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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1845-01-27 · Heft 5 (27.1.1845) · p. Seite 63

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
9 (1845)
Issue
Heft 5 (27.1.1845)
Date
1845-01-27
Page
Seite 63 (sequence 11)
Language
German
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63 Dankes, der hohen Verehrung und der innigen Liebe kundthun, welche die jüdischen Glaubensgenossen dem erhabenen Andenken des gepriesenen Landesvaters immerdar zollen. Am 13. Januar 1809 wurde nämlich von Sr. könsgl. Hoheit dem höchstseligen Großherzoge Karl Friedrich das Gesetz über die kirchlichen und bürgerlichen Verhältnisse der Israeliten unterzeichnet, ein Gesetz, in welchem sich, wie in so vielen anderen Regierungshandlungen jenes edlen Fürsten, dessen Gerechtigkeit, Weisheit und wahrer Freisinn so klar ausgesprochen. Es ist dies das Gesetz, in welchem die Israeliten zuerst «von einem legitimen deutschen Regenten als konstitutivnsmäßig aufgenommener Religionstheil des Landes erklärt wurden, und dessen Bestimmungen, wie die Einleitungsworte sagen, ihre vollkommene staatsbürgerliche Rechtsgleichheit zum Zwecke haben. Ist auch diese hohe Verheißung bis jetzt nicht gänzlich in Erfüllung gegangen, so haben wir die Zuversicht, daß sie unter der segensreichen Regierung des würdigen j Sohnes und erhabenen Nachfolgers Karl Friederichs völlig zur Verwirklichung kommen und daß Allerhöchftderselbe auch auf diese Weise seinem verklärten Vater ein unvergängliches Denkmal setzen werde." Frankreich. Paris, im Dezember. Nach dem l'Omv. isr. verhält es sich mit der Entscheidung des Tribunals der Seine über die Militärpflichtigkeit der Söhne fremder, in Frankreich wohnhafter Israeliten folgendermaßen. Moses van Oren war in Altona gebürtig 1763, und kam 1791 nach Paris. Salomon, sein Sohn, ward in Frankreich 1792 geboren, und verheiratete sich 1821 in Metz. Isca, dessen Sohn, j in Frankreich 1822 geboren, will nun noch Fremder sein, und sich darum der Militärpflichtigkeit entziehen. Man kann unter diesen Umständen dem Uriheilsspruch des Tribunals nur beipflichten, und solche Erscheinungen aus der Mitte der französischen Israeliten nur wegwünschen. —. L’Univ. isr. enthält statistische Notizen über die Notabelnliste, die uns einen erfreulichen Einblick in die sozialen Verhältnisse der Israeliten in Frankreich eröffnen. Die Liste von Metz fehlt ihm noch, vow den übrigen sechs Konsistorialbezirken gaben Paris .... . 206 Notabeln Bordeaux . . . 136 — Marseille . . . . 137 — Colmar . . . . . 110 -- Straßburg . . . 144 — , Nancy . . . . 122 — Total 845 Diese sind also zusammengesetzt: Beamte . . . . . . . . . . 20 Notabeln Mitglieder der General- und Munizipalkonseils. . . . . . . 59 — Wähler und Geschworne .... 671 — Offiziere (indeß wußten die meisten dieser nichts von der ganzen Sache und ließen sich nicht einzeichnen) 33 — Kauflcute. , 2 — Groß- und Gemeinderabbinen . . 56 — Professorenan königlichen Kollegen 4 — Total 845 Notabeln. Die Zahl von 671 auf die Liste der Wähler und der Jury eingeschriebenen Israeliten ist ohne Zweifel unermeßlich in Verhältnis zu der jüdischen Bevölkerung der sechs genannten Bezirke.. Dennoch würde man Unrecht haben, diese Erscheinung dem Umstande zuzuschreiben, daß viele unsrer Glaubensgenossen sich mit dem Handel beschäftigen, und deshalb starke Patentsteuern bezahlen. Es verhält sich nicht so. Wir wollen nur auf die beiden Rheindepartements blicken, deren jüdische Bevölkerung beschuldigt wird, sich nur mit dem Handel und Trödel zu beschäftigen. Die Liste von Colmar giebt eine siegreiche Widerlegung: 2 ÄH ■m*’**» 6 Fabrikanten ( mä,<5almt^ 19 Rabbinen! ^chw°m°. 110 Notabeln, unter denen nur 32 Kaufleute. Die Liste von Straßburg 69 Banquiers und Kaufleutel 29 Eigenthümer ( Wähler und 10 Doktores medic.? Geschworne 1 Apotheker ] 5 Fabrikanten 1 Direktor einer Affekuranzkompagnie 1 Postmeister

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