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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1843-10-30 · Heft 44 (30.10.1843) · p. Seite 663

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
7 (1843)
Issue
Heft 44 (30.10.1843)
Date
1843-10-30
Page
Seite 663 (sequence 15)
Language
German
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663 wie ein -Zuckerb rod spitz zulaufend) tragen darf"). — Sollte auch das nicht genügen, so verrathen gewiß die blank geputzten Stiefeln am Sonnabend (sonst in Polen der Schuhtag, ja Stiefel sind NLpiv); ferner die breite Kravatte mit einen vorwärts strebenden Flügelchen, die offene Weste mit hervorguckendem Chemisette, der freie Schnitt des langen Kaputrocks (Bekische, ja nicht mehr Kaftan!), die fadenähnlichen Gurte um die Lenden, der etwas zugestutzte Bart; die Handschuh an den Händen (sonst in der polnisch-jüdischen Tracht verpönt) und die ganze vom Bewußtsein der geistigen UebertegenheÄ strotzenhe Haltung unverkennbar überall, besonders in kleinern Städtchen den Stadt-Rofe oder besser den Rofe- Jüng (Barbiergeselle). Sehr geachtet ist freilich der Rose und Klesmer gerade nicht und es dürfte wenig zu der Empfehlung eines Heirathslustigen gehören, daß sein Vater oder Großvater Rofe oder Kesmer war. Ja wenn ein ehrbares Familiensöhnchen es sich einfallen ließe, sich 8, la Rofe-Jüng zu matamorphosiren, so wird es gewiß von seinen Eltern die bittersten Vorwürfe darüber hören müssen und zugleich auch gewärtig sein können, daß bei einer vorzuschlagenden Heirathspartie (Schiduch), der Schadchan (Heirathsmakler, Näheres darüber f. unten) diese seine Jugendstreiche seinem stolzen Vater zu einiger Demüthigung vorrücken werde. — Indessen sind Rose und Klesmer nothwendige Nebel, jener um durch qualvolle Prozeduren zu einem künftigen Wohlsein, dieser hingegen um durch höchst angenehme Prozeduren zu einem künftigen Unwohlsein zu verhelfen und — beide leben daher und werden gelitten. — Ein Akzesorium der israelitischen juridischen Welt in Galizien, sagten wir, sind die Winkelschreiber (auch Polistranten). Ihre Tracht ist meistens die polnisch-jüdische, mitunter etwas modernisirt, selten völlig deutsch. Der Bart, bald unversehrt, bald ästhetisch zugestutzt. Die Gesinnungen, bald orthodox bald freigeisterisch. DaS Leben bewegt; immer in Aemtern, denen sie viel zu *) ES passirt, wie man mir versichert, in kleinen Städtchen noch heut zu Tage gar oft, daß ein, zum Streiwil unqualifizirter Kopf, der es dennoch wagt, sich darin öffentlich in der Synagoge zur Schau zu stellen, augenblicklich auf Befehl des Gabak (Schulvorstehers) durch die eigenthümliche Bemühung des Schames (Schuldieners) zur Thüre hinaus geführt wird, wenn ihm nicht gar das verpönte Streimil als corpus delicti öffentlich vom Haupte gerissen wird» — Korresp. schaffen machen. Außer der Anfertigung von Verträgen, Kompromirsprüchen und allen übrigen juridischen Dokumenten der Art, beschäftigen sie sich vorzüglich mit Bittschriften-Verfassen (im Zivil- und Kriminalfach) die sie je nach der individuellen Bildung mehr oder weniger korrekt, gut stylisirt, ja mitunter ächt pathetisch schreiben. Fast alle aber zeichnen sich durch einen durchdringenden Scharfsinn und einen wahrhaft ätzenden Verstand, eine Frucht des frühem Talmudstudiums, dem die meisten während ihrer Jugend vorzüglich ergeben waren (da die meisten in ihrem Fache Autodidakten sind), aus; besonders ist dies in jenen Gebieten, wo das jüdisch-religiös-zeremonielle mit dem Staatsinteresse koinzidkrt, nämlich im Gebiete der Licht- und Koschec-Fleisch- - Steuer am frappantesten. Ihr Charakter ist unter andern gerade nicht der Versöhnlichste (so eine Art Seitenstück zu weiland Dodson und Fog in den Pickwickern); ja manche derselben werden in ihren Orten gefürchtet und zwar nicht nur von ihren schwachen jüdischen Mitbrüdern, sondern auch von den bei weitem stärker» christlichen Lokalbeamten. — Die Pcozeßsucht herrscht so ziemlich epidemisch unter diesen guten Leuten. Indessen sind sie in vielen. kleinen Orten die einzigen, die — mehr oder weniger—deutsch zu lesen und zu schreiben verstehen, und somit gewissermaßen einen Krystallisationspunkt der fortschreitenden Bildung abgebend; sie sind daher schon aus diesem Gesichtspunkte wohl zu berücksichtigen. Der israelitische Nähr- oder Gewerbestand der Hauptstadt Lemberg zerfällt, wie. es sich voraussetzen läßt, in mannichfältige Branchen. Im Allgemeinen jedoch, und zwar Behufs einer möglichen Charakteristik der hierher gehörigen Individuen, können wir denselben in zwei Hauptklassen und zwar in den niedern und den höheren Gewerbsstand ekntheilen. Zum erstem gehören die verschiedenen Handwerker, Lastträger, Tagelöhner und Hausirer. Zum Letztem gehören die Großhändler, BanquierS, Produktenhändler, Inhaber von öffentlichen Handlungen aller Rentiers; ferner als Akzessorien: Kommissionäre, Spediteure, Buchhalter, Kommis und Waaren« Mäkler. (NU. Diese Einteilung ist nach den Ansichten des betreffenden Publikums, keineswegs aber nach denen des Verf. entworfen). — . Was zuerst die höheren Gewerbsktassen betrifft, so gkebt's in Lemberg wenig jüdische Großhändler, mehrere Banquiers und viele Rohproduktenhändler, besonders solche, die mit Getreide, Branntwein, Wolle, Hanf,

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