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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-02-10 · Heft 7 (10.2.1845) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 7 (10.2.1845)
Date
1845-02-10
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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IX. Jahrgang. Zeitung Allgemeine No. V. des Zu-enthurns. Ein ' unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redakteur: ör. Ludwig Philippfon, Rabbiner zu Magdeburg. Verlag von Baumgartners Buchhandlung zu Leipzig. (Mit König!. Sächsischer allergnädigster Konzession.) Leipzig, den 10. Februar 1845. . Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 86 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — l Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22| Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Ieitungserpeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die König!. Sächs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Blicke aus die großen Zeitfragen vom Standpunkte des Judenthums. Zeitungsnachrichten: Preußen: Königsberg, M. Frkedland, Stettin. Oesterreich: Czernowitz. Großbritannien: London. Holland und Belgien: Ostende (Schluß). Rußland und Polen: Wilna. Literar. Nachrichten: Magdeburg. Korrespondenz: Wanderung durch Krakau, Galizien, Bukowina, Moldau und Wallachei. (Fortsetzung.) Leitender Artikel. Magdeburg, den 2. Februar. Blicke auf die großen Zeitfragen vom Standpunkte des Iudeuthums. 11. Was in der menschlichen Gesellschaft zuerst den Blick auf sich zieht, was das wichtigste Moment ist, ja bis jetzt im Ganzen ihr Schicksal entschieden hat: das ist ihre allgemeine Anlage. Zn Indien und Aegypten sehen wir seit uralter Zeit die Gesellschaft in eisern streng geschiedene Kasten vertheilt, die genau sich über einander ordneten, und in denen unnachstchtlich der Sohn dem Vater folgen mußte. Dabei war die Priesterherrschaft vorwaltend, selbst die königliche Gewalt beschränkend. In Phönizien war die Verfassung aristokratisch, und zwar jene Geldaristokratie, die der neuern Zeit so oft vorgeworfen wird, und welche in Staaten, denen Industrie und Handel Lebensmoment ist, immer zum Vorschein kommt. In dem vielseitig sich entwickelnden Griechenland haben wir in Sparta die herrschenden Herakleiden und Dorer, denen allein die Staatsverwaltung gehört, die Lakedaimonier zwar frei, aber ohne an der Staatsverwaltung Theil zu haben, die leibeigenen Heiloten, welche — arbeiten mußten. Athen erfreute sich allerdings einer Verfassung, in der der freien Entwickelung des Menschen viel mehr Spielraum gegeben war, allein die Regierungsrechte waren nach Maßstab der jährlichen Naturaleinkünfte vertheilt, so daß nur drei Kasten (ytwij-tou) zu Staatsämtern zulässig waren, die vierte nur an den Volksversammlungen Antheil haben konnte, die Beisassen (fthotxot) waren auch hiervon ausgeschlossen, die laortlaTg entrichteten Steuern, hatten aber kein Bürgerrecht, 'die Zahl der Sklaven war überaus groß. Zn dem republikanischen Rom standen die Plebejer unter der drückendsten Herrschaft der Patrizier, und waren von allen Staatsämtern ausgeschlossen; die Bürger waren nach Verhältniß des Vermögens in sechs Klassen getheilt, so daß die Reichen ein entschiedenes Uebergewicht hatten; konnte ja nach mächtigem Kampfe erst 445 vor der gew. Ztrch. tzgs Verbot der Heirathen zwischen Patriziern und Ple-

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