausschuß. Anzeige. Die hiesige jüdische Gemeinde beabsichtigt von Ostern d. I. ab, einen Lehrer zu engagiren, welcher die Prüfung als öffentlicher Lehrer bei Einer Königl. Hochpreislichen Regierung bestanden hat, und Knaben bis zur dritten Klasse für's Gymnasium vorzubereiten im Stande ist. Ferner einen gründlichen Unterricht im Hebräischen ertheilen kann, worüber ein Zeuguiß von einem kompetenten Rabbinen verlangt wird. Das jährliche Gehalt dürfte sich bei freier Wohnuug und Holz auf 300 Thlr. belaufen. Hierauf Reflektirende wollen sich in portofreien Briefen mit Beilegung ihrer Qualifikationsatteste bei den Unterzeichneten Schuldeputirten melden. Rosenberg 0/8. im Februar, 1845. S. Breslauer jan. A. Sachs. S. Landsberger. Druck von I. B. Hirschfeld.